Corona-Impfschäden: Jetzt sollen Betroffene Gehör finden

Minister Lauterbach kündigt „schnellere Hilfe“ an – 15. März ist Internationale Long Covid Awareness Day

Was lange Zeit als Tabuthema galt, findet allmählich mehr Beachtung: Bei der Massenimpfung gegen Corona haben viele Menschen  Folgeschäden erlitten. Im Verhältnis zur Zahl der verabreichten Dosen erscheint die Zahl gering, aber hinter jedem Fall steht eben auch ein Schicksal. Während die Impfkampagne lief, wurde dieses Thema in vielen Medien, aber auch bei der Bundes- und den Landesregierungen nur am Rande beachtet. Man wollte offenbar nicht, dass der Kampf gegen Corona mangels Impfbereitschaft scheitert. 

Jetzt ist die Pandemie weitgehend vorbei, sicherlich auch dank einiger Maßnahmen. Doch es eine Menge aufzuarbeiten – nicht nur einige wenig sinnvolle, übertriebene Schutzvorschriften oder die unnötigen Schul- und Kitaschließungen, sondern eben auch der Umgang mit den – verhältnismäßig wenigen, aber nicht zu ignorierenden – Impfschäden.

 

Was genau soll nun geschehen?

Am 15. März 2023 wird erstmals der Internationale Long Covid Awareness Day ausgerufen. Zu diesem Anlass wird im Deutschen Bundestag ein Antrag der CDU-/CSU-Fraktion „zur Stärkung von Forschung und Versorgung von Long Covid, ME/CFS und Post-Vac-Erkrankten“ beraten.

Dazu erklärt der forschungspolitische Sprecher, Thomas Jarzombek: „Wir können überhaupt nicht verstehen, warum die Bundesforschungsministerin mit ihrem Haushalt von über 21,5 Milliarden Euro die Forschung nur auf Sparflamme fördert. Das ist völlig inakzeptabel und wird der Größe der Herausforderung nicht gerecht. Es braucht hier eine große nationale Forschungsanstrengung."

 

Dabei sollte man nicht vergessen, dass das Bundesgesundheitsministerium zum Start und bei der Organisation der Impfkampagne vom CDU-Minister Jens Spahn geführt wurde.

 

Dennoch wird jetzt vor allem der Nachfolger Karl Lauterbach (SPD) für die Folgen mit verantwortlich gemacht. Schließlich hat er bereits vor seiner Amtszeit als Gesundheitsminister stets nicht nur andauernd harte Maßnahmen angemahnt, sondern auch die breite Bevölkerung zur Impfung geradezu aufgefordert.

 

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Nun musste auch er anerkennen, dass der „Piks“ für einige Menschen fatale Wirkungen hatte.
Im ZDF heute journal wurde er deswegen gelöchert.

„Jedes einzelne Schicksal ist bestürzend und eins zu viel. Die betroffenen Menschen tun mir leid“, erklärte er. Allerdings sei weiterhin seine Überzeugung: „Die Impfung hat uns vor einer sehr schweren Erkrankung geschützt und das Long Covid-Risiko gesenkt.“ Der Nutzen habe den Schaden überwogen.

 

Wie soll nun den Betroffenen geholfen werden?

Viele Betroffene hätten sich abgewiesen gefühlt, seien nicht ernst genommen worden und könnten keine Entschädigungen in Anspruch nehmen, heißt es nun. Dabei hat der Staat die Hersteller der Impfstoffe, also beispielsweise BioNTech, aus der Haftung herausgenommen, so dass die sich nun bequem zurück lehnen könnten.

 

Lauterbach erklärte dazu im ZDF-Interview: Die Krankenkassen sollten die Behandlungskosten, die Länder Versorgungskosten übernehmen – und es müsse jetzt eine schnellere Anerkennung geben: „Wir haben jetzt ein klareres Bild, können Betroffene schneller identifizieren, um ihnen zu helfen.“ Es werde derzeit aber noch an Medikamenten geforscht.

Im Haushaltsausschuss müsse nun über Entschädigungszahlungen beraten werden.

 

Der damalige Haftungsausschluss sei „der damaligen Situation geschuldet“ gewesen, um so schnell wie möglich Impfstoffe zu besorgen.
Lauterbach appelliert daher an die Hersteller, sich „als gute Geste“ an Entschädigungszahlungen zu beteiligen.

 

Wie viele Menschen sind betroffen?

Insgesamt wurden in Deutschland über 192,2 Millionen Corona-Impfdosen verabreicht. „63,6 Mio. Personen (76,4 % der Gesamtbevölkerung) sind demnach grundimmunisiert“, heißt es beim Bundesgesundheitsministerium. „52,1 Mio. Personen (62,6 %) haben eine oder mehrere Auffrischungsimpfungen erhalten.“

Das Paul-Ehrlich-Institut, das während der Impfkampagne u.a. für die wissenschaftliche Beratung, Genehmigung klinischer Prüfungen und Inspektionen zur Markzulassung der Impfstoffe zuständig war, erklärt auf seiner Internetseite: „Im Zeitraum vom (…) 27. Dezember 2020 bis zum 31. Oktober 2022 wurden (…) 333.492 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und 50.833 Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen zu COVID-19-Impfstoffprodukten (nach Grund- und Booster-Impfung)" gemeldet.

 

Gemeint seien damit „Reaktionen, die in zeitlicher Nähe nach einer Impfung aufgetreten und nicht direkt eindeutig auf andere Ursachen zurückzuführen sind. Bei Reaktionen, die nach einer Impfung auftraten und als Verdacht einer Nebenwirkung oder Impfkomplikation gemeldet wurden, prüft das Paul-Ehrlich-Institut, ob solche Reaktionen im ursächlichen Zusammenhang zur Impfung mit einem bestimmten Impfstoffprodukt, bestimmter Chargen eines Impfstoffprodukts oder Impfstoffprodukten eines bestimmten Impfstofftyps stehen könnten." 

 

Karl Lauterbach erklärte im ZDF-Interview: Die Schäden seien bei weniger als 1:10.000 Impfungen aufgetreten.

Es dürfte aber eine höhere Dunkelziffer geben.

 

Wie man es auch dreht und wendet: Der überwiegende Teil der Geimpften hat wohl kaum Folgeschäden davon getragen (da kann sich ein jeder ja einmal in seinem persönlichen Umfeld umschauen).

Aber jeder Fall von Impfschaden ist ein schwerer Schicksalsschlag, der nicht in einer Statistik verschwinden darf.  

 

Anwaltskanzlei kritisiert „falsche Behauptungen“ des Ministers

Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf, die nach eigenen Angaben „über 3.000 Erstberatungen“ durchgeführt hat, „über 750 Mandaten für die Geltendmachung von mRNA-Impfschäden in Deutschland“ vertritt und „weit über 100 Klagen gegen die Hersteller wie BioNtech und Moderna eingereicht“ hat, kritisiert Bundesminister Lauterbach für seine Äußerungen.

„An anderer Stelle gibt das PEI eine Häufigkeit von 3:10.000 Fällen an; das sind dreimal so viele Fälle, wie der Minister angab“, heißt es in einer Presseerklärung. „Das PEI schätzt zudem die Untererfassung durch die Melderate mit 1,92 Fällen/1.000 Impfungen ein.“

 

Bei der Europäischen Arzneimittelaufsicht (EMA) seien außerdem „zum 9. September 2022 für die EU 2.075.283 Personen mit Verdachtsfällen auf Impfnebenwirkungen gemeldet worden. Die EU hatte Anfang des Jahres 2022 ca. 446,8 Mio. Einwohner. Demnach sind ca. 0,5 % der gesamten EU Bevölkerung mit (gemeldeten) Verdachtsfällen konfrontiert.“

 

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich meint deshalb: „Man muss daher davon ausgehen, dass die tatsächlichen Zahlen um ein Vielfaches höher sind als die gemeldeten Zahlen. Das liegt unter anderem daran, dass es keinen finanziellen Anreiz für Ärzte gibt, Impfschäden zu melden. Zudem haben die Ärzte schließlich oft selbst das Vakzin verimpft. Das muss dem Minister selbstverständlich bekannt sein.“

 

Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (BT-Drucks. 20/2567 vom 5. Juli 2022) hätten „Vertragsärzte 2021 2.478.526 Patienten mit Impfnebenwirkungen nach Covid 19-Impfung abgerechnet. In dieser Zahl sind die Privatversicherten nicht enthalten. Von seltenen Fällen kann man demnach nun wirklich nicht sprechen“, so Ulbrich.

 

„Schlichtweg falsch“ sei die Behauptung des Ministers, die (gesetzlichen) Krankenkassen würden die Kosten für die Therapierung und Behandlung von Impfschäden übernehmen. Vielmehr hätten viele Mandanten „mittlerweile beträchtliche Schulden aufgehäuft, weil ihre Krankenkasse die teuren Behandlungen eben nicht übernehme. „Besonders perfide ist dabei, dass die Krankenkassen sich teilweise darauf beriefen, dass die Impfung freiwillig gewesen sei und dass eine Drittschädigung vorliege, weshalb man sich an den Schädiger halten müsse“, erläutert der Anwalt weiter. „Weder die immunologische Diagnostik zur Feststellung von PostVac wird übernommen noch eine Immunadsorption und ebenso wenig eine Apherese. Dasselbe gilt für die Entfernung der Autoimmunüberreaktion durch Bildung der Anti-Idiotype-Antibodies mit Rituximab. Auch Labortests, die zwischen LongCovid und PostVac unterschieden, zahlt keine Krankenkasse.“

 

Besonders erstaunt zeigen sich die Anwälte darüber, dass nach Aussage des Ministers „der Staat hafte“.

Ulbrich: „Nach jetzigem Stand übernimmt der Staat keine Haftung, sondern stellt lediglich den Hersteller von dessen Haftung frei. Das bedeutet aber doch nicht, dass dem Geschädigten dadurch einfacher oder schneller eine Entschädigung zukomme. Vielmehr hat sich der Staat durch die vertraglichen Regelungen mit dem Hersteller auf dessen Seite geschlagen, wodurch die Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Hersteller zusätzlich erschwert wird. Da die Bundesrepublik Deutschland nach dem Vertrag mit dem Hersteller die Anwälte des Herstellers aussucht und bezahlt, Sachverständige vergütet und Gerichtskosten einzahlt, muss das Bundesgesundheitsministerium vortrefflich über den Stand der Klageverfahren informiert sein. Wirtschaftlicher Gegner der Geschädigten ist durch diese unsägliche Vertragskonstellation die Bundesrepublik Deutschland und lediglich rechtlicher Gegner der Pharmazeutische Hersteller."

 

Welche Rechte haben Betroffene?

Bei einem Impfschaden können Betroffene Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten.

Das gilt auch für die in Deutschland zugelassenen Covid-19-Impfstoffe.


Folgende Leistungen sind möglich:

  • Heilbehandlung (medizinische Rehabilitation, Übernahme der Kosten für einen stationären Aufenthalt, orthopädische Hilfsmittel, Kuren)
  • Rentenzahlungen je nach Schwere des durch die Impfung verursachten Gesundheitsschadens
  • Hinterbliebenenversorgung (Witwen-, Witwer-, Waisen- und Elternrente)
  • Bestattungs- und Sterbegeld

 

Kann der bisherige Beruf durch den Impfschaden nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausgeübt werden, können

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung)
  • Leistungen zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen (z.B. Berufsschadensausgleich)

gewährt werden.

 

Voraussetzungen:

  • Die Impfung war öffentlich empfohlen
    z.B. vom Bundesgesundheitsministerium oder einer Landesgesundheitsbehörde  
    z.B. Grippe-Impfung, Corona-Impfung
  • Die Impfung war gesetzlich angeordnet
    wie z.B. die Masern-Impfung für Lehrer/innen und medizinisches Personal.
    Bei Corona ist es ja bekanntlich nicht dazu gekommen. Bei der Abwägung Pro & Contra haben sich die Gegner der Impfpflicht durchgesetzt. 
  • Die Schädigung hält seit mindestens sechs Monaten an, bzw. deren Folgen liegen nach sechs Monaten noch immer vor.

 Quelle

 

Sollten sich die nachgewiesenen Fälle häufen, könnte es für den Staat noch einmal teuer werden...


Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: torstensimon/Pixabay

 


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