EVG und ver.di: „Megastreik“ soll Verkehrsinfrastruktur lahmlegen

Stillstand bei Bahn, Flughäfen, Häfen, Autobahn GmbH, Schifffahrt etc. am 27. März

Bisher hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di "nur" für den Öffentlichen Dienst gekämpft. Jetzt wird der Arbeitskampf auf die bundesweite Verkehrsinfrastruktur ausgeweitet: Zusammen mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) werden die Beschäftigten aller Eisenbahn- und Verkehrsunternehmen, in denen derzeit verhandelt wird, am Montag, 27. März 2023, zum Warnstreik aufgerufen.

 

Betroffen sein werden

  • der kommunale öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bayern,
  • die Flughäfen,
  • die Arbeitsbereiche der Autobahn GmbH,
  • Teile der kommunalen Häfen,
  • die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
  • die Deutsche Bahn mit ihren Busgesellschaften
  • diverse weitere Bahnunternehmen – von den Fahrdienstleitern über Stellwerker bis zum Sicherheits-, Service- und Reinigungspersonal

 

In der Nacht vom 26. auf den 27. März 2023 sollen sie von 0:00 bis 24 Uhr die Arbeit niederlegen. „Je nach Schicht werden sich dem befristeten Arbeitskampf weitere Beschäftigte anschließen, so dass die Auswirkungen der Arbeitsniederlegung den ganzen Tag über andauern werden“, kündigt die EVG an.

 

Weitere Infos von ver.di und EVG

 

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Was fordern die Gewerkschaften?

Die erste Runde der Tarifverhandlungen, die die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft derzeit mit rund 50 Unternehmen in der Eisenbahn- und Verkehrsbranche führt, sei „ohne nennenswerte Ergebnisse zu Ende gegangen“, heißt es: „Statt – wie gefordert – gleich zu Beginn verhandlungsfähige Angebote vorzulegen, wurden immer wieder Gegenforderungen aufgemacht, die zu weiteren Belastungen der Beschäftigten führen würden. So wurde unter anderem gefordert, auf soziale Errungenschaften wie Mehrurlaub zu verzichten, um die Produktivität zu erhöhen“, sagen EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch und EVG-Tarifvorstand Cosima Ingenschay (Foto oben). „Unsere Kolleginnen und Kollegen, die während der Pandemie auf angemessene Lohnsteigerungen solidarisch verzichtet haben, haben für ein solches, ihre Leistungen geringschätzendes Verhalten kein Verständnis. Sie erwarten Angebote, die mit deutlichen Lohnsteigerungen verbunden sind.“

 

Die EVG fordert eine Lohnerhöhung von 650 Euro für alle als soziale Komponente – alternativ 12 Prozent mehr, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten.

 

Bei der Deutschen Bahn soll der Stundenlohn in den untersten Lohngruppen auf den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro – ohne jede Verrechnung oder Zuschüsse – angehoben werden. Außerdem sollen „Ungerechtigkeiten in der Bezahlung beseitigt werden“, so die EVG, z.B. regional unterschiedliche Löhne für gleiche Tätigkeiten.

 

Deutsche Bahn kritisiert Streik als „grundlos und unnötig“

Die Deutsche Bahn (DB) dagegen betont, sie habe der EVG in der zweiten Verhandlungsrunde ein „umfassendes Angebot“ vorgelegt:

  • Die Löhne der DB-Beschäftigten sollen in zwei Schritten um insgesamt 5 Prozent steigen: ab dem 1. Dezember 2023 um 3 Prozent, ab dem 1. August 2024 noch einmal um 2 Prozent.
  • Als soziale Komponente zur Abfederung der gestiegenen Lebenshaltungskosten sollen die Mitarbeitenden eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.500 Euro (Azubis: 1.250 Euro) erhalten. 1.500 Euro (Azubis: 750 Euro) m Mai 2023, sowie 1.000 Euro (Azubis: 500 Euro) im Januar 2024.
  • Ein „tariflicher Bahn-Mindestlohn“ in Höhe von 13 Euro pro Stunde wurde angeboten.
  • Soweit nach der Einführung des tariflichen Bahn-Mindestlohns regionale Lohnunterschiede bleiben, will sich die DB verpflichten, über „entsprechende Anpassungen“ zu verhandeln.
  • Mehrere Auswärtsübernachtungen für Lokführer bei DB Cargo auf freiwilliger Basis, so wie bei Konkurrenten im Markt längst üblich.
  • Laufzeit: 27 Monate.

 

„Damit geht die DB eindeutig und deutlich über den gesetzlichen Mindestlohn hinaus“, sagt DB‑Personalvorstand Martin Seiler. „Wir sind einen großen Schritt auf die EVG zugegangen. Im Sinne unserer Mitarbeitenden und unserer Fahrgäste brauchen wir eine zügige und tragfähige Lösung. Das Angebot bietet unseren Mitarbeitenden eine schnelle finanzielle Entlastung mit einer starken sozialen Komponente.“

 

Für die DB sei die Ablehnung des Angebots daher nicht nachvollziehbar, da sie „auf zentrale Forderungen der EVG eingegangen“ sei.

Mehr Infos der DB AG

 

Die zweite Verhandlungsrunde beginnt am 29. März 2023 mit der SInON (Schieneninfrastruktur Ostniedersachsen). Es folgt am 30. März 2023 die Verhandlung mit der Osthannoversche Eisenbahnen AG (OHE). Nach Ostern wird mit der Transdev und mit der DB AG und allen anderen Unternehmen weiter verhandelt. 

 

ADAC rechnet am Streiktag mit mehr Autoverkehr

Der ADAC in NRW rechnet wegen des Streiks am 27. März mit vollen Straßen und Autobahnen. „Durch die jüngsten ÖPNV-Streiks gab es vor allem in den Städten mehr Autoverkehr als sonst. Sollten jetzt auch noch die meisten Bahnpendler auf das Auto umsatteln, wird sich das deutlicher auf den Autobahnen bemerkbar machen“, erklärt ADAC Verkehrsexperte Prof. Dr. Roman Suthold.

Der ADAC empfiehlt daher, dort wo es möglich ist, im Homeoffice zu bleiben oder außerhalb der Stoßzeiten zum Arbeitsplatz zu fahren. Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte in jedem Fall mehr Zeit einplanen als sonst.

Der ADAC hofft aber auch, dass ein Stauchaos auf den Autobahnen ausbleibt. „Unsere Staubilanz des vergangenen Jahres hat gezeigt, dass der Montag nach dem Samstag der stauärmste Werktag ist“, erklärt Suthold. „Außerdem können mehr Berufspendler seit der Corona-Pandemie zumindest tageweise mobil arbeiten und sich so frühzeitig auf den Streik einstellen.“

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Fotos: Pixabay / EVG / Archiv anzeiger24.de

 


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