Hessen prescht vor: Handy- und Tablet-Verbot an Schulen

18.08.2025

"Schutzzone": Kein WhatsApp, TikTok oder Selfies auf Schulhöfen – Nutzung nur zur Medienbildung im Unterricht erlaubt

Es gab eine Zeit, da diskutierten Eltern darüber, wie lange ihr Kind fernsehen darf. Eine abgewandelte Debatte gibt es inzwischen zum Internet – viele Kids schauen ja auch kaum noch lineares Fernsehen.

Heranwachsende verbringen ihren Alltag zunehmend mit dem Smartphone und Social Media – doch nicht immer führt dies zu einem sinnvollen Zeitvertreib. Gerade auf dem Schulhof kann dies schonmal unschöne Ausmaße annehmen, zum Beispiel bis zum Mobbing.

Was also tun? Das Bundesland Hessen prescht nun zum Beginn des Schuljahres vor: Landesweit werden fortan an allen öffentlichen Schulen so genannte „Smartphone-Schutzzonen“ eingerichtet – eine bundesweit einmalige Maßnahme.

 

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Das bedeutet:

  • Die private Nutzung von Geräten wie Smartphones, Tablets oder Smartwatches ist auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht erlaubt – das Mitführen ist möglich.
  • Ausnahmen können lediglich in der Schulordnung weiterführender Schulen für bestimmte Bereiche (wie Aufenthaltsräume der Oberstufe) festgelegt werden.
  • Anpassungen in der Schulordnung sind in einer Übergangsphase bis zum 31. Januar 2026 vorgesehen.
  • Die Nutzung im Unterricht bleibt zulässig, insbesondere im Rahmen der Medienbildung.

 

Was passiert bei Verstößen?

Die Schulen haben das Recht, das Gerät bis zum Ende des Schultags einbehalten, um sicherzustellen, dass zum Beispiel digitale Bustickets für den Heimweg genutzt werden können.

 

Warum eine „Schutzzone“?

Ziel sei es, „die Konzentration der Schülerinnen und Schüler, ihre Leistungsfähigkeit, ihr seelisches Wohlbefinden und das soziale Miteinander zu fördern“, erklärt das hessische Kultusministerium. Zur Stärkung der Medienkompetenz soll es zahlreiche Angebote, mehr Fortbildungen für Lehrkräfte und eine Beratungsstelle für Eltern und Lehrkräfte im Umgang mit den wachsenden Einflüssen von sozialen Medien, digitaler Alltagskommunikation und jugendkulturellen Phänomenen geben.

 

Quelle: kultur.hessen.de

bearb. KA

 

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