Rathausneu mit genanntem Kostenrahmen von 42,8 Millionen Euro erhitzt Gemüter

Zirka 215 Arbeitsplätze inkl. Volkshochschule sollen im Neubau einziehen

Der Neubau des Rathauses im Bereich Windhövel / Schillerpark hat mit seinem angegebenen Kostenrahmen von 42,8 Millionen Euro für viele Fragen und Kritik seitens der Bürger*innen im Netz gesorgt: Aber will sich Haan wirklich ein Denkmal setzen, wie es häufig in den sozialen Medien genannt wurde? 

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Stadt verspricht, Planungen immer an den Kosten zu orientieren

Vertrauen in Politik und Verwaltung ist da wohl gefragt, denn gerade die Kostenfrage lässt sich für die meisten Bürger*innen zu diesen Zeitpunkt im Stadium der Architektenvergabe kaum erörtern. Fakt ist: Die knapp 43 Millionen Euro werden es wohl kaum bleiben, denn wie aus der Beschlussvorlage hervorgeht, sind in der Summe weder Grundstücksgeschäfte, noch das Freimachen der Fläche sowie die Ausstattung enthalten. Wie hoch allein diese zusätzlichen Kosten sind, kann die Stadt auch schätzungsweise auf Grund der „noch sehr formalen“ Vergabeverordnung aktuell nicht öffentlich machen:  „Kosten aus diesen Bereichen sowie "Den" konkreten Rathausentwurf können wir Ihnen also leider zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht zur Verfügung stellen. Könnten wir zum jetzigen Zeitpunkt schon konkretere Informationen zu den weiteren Kosten geben, wären diese selbstverständlich in die Entscheidungsvorlage eingeflossen“, beschreibt Sonja Kunders auf Nachfrage und betont in den weiteren Ausführungen: Bis Mitte 2022 soll „eine konkretisierte, abgestimmte Vorentwurfsplanung zur politischen Freigabe und als Grundlage für den noch parallel aufzustellenden Bebauungsplan vorliegen, die im Weiteren zu einer Bauantragsplanung ausgearbeitet und ca. Mitte 2023 entsprechend zur Genehmigung eingereicht wird. Im Verlauf dieser Planungen werden dann auch die Kosten in einer größeren Detailtiefe ermittelt und fortgeschrieben. Dies dient dann auch als Grundlage für die folgende Ausschreibung der Bau- und Planungsleistungen für die konkrete Umsetzung.“

 

Es gibt eine Art Notbremse, sollte die Stadt die Kosten nicht stemmen können. Auf die Frage, bei welcher Summe ein Ausstieg durch die Bremse möglich ist, erklärt Sonja Kunders: „Ein Ausstieg aus dem Neubauprojekt ist theoretisch zu jeder Zeit möglich, solange noch nicht die tatsächliche Bauleistung ausgeschrieben ist. Zu vergüten sind bis dahin angefallene Planungsleistungen. (Siehe Ausführungen der Kämmerei in der Vorlage). Ohne fortschreitende Planungsleistungen erhält man aber auch keine größere Kostensicherheit. Deshalb wird es nach jeder weiter vertiefenden Planungsstufe eine Überprüfung der Kosten geben. Die Planer erhalten mit dem Ratsbeschluss für den Gesamtkostenrahmen, aus dem heraus sich auch deren Honorar berechnet, eine Zielvorgabe für eine Kostenobergrenze für deren weiteren Planungen. Damit setzt die Stadt ein klares Zeichen, die Planung auch immer an den Kosten zu orientieren und nicht andersherum.“

 

Bericht: Bettina Lyko


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