
Tödlicher Messerangriff in Mannheim: Lebenslange Freiheitsstrafe für Polizistenmörder
16.09.2025Mehre Menschen attackiert – OLG Stuttgart stellt besondere Schwere der Schuld fest
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am Dienstag, 16. September 2025, den 26-jährigen afghanischen Staatsangehörigen verurteilt, der Ende Mai 2024 auf dem Mannheimer Marktplatz einen tödlichen Messerangriff verübte. Der 5. Strafsenat sprach den Mann wegen Mordes, mehrfachen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Das Strafmaß: lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest – eine Entscheidung, die eine spätere Haftentlassung deutlich erschwert. Die Fortdauer der Untersuchungshaft wurde angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Tathergang: Angeklagter wollte „Ungläubige“ töten
Der Angeklagte hatte sich nach den Feststellungen des Senats seit 2021 zunehmend radikalisiert und sich über einschlägige Kanäle der Ideologie des sogenannten „Islamischen Staates“ angenähert. Im Frühjahr 2024 fasste er den Entschluss, aus religiöser Überzeugung „Ungläubige“ zu töten. Als Ziel wählte er die Kundgebung der islamkritischen „Bürgerbewegung Pax Europa“ am 31. Mai auf dem Mannheimer Marktplatz, wo auch zahlreiche Polizeibeamte eingesetzt waren.
Noch vor Beginn der Veranstaltung stach der Täter unvermittelt mit einem Jagdmesser auf den Redner der Gruppe ein und verletzte ihn schwer. Als weitere Vereinsmitglieder eingreifen wollten, attackierte er auch sie. Schließlich wandte er sich gegen Polizeihauptkommissar Rouven Laur, der in die Auseinandersetzung geraten war. Der Beamte wurde mit mehreren Stichen in Oberkörper und Kopf lebensgefährlich verletzt und starb zwei Tage später im Krankenhaus. Erst der Einsatz der Schusswaffe eines Kollegen beendete den Angriff.
Die Bewertung des Gerichts: Radikalisierung führte zur Tat
Die Richter werteten die Taten als Mord aus niedrigen Beweggründen und mehrfachen versuchten Mord. Besonders ins Gewicht fiel, dass der Angeklagte mit Tötungsabsicht handelte, planvoll und entschlossen vorging und dabei fünf Menschen angriff. Dass er bislang nicht vorbestraft war und seine Tat im Wesentlichen einräumte, änderte nichts an der Einschätzung, dass die Schuld „besonders schwer“ wiegt. Eine Sicherungsverwahrung lehnte das Gericht jedoch ab – die Voraussetzung einer dauerhaft verfestigten Gewaltneigung habe sich nicht nachweisen lassen.
Langes Verfahren, mögliche Revision
Der Prozess hatte seit Februar 2025 an insgesamt 36 Verhandlungstagen stattgefunden. Mehr als 70 Zeugen und Sachverständige wurden gehört. Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wird eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Ob der Verteidigung der Weg zum Bundesgerichtshof offensteht, ist noch unklar: Eine Revision muss binnen einer Woche eingelegt werden.
Quelle: OLG Stuttgart
Fotos/Montage: Pixabay / KI generiert mit Adobe Firefly
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