Neue Verpackungsregeln: Was sich für Unternehmen und Verbraucher ändert

11.08.2026

Die EU will Verpackungen nachhaltiger machen und ihre Entsorgung europaweit vereinheitlichen.

Verpackungen sollen nachhaltiger, besser recycelbar und leichter zu entsorgen sein: Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR, beginnt am 12. August 2026 eine neue Phase des europäischen Verpackungsrechts. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und nimmt erstmals den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung in den Blick – von ihrer Herstellung und Gestaltung über das Inverkehrbringen bis hin zur Entsorgung.

In Deutschland tritt zeitgleich das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) in Kraft. Es ergänzt die europäischen Vorgaben um nationale Regelungen und legt unter anderem Zuständigkeiten für die Umsetzung fest.

 

Was gilt ab dem 12. August?

Die neue EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40) setzt einen europaweit einheitlicheren Rahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Im Mittelpunkt stehen strengere Nachhaltigkeitsanforderungen. Verpackungen sollen künftig unter anderem so gestaltet werden, dass sie besser recycelt werden können und weniger Umweltbelastungen verursachen.

 

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Eine erste konkrete Neuerung betrifft sogenannte PFAS. Diese per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen werden wegen ihrer extrem langen Verweildauer in der Umwelt auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet. Für bestimmte Lebensmittelkontaktmaterialien führt die PPWR Grenzwerte ein.

Weitere Vorgaben werden allerdings erst schrittweise wirksam. Dazu gehören etwa konkrete Anforderungen an die Recyclingfähigkeit bestimmter Verpackungen sowie neue Kennzeichnungen.

Auch die Entsorgung bleibt zunächst weitgehend vertraut: Verpackungsabfälle werden weiterhin über Altglascontainer, Altpapiertonne und -container sowie Gelbe Tonne oder Gelben Sack gesammelt. Auch die bekannten Pfandsysteme für Einweg- und Mehrweggetränke sowie die Regelungen für Verpackungen im To-go-Bereich bleiben bestehen.

Detaillierte Infos gibt es beim Bundesumweltministerium

 

Was ändert sich für Unternehmen?

Für Unternehmen ist die neue Rechtslage deutlich anspruchsvoller. Zunächst müssen sie prüfen, welche Rolle sie nach der neuen EU-Verordnung einnehmen. Denn die Definition des „Herstellers“ wurde verändert und ist nicht in allen Fällen mit der bisherigen Definition des deutschen Verpackungsgesetzes identisch. Zusätzlich führt die PPWR den Begriff des „Erzeugers“ ein.

Für Hersteller bestehen weiterhin wichtige Pflichten: Sie müssen sich insbesondere bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren und systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei einem oder mehreren dualen Systemen beteiligen.

Für Erzeuger kommt eine neue Aufgabe hinzu. Sie müssen ab dem 12. August die Konformität ihrer Verpackungen mit den jeweils geltenden Nachhaltigkeitsanforderungen der EU-Verordnung bewerten. Das Ergebnis muss in einer EU-Konformitätserklärung dokumentiert werden.

Dabei gilt allerdings nicht für alle Anforderungen sofort derselbe Zeitplan. Einige Vorgaben greifen bereits, beispielsweise die Beschränkung bestimmter PFAS. Andere Regelungen werden erst in den kommenden Jahren konkretisiert und verbindlich – etwa bei der Recyclingfähigkeit oder der Kennzeichnung.

Das neue deutsche VerpackDG erhält gleichzeitig einige bekannte Strukturen. Dazu zählen die Entsorgung von Verpackungen über die dualen Systeme, die Beteiligungspflichten für entsprechende Verpackungen und das etablierte Pfandsystem. Zugleich kommen neue Zulassungspflichten für bestimmte Hersteller sowie zusätzliche Organisationsformen der Herstellerverantwortung hinzu, etwa für Verpackungen aus Gewerbe und Industrie.

Für Unternehmen bedeutet die Reform damit vor allem eines: Sie müssen ihre Verpackungen, Zuständigkeiten und bisherigen Prozesse genau überprüfen.

Die IHK hat ein Merkblatt verfasst

 

Was ändert sich für Verbraucher?

Für Verbraucher ist der unmittelbare Effekt zunächst überschaubar.

Die wichtigste Neuerung betrifft den Gesundheitsschutz: PFAS werden in Lebensmittelkontaktverpackungen künftig stärker eingeschränkt. Damit soll verhindert werden, dass sich besonders langlebige Chemikalien weiter in der Umwelt anreichern.

Bei der alltäglichen Mülltrennung bleibt dagegen zunächst alles beim Alten. Wer Glas in den Altglascontainer wirft, Papier über die Altpapiersammlung entsorgt oder Verpackungen in Gelbe Tonne und Gelben Sack gibt, muss seine Gewohnheiten nicht ändern.

Auch beim Pfand gibt es keine grundlegende Umstellung. Die bekannten Systeme für Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen bleiben bestehen.

Spürbarer könnte die Veränderung erst in einigen Jahren werden. Eine neue, europaweit einheitlichere Kennzeichnung von Verpackungen und Abfallbehältern soll die richtige Mülltrennung erleichtern. Die entsprechenden EU-Symbole sollen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 festgelegt werden. Mit der Einführung der Kennzeichnung wird nach derzeitiger Planung ab Ende 2028 gerechnet.

Die Botschaft für Verbraucher lautet deshalb zunächst: Neue Verpackungsregeln – aber keine neue Mülltonne.

 

Was kritisiert die Deutsche Umwelthilfe?

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht die Reform grundsätzlich als Chance, hält die deutschen Regelungen aber für nicht weitreichend genug. Im Mittelpunkt der Kritik steht die Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen.

Nach Angaben der DUH liegt die Mehrwegquote derzeit lediglich bei 34,5 Prozent und damit deutlich unter dem gesetzlich angestrebten Ziel von 70 Prozent.

Elena Schägg, stellvertretende Bereichsleiterin Kreislaufwirtschaft der DUH, kritisiert, dass die Bundesregierung die Möglichkeiten der neuen EU-Verordnung nicht ausreichend genutzt habe, um Mehrwegsysteme stärker voranzubringen. Aus Sicht der Umwelthilfe sollte die Vermeidung von Verpackungsabfällen Vorrang vor einer besseren Recyclingfähigkeit haben.

Zwar sieht das neue Verpackungsrecht Anreize für den Einsatz recyclingfähiger Verpackungen und von Recyclingmaterial vor. Nach Ansicht der DUH reicht das jedoch nicht aus. Sie fordert verbindliche Instrumente und eine ausreichende Finanzierung für den Ausbau von Mehrwegsystemen.

Besonders kritisch sieht die Organisation, dass Unternehmen bei der Mehrwegförderung weiterhin weitgehend auf freiwillige Maßnahmen setzen können. Verbindliche Berichtspflichten und eine ausreichende Transparenz über deren Wirkung fehlten.

Die DUH fordert deshalb eine schnelle Weiterentwicklung des deutschen Verpackungsrechts. Ziel müsse es sein, Mehrweg nicht nur attraktiver zu machen, sondern dessen Ausbau verbindlich und finanziell abgesichert voranzutreiben.

 

Ein europäischer Rahmen – mit Übergangszeit

Die neue Verpackungsverordnung ist damit weniger eine komplette Kehrtwende als vielmehr ein schrittweiser Umbau des Verpackungsrechts. Vieles, was Verbraucher aus Deutschland kennen, bleibt erhalten. Gleichzeitig werden die Anforderungen an Unternehmen deutlich umfangreicher.

Entscheidend wird sein, wie die zahlreichen Vorgaben in den kommenden Jahren konkretisiert und umgesetzt werden. Denn die PPWR setzt zwar bereits ab dem 12. August den neuen rechtlichen Rahmen – ein großer Teil der Veränderungen kommt aber erst nach und nach.

Für Verbraucher bedeutet das zunächst vor allem: weiter trennen, weiter sammeln, weiter Pfand zurückbringen. Für Unternehmen dagegen beginnt mit dem 12. August eine Phase intensiver Prüfung und Anpassung ihrer Verpackungen und Prozesse.

 

Quelle: Bundesumweltamt / Deutsche Umwelthilfe

 

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