
Bundesinnenminister Dobrindt verbietet „Königreich Deutschland“
13.05.2025Schlag gegen die "größte Reichsbürger-Vereinigung"
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat am Dienstag, 13. Mai 2025, ein Verbot des Vereins „Königreich Deutschland“ ausgerufen. Es handelt sich laut Bundesregierung "um die mitgliederstärkste Organisation aus dem Milieu der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter". Das Verbot erfolgte auf Grundlage des Vereinsgesetzes, da Zweck und Tätigkeit der Gruppierung gegen die verfassungsmäßige Ordnung, das Völkerverständigungsgebot sowie gegen Strafgesetze verstoßen, so die Begründung.
Hausdurchsuchungen in sieben Bundesländern
Bereits am frühen Morgen hatten hunderte Einsatzkräfte in sieben Bundesländern – darunter Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen – mit Durchsuchungen begonnen. Ziel war die Sicherstellung von Beweismaterial sowie die Beschlagnahmung von Vereinsvermögen, um eine weitere Finanzierung extremistischer Aktivitäten zu unterbinden.
„Mit dem sogenannten ‚Königreich Deutschland‘ wurde die zentrale Organisation einer gefährlichen, staatsfeindlichen Szene zerschlagen“, erklärte Dobrindt. „Diese Gruppierung untergräbt bewusst unser Rechts- und Wertesystem, stellt das Gewaltmonopol des Staates infrage und verbreitet antisemitische Verschwörungstheorien. In unserem Rechtsstaat gibt es dafür keinen Platz.“
Was ist das "Königreich Deutschland"?
Das 2012 von Peter Fitzek in Wittenberg ausgerufene „Königreich Deutschland“ versteht sich nach Aussage des Bundesinnenministeriums selbst als „völkerrechtlich wirksamer Gegenstaat“ unter monarchischer Führung. Mit eigener Verfassung, vermeintlicher Gesetzgebung und sogar einer sogenannten „Staatsangehörigkeit“ beansprucht die Organisation hoheitliche Befugnisse. Fitzek selbst inszeniert sich als „oberster Souverän“ seines Parallelstaates.
Der Verein unterhielt demnach eigene Strukturen wie die „Königliche Reichsbank“ oder die „Deutsche Heilfürsorge“, über die unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte betrieben worden sein sollen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte dem Verein bereits mehrfach Zwangsmaßnahmen auferlegt – offenbar ohne nachhaltige Wirkung.
Vorwürfe: Volksverhetzung und Dokumentenfälschungen
Zu den weiteren strafrechtlich relevanten Vorwürfen zählen unter anderem Volksverhetzung, Urkundenfälschung durch Ausstellung eigener Dokumente sowie wirtschaftskriminelle Aktivitäten. Zudem wurde gezielt versucht, über sogenannte Zustiftungen Immobilien zu übernehmen und dem Einflussbereich der Bundesrepublik zu entziehen – ein direkter Angriff auf die territoriale Integrität des Staates.
Das „Königreich Deutschland“ stützt seine staatsfeindliche Ideologie auf eine verschwörungstheoretisch und antisemitisch geprägte Weltsicht. Staatliche Institutionen werden dabei systematisch verächtlich gemacht und als von dunklen, meist jüdisch konnotierten Mächten unterwandert dargestellt.
Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden erfüllte der Verein damit sämtliche Voraussetzungen für ein Verbot nach Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz in Verbindung mit dem Vereinsgesetz. Auch der Versuch, antisemitische Narrative in den internationalen Diskurs zu tragen, sei ein klarer Bruch des Völkerrechts.
Mit dem heutigen Verbot ist jede weitere Betätigung des Vereins, seiner Teilorganisationen oder Unterstützer untersagt. Verstöße gegen das Betätigungsverbot stellen Straftaten dar und können mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Auch die digitalen Plattformen der Gruppierung wurden abgeschaltet.
„Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist wehrhaft“, betonte Dobrindt. „Wir werden mit aller Konsequenz gegen jene vorgehen, die sie angreifen.“
Quelle: BMI
Foto: BMI / Stefan J. Müller
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