Reparieren statt Wegwerfen

03.08.2026

Mehr Rechte bei defekten Elektrogeräten

Seit dem 31. Juli 2026 wird die Reparatur von Elektrogeräten deutlich attraktiver. Neue gesetzliche Vorgaben stärken die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern und verpflichten Hersteller, viele Geräte auch nach Ablauf der Gewährleistung instand zu setzen. Ziel ist es, Elektroschrott zu vermeiden und die Lebensdauer von Produkten zu verlängern.


Längerer Schutz nach einer Reparatur

Wer innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung eine Reparatur statt eines Austauschgeräts wählt, profitiert künftig von einem Plus: Die Gewährleistung verlängert sich einmalig um weitere zwölf Monate. Ansprechpartner bleibt in dieser Zeit der Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde.


Hersteller müssen Reparaturen ermöglichen

Nach Ablauf der Gewährleistung nehmen die neuen Regeln die Hersteller stärker in die Pflicht. Für zahlreiche Elektrogeräte – darunter Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Fernseher, Smartphones, Tablets oder Staubsauger – müssen sie Reparaturen zu angemessenen Bedingungen anbieten und Ersatzteile bereitstellen. Je nach Produkt gelten unterschiedliche Fristen. So müssen beispielsweise Ersatzteile für Waschmaschinen und Kühlschränke bis zu zehn Jahre verfügbar sein, für Smartphones sieben Jahre.

 

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Reparaturangebote vergleichen

Vor einer Reparatur empfiehlt es sich, einen verbindlichen Kostenvoranschlag oder das europaweit einheitliche Reparaturinformationsformular anzufordern. Damit lassen sich Preise, Reparaturdauer und Leistungen verschiedener Werkstätten besser vergleichen. Neben den Servicebetrieben der Hersteller können auch freie Reparaturwerkstätten beauftragt werden, die häufig günstiger arbeiten.


Unterlagen gut aufbewahren

Kaufbelege, Rechnungen und Reparaturnachweise sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Sie erleichtern es, Gewährleistungs- oder Reparaturansprüche im Schadensfall nachzuweisen. Kommt es dennoch zu Problemen, etwa wenn ein Hersteller eine gesetzlich vorgesehene Reparatur verweigert oder Streit über Kosten entsteht, bieten die Verbraucherzentralen rechtliche Unterstützung an.


bearb. GT
Quelle: Verbraucherzentrale NRW e.V., (hier: Beratungsstelle Langenfeld)
Foto: Verbraucherzentrale NRW e.V.

 

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