Führerschein zu teuer, Prüfungen zu schwierig: Verkehrsministerium will umlenken
11.02.2026Mindestfahrzeiten, Kosten-Transparenz, Laienausbildung – das sind die Vorschläge
Der Erwerb des Führerscheins wird für viele junge Menschen in Deutschland zunehmend zur finanziellen und organisatorischen Hürde. Nach Angaben des TÜV-Verbands scheiterte im vergangenen Jahr fast jeder zweite Fahrschüler an der Theorieprüfung (44 Prozent), mehr als ein Drittel fiel durch die praktische Prüfung (37 Prozent). Gleichzeitig liegen die durchschnittlichen Kosten für einen Pkw-Führerschein inzwischen bei rund 3.400 Euro. Vor diesem Hintergrund sieht das Bundesverkehrsministerium dringenden Reformbedarf.
Eine von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder eingesetzte Arbeitsgruppe hat nun weitreichende Vorschläge vorgelegt, um Ausbildung und Prüfungen zu vereinfachen, Kosten zu senken und bürokratische Vorgaben abzubauen. Ziel sei es, den Führerscheinerwerb wieder bezahlbarer zu machen, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden.
Kern des Reformpakets ist eine stärkere Flexibilisierung der Fahrausbildung, eine Verschlankung der Prüfungen sowie mehr Transparenz bei den Preisen.
Das will Bundesverkehrsminister Schnieder ändern
- Weniger Prüfungsstoff in der Theorie
Der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung der Klasse B soll um knapp 30 Prozent reduziert werden – von derzeit 1.169 auf rund 840 Fragen. - Kürzere praktische Prüfung
Die Mindestfahrzeit in der praktischen Prüfung soll künftig 25 Minuten betragen, die gesamte Prüfungsdauer 40 Minuten – orientiert am EU-Mindeststandard. - Deutlich weniger Sonderfahrten
Für den Pkw-Führerschein ist künftig nur noch jeweils eine Pflichtstunde für Überland-, Autobahn- und Nachtfahrt vorgesehen (statt bislang deutlich mehr). - Mehr Freiheit für Fahrschulen
Fahrschulen sollen selbst entscheiden dürfen, ob Theorieunterricht in Präsenz, digital oder vollständig online angeboten wird. Unterrichtsräume müssen nicht mehr zwingend vorgehalten werden. - Einsatz von Fahrsimulatoren ausgeweitet
Simulatoren dürfen künftig in allen Führerscheinklassen eingesetzt werden – mit Ausnahme der vorgeschriebenen Sonderfahrten. - Abbau von Bürokratie
Dokumentationspflichten wie Ausbildungsnachweise oder formale Feststellungen der Prüfungsreife sollen entfallen. - Laienausbildung nach österreichischem Vorbild
Fahranfänger sollen nach bestandener Theorieprüfung und sechs Pflichtstunden in der Fahrschule 1.000 Kilometer unter Aufsicht einer Person "mit einem besonderen Nahverhältnis zum Bewerber", zum Beispiel ein Elternteil, fahren dürfen. Voraussetzung: der oder die "Laienausbilder/Laienausbilderin" muss mindestens sieben Jahre einen eigenen Führerschein besitzen und darf höchstens einen "Punkt in Flensburg" haben. - Mehr Preistransparenz
Fahrschulen müssen ihre Preise künftig regelmäßig melden und online veröffentlichen. Vergleichsportale sollen diese Daten nutzerfreundlich aufbereiten können. - Erfolgsquoten werden veröffentlicht
Technische Prüfstellen sollen die Bestehensquoten der praktischen Prüfungen je Fahrschule offenlegen. - Reform der Fahrlehrerausbildung und Prüfstellen
Theoretische Inhalte dürfen überwiegend digital vermittelt werden, Fortbildungspflichten werden flexibler geregelt. Regelmäßige Routinekontrollen von Fahrschulen entfallen zugunsten anlassbezogener Prüfungen. Zudem sollen die Zugangsvoraussetzungen für Fahrprüfer gelockert werden, um Wartezeiten zu verkürzen.
Minister Schnieder strebt eine Einigung mit den Ländern auf der Verkehrsministerkonferenz Ende März an. Schon jetzt haben die Ankündigungen Folgen: Nach Angaben von Fahrlehrerverbänden ist die Zahl der Neuanmeldungen zuletzt deutlich zurückgegangen – viele potenzielle Fahrschüler warten offenbar auf günstigere Bedingungen.
Quelle: BMV / MDR / ZDF / Deutschlandfunk
bearb.: KA
Foto: M. Spiske/Pixabay
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