Bundeskartellamt machtlos gegenüber Ölkonzernen?

03.06.2026

Zwei Beispiele zeigen, wie die Wettbewerbsbehörde juristisch ausgebremst wird

Da kann man offenbar als Autofahrerin und Autofahrer machen, was man will: Gegen die Marktdominanz der Ölkonzerne scheinen alle machtlos zu sein. Selbst das Bundeskartellamt, in das viele ihre Hoffnung gesetzt haben, kann scheinbar nicht viel ausrichten. Aktuelle Beispiele zeigen, dass die Einflussmöglichkeiten der Behörde im Kraftstoffmarkt begrenzt sind – sowohl durch gesetzliche Zuständigkeiten als auch durch juristische Hürden.

 

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Bundesländer sind zuständig, nicht das Kartellamt

Nach Recherchen der Neuen Westfälischen Zeitung aus Bielefeld verstoßen zahlreiche Tankstellen in Nordrhein-Westfalen gegen die gesetzliche Regelung zur Anpassung von Kraftstoffpreisen. Seit Anfang April seien in NRW insgesamt 2.634 unzulässige Preiserhöhungen an 447 Tankstellen registriert worden. Grundlage dafür seien Daten des Bundeskartellamtes.

Trotz der hohen Zahl registrierter Verstöße wurde bislang offenbar kein einziger Fall geahndet, berichtet das Blatt. Der Grund liege in der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung: Zwar überwacht das Bundeskartellamt die Einhaltung des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes (KPAnG), für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind jedoch die Bundesländer verantwortlich.

Das NRW-Verbraucherschutzministerium teilte der Neuen Westfälischen mit, derzeit würden noch die notwendigen Umsetzungsregelungen geprüft. Dazu gehöre auch die Benennung einer zuständigen Vollzugsbehörde. Ein konkreter Zeitplan wurde nicht genannt.

Dabei sieht das Gesetz durchaus empfindliche Sanktionen vor. Verstöße gegen das KPAnG könnten grundsätzlich mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro belegt werden. Allerdings haben bislang offenbar nur wenige Bundesländer entsprechende Behörden gegenüber dem Bund benannt.

 

Oberlandesgericht Düsseldorf stoppt Untersuchung des Kraftstoffgroßhandels

Im März 2025 hatte das Bundeskartellamt ein Verfahren zur Überprüfung der Wettbewerbsverhältnisse im Kraftstoffgroßhandel eingeleitet – wurde aber durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Foto oben) ausgebremst.

Im Mittelpunkt stand die Frage, ob eine „erhebliche und fortwährende Wettbewerbsstörung“ vorliegt und welche Rolle die Preisinformationsdienste Argus Media und S&P Global dabei spielen. Diese versorgen Marktteilnehmer mit detaillierten und aktuellen Informationen über Preisentwicklungen im Großhandel. Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes könnten solche Systeme den Wettbewerb beeinträchtigen, weil Unternehmen dadurch sehr genau auf Preisänderungen ihrer Konkurrenten reagieren können. Zudem bestehe die Gefahr gezielter Manipulationen einzelner Preisnotierungen.

Im Zuge der Ermittlungen richtete das Bundeskartellamt Auskunftsersuchen an die Unternehmen Argus Media und S&P Global. Beide Unternehmen beantragten daraufhin Eilrechtsschutz.

 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab den Anträgen der Argus Media-Gruppe zunächst statt und ordnete die aufschiebende Wirkung der Beschwerden an. Damit wurde das Verfahren vorläufig gestoppt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir sind sehr überrascht von dieser Entscheidung des Gerichts und haben bereits Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt.“

Das Verfahren war der erste praktische Anwendungsfall eines neuen Wettbewerbsinstruments nach § 32f Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Regelung war 2023 eingeführt worden und ermöglicht dem Bundeskartellamt unter bestimmten Voraussetzungen Eingriffe auch dann, wenn kein konkreter Rechtsverstoß einzelner Unternehmen nachgewiesen werden kann.

 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf äußerte jedoch grundlegende Zweifel an der gesetzlichen Grundlage der Auskunftsersuchen. Nach Auffassung des Gerichts könnte dem Bundeskartellamt für derartige verpflichtende Auskünfte in diesem Verfahren die notwendige gesetzliche Ermächtigung fehlen.

 

Die Preisinformationsdienste würden außerdem lediglich Informationen über Märkte veröffentlichen, ohne selbst mit Kraftstoffen zu handeln. Insbesondere der presserechtliche Quellenschutz wiege möglicherweise schwerer als das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts.

 

Diese Beispiele zeigen, wie komplex die Kontrolle des Kraftstoffmarktes geworden ist. Während Preisbewegungen an den Zapfsäulen unmittelbar sichtbar sind, stoßen staatliche Kontrollmöglichkeiten auf rechtliche und organisatorische Grenzen.

 

Bericht: KA
Fotos: anzeiger24.de

 

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