
Elektronische Patientenakte gestartet: Was kann sie? Welche Vorteile bringt sie?
29.04.2025Gesundheitsdaten digital gebündelt – keine Zettelwirtschaft und Doppeluntersuchungen mehr
Die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen erreicht einen weiteren Meilenstein: Am 29. April 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit eingeführt. Nach einer erfolgreichen Testphase in Modellregionen können nun Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer die ePA im Versorgungsalltag nutzen. Ab Oktober wird die Nutzung für sie verpflichtend – für Patientinnen und Patienten bleibt sie freiwillig.
Was ist die ePA?
Die ePA ist ein digitaler, lebenslanger Gesundheitsordner. In ihr werden medizinische Befunde, Arztbriefe, Medikationspläne, Laborwerte oder Röntgenbilder gesammelt. Auch Informationen wie der Impfpass, das Zahnbonusheft oder Vorsorgevollmachten können digital gespeichert werden.
Ziel: eine verbesserte Versorgung durch vollständige und jederzeit verfügbare Gesundheitsdaten.
Wer kann die ePA nutzen?
Alle gesetzlich Krankenversicherten erhalten automatisch eine ePA – es sei denn, sie widersprechen. Auch Kinder und Jugendliche bekommen eine ePA; bis zum 15. Lebensjahr entscheiden die Eltern. Privatversicherte können eine ePA nutzen, wenn ihre Versicherung das anbietet. Die Nutzung ist aber für alle Versicherten freiwillig.
Was ist, wenn ich keine ePA möchte?
Wer keine ePA nutzen möchte, kann dies seiner Krankenkasse mitteilen – telefonisch, schriftlich oder online. Ein Widerspruch kann auch nachträglich erfolgen, bereits gespeicherte Daten werden dann gelöscht. Die Entscheidung gegen die ePA darf keine negativen Auswirkungen auf die medizinische Versorgung haben.
Welche Vorteile bringt die ePA?
- Besserer Informationsaustausch: Gesundheitsdaten sind zentral verfügbar, Doppeluntersuchungen und Informationsverluste entfallen.
- Mehr Sicherheit im Notfall: Notfallärzt:innen haben schnell Zugriff auf wichtige Daten.
- Zweitmeinungen und Arztwechsel erleichtert: Neue Behandler:innen können auf vorhandene Informationen zugreifen.
- Mehr Selbstbestimmung: Patienten können Dokumente selbst hochladen und Zugriffe steuern.
Gibt es auch Nachteile?
Trotz hoher Sicherheitsstandards bleiben Datenschutzbedenken bestehen. Technische Störungen, mangelnde Geräteverfügbarkeit oder fehlende digitale Kompetenz können die Nutzung einschränken. Zudem ist die gezielte Freigabe einzelner Dokumente aktuell technisch nicht vollständig möglich.
Wie ist die ePA geschützt?
Die ePA unterliegt strengen Datenschutzrichtlinien. Zugriff erhalten nur berechtigte medizinische Einrichtungen im Rahmen einer Behandlung – und nur für eine begrenzte Zeit (z. B. 90 Tage für Praxen, 3 Tage für Apotheken). Alle Zugriffe werden protokolliert. Die Daten sind verschlüsselt, der Zugriff erfordert eine NFC-fähige Gesundheitskarte und eine PIN. Die Krankenkassen selbst haben keinen Zugriff auf die Inhalte.
Wie funktioniert die Nutzung?
Die ePA wird in der Regel über eine App der jeweiligen Krankenkasse genutzt. Patient:innen können Dokumente hochladen, löschen oder verbergen, Zugriffsrechte verwalten und Vertretungen benennen. Wer kein geeignetes Endgerät besitzt, kann über die Ombudsstelle seiner Krankenkasse Hilfe erhalten oder eine Vertrauensperson benennen.
Was kommt in die ePA?
Neben ärztlich erhobenen Daten (z. B. Laborwerte, Entlassbriefe, Medikationspläne) können auch persönliche Einträge gemacht werden – etwa zu Gesundheitsverläufen, Vitalwerten oder Medikamenten. Auch Abrechnungsdaten der Krankenkassen werden eingepflegt. Genetische Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung gespeichert werden.
Und die Forschung?
Ab 2026 sollen ePA-Daten auch für gemeinwohlorientierte Forschung nutzbar gemacht werden – anonymisiert und nur mit Zustimmung der Versicherten. Wer nicht teilnehmen möchte, kann der Datenspende jederzeit widersprechen.
Detaillierte Infos gibt es bei der Verbraucherzentrale und beim Bundesgesundheitsministerium
Quelle: Bundesgesundheitsministerium / Verbraucherzentrale