Pflegeheime immer teurer: Ersatzkassen-Verband fordert „neue Ideen und Versorgungskonzepte“

Politik berät über Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG): Wie kann das Problem gelöst werden?

Die Kosten, die Pflegebedürftige in Pflegeheimen selbst aufbringen müssen, steigen weiter an. Das zeigt eine neue Datenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Seit dem 1. Januar 2024 koste der Eigenanteil für einen Heimplatz im ersten Jahr bundesweit im Schnitt etwa 2.871 Euro pro Monat – das sind 211 Euro mehr als Anfang 2023. Allerdings gibt es auch regionale Unterschiede.

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Zwar wurden ab 2022 Entlastungszuschläge erhöht: im ersten Jahr auf 15 statt bisher fünf Prozent, im zweiten Jahr auf 30 statt 25 Prozent, im dritten Jahr auf 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr auf 75 statt 70 Prozent.

Dennoch wächst der Eigenanteil für die reine Pflege weiter, weil die Pflegeheime die höheren Personalkosten auf die Bewohner umlegen.

 

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In einem Forderungspapier betonen die Ersatzkassen, dass die finanzielle Belastung bereits deutlich gesenkt würde, „wenn die Bundesländer ihrer Verantwortung nachkommen und die Investitionskosten übernehmen“ würden.

„Um die ambulante Versorgung zukunftssicher aufzustellen, brauchen wir neue Ideen und Versorgungskonzepte. Diese sollten sowohl die veränderten Versorgungsbedarfe der Menschen, den zunehmenden Fachkräftemangel gerade in ländlichen Regionen, aber auch die begrenzten finanziellen Ressourcen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Blick haben. Das GVSG wird diesen Anforderungen nur ansatzweise gerecht. Deshalb ist das Parlament jetzt gefordert, hier nachzubessern“, sagt die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), das seit dem 28. Juni 2024 im Bundestag beraten wird.

 

Vor allem die geplante Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen sei „nachgewiesenermaßen kein taugliches Mittel für die Stärkung der Versorgung in ländlichen Gebieten“, heißt es weiter. Es würden vorwiegend städtische Regionen profitieren: „Allein diese Regelung wird die Versicherten und Arbeitgeber in der GKV jährlich 300 Mio. Euro zusätzlich kosten“, meint der vdek: „Auch der Verzicht auf einen Großteil der Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch Einziehen einer Prüfungsgrenze ist ein falscher Anreiz. Vor dem Hintergrund der extrem angespannten Finanzlage der GKV sind solche Instrumente weder zeit- noch sachgerecht.“

 

Quelle: vdek

 


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