Heimtückische Feuerattacke auf Rettungskräfte in Ratingen: Das Urteil ist gefällt

13.12.2023

Angeklagter zeigte weder Regung noch Reue

Es war ein heimtückischer Angriff auf Polizei- und Rettungskräfte, die ihre Pflicht taten und helfen wollten. Und die Nachricht hat am 11. Mai 2023 nicht nur die Menschen in Ratingen, sondern im ganzen Kreis Mettmann und in der Republik aufgewühlt: Neun Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr wurden durch eine Explosion und entzündetes Benzin teilweise lebensgefährlich verletzt, als sie eine Wohnung aufsuchen wollten. Stattdessen hat der Bewohner sie mit einem Feuerball überrumpelt

Am 13. Dezember 2023 ist nun das Urteil gegen den Angeklagten gefallen: Lebenslange Haft wegen versuchten Mordes, verkündete Landgericht Düsseldorf.

 

Gutachter: „Voll schuldfähig“, innige Mutterliebe, Isolation und Radikalisierung

Während des Prozesses habe der 57-jährige Frank P. gefühlskalt und regungslos dagesessen – selbst als die unvorstellbaren Leiden und Grausamkeiten seiner Tat durch Opfer und Zeugen geschildert wurden. Und auch das Urteil nahm er emotionslos und ohne Reue entgegen, berichten die Gerichtsbeobachter.

 

Ein psychiatrisches Gutachten gab einen erschreckenden Einblick in die Seele des Mannes.

Er sei „voll schuldfähig“ und es gäbe „keine Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung oder Psychose“.

 

Mit sieben Jahren sei eine „Lernschwäche“ bei Frank P. festgestellt worden, daher wurde er auf eine Förderschule für Lernbehinderte versetzt, die er mit einem Hauptschulabschluss verließ.

Es folgte in Neukirchen-Vluyn eine dreijährige Ausbildung zum Maler und Lackierer mit Unterstützung berufsbegleitender Maßnahmen. Außerdem leistete er seinen Wehrdienst als Grenadier im Panzerbataillon in Hamburg ab.

Als Maler und Lackierer kehrte er in seinen Beruf zurück, lebte in Düsseldorf, vor rund 30 Jahren zog er in das Hochhaus an der Berliner Straße in Ratingen um – zusammen mit seiner Mutter, zu der er laut Gutachten eine sehr innige Bindung gehabt haben soll. Ansonsten habe er wenig Kontakt zu anderen Menschen gehabt.

 

Während der Corona-Pandemie soll er sich radikalisiert und isoliert haben. Aus Sorge um seine kranke und demente Mutter soll er einen Nachbarn ins Gesicht geschlagen haben, weil dieser keine Schutzmaske tragen wollte.

Allerdings soll er auch zu den Gegnern der Corona-Maßnahmen und -Impfungen gehört haben und dem Staat und seinen Behörden, aber auch Ärzten, Kirchen immer mehr misstraut haben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sei für ihn gar ein „Werkzeug des Teufels“, so das Gutachten.

Den Tod seiner Mutter habe er nicht den Behörden gemeldet, stattdessen habe er den Leichnam in der Wohnung „aufbewahrt“.
Gegen den Verwesungsgeruch setzte er Raumspray ein.

 

Der verhängnisvolle Einsatz

Weil er seinen Briefkasten nicht mehr leerte, wurden Nachbarn stutzig und informierten die Polizei. So kam es zu dem verhängnisvollen Einsatz.

 

„Nachdem sich trotz Klingelns und Klopfens niemand in der Wohnung meldete, begannen die Einsatzkrafte der Feuerwehr die Wohnungstür zu öffnen“, beschreibt das Gericht die Situation. „Plötzlich sei unvermittelt der Angeklagte hinter einem Schrank hervorgetreten und habe ohne Vorwarnung mehrere Liter Benzin in Richtung und über eine Polizeibeamtin geschüttet. Während die Polizeibeamtin die Flucht ergriff, warf er ihr ein brennendes Textilstück hinterher, so dass das verschüttete Benzin zu einer explosionsartigen Zündung gebracht wurde." Die Flammen haben dann den Wohnungseingang und des Laubengang erfasst, ion denen sich die weiteren Einsatzkräfte befanden.

Nach der Feuerattacke fanden die Ermittler das Skelett der Mutter in einem Rollstuhl vor.

 

"Besondere Schwere der Schuld" und "menschenverachtende Einstellung"

Die Strafkammer stellte eine "besondere Schwere der Schuld" fest. Das bedeutet, dass nach 15 Jahren auch keine Bewährung geprüft werden kann.

Die Richter haben die Grausamkeit, die „gemeingefährlichen Mittel“, die „niedrigen Beweggründe“ und die „menschenverachtende Einstellung“ des Angeklagten hervorgehoben. Er habe die beiden Polizeibeamten sowie und weitere Einsatzkräfte „allein deswegen töten wollen, weil diese den von ihm gehassten Staat und die ihm zugeordneten kommunalen Einrichtungen repräsentierten“, heißt es in der Presserklärung.

Die neun Polizisten und Feuerwehrleute sind bis heute von den Folgen der Attacke gekennzeichnet und körperlich und psychisch beeinträchtigt. Eine Rückkehr in den Beruf sei für sie nicht denkbar.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung können Revision einlegen, über welche der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Archivfoto: Kreispolizei Mettmann

 


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