Krankenhaustransparenzgesetz: Qualität von Kliniken soll in Verzeichnis abrufbar sein

Deutsche Krankenhausgesellschaft: "Enttäuschung und Mogelpackung"

Wer sich im Krankenhaus behandeln oder gar operieren lässt, möchte sicherlich auch wissen, wie "gut" das Personal arbeitet bzw. das Haus ausgestattet ist. Einen Überblick über die Qualität der Krankenhäuser in Deutschland soll nun ein interaktiver Klinik-Atlas im Internet bieten. Der Deutsche Bundestag hat dazu am Donnerstag, 19. Oktober 2023, das "Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustranzparenzgesetz)" beschlossen.

 

"Der Klinik-Atlas soll mehr Daten liefern, als bisher öffentlich zugänglich sind", teilt das Bundesgesundheitsmnisterium mit. "Die Bevölkerung soll dauerhaft, verständlich und barrierefrei erkennen, welches Krankenhaus ihnen welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet."

 

Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu übermitteln. Das InEK liefert die Daten und Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bereitet die Daten für das Verzeichnis auf.

Das Verzeichnis soll, begleitend zur Krankenhausreforn, ab Mai 2024 durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht werden.

 

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Diese Informationen soll das Transparenzverzeichnis aufzeigen

  • Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach Leistungsgruppen),
  • vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal,
  • Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
  • Zuordnung zu Versorgungsstufen (Level) nach der Anzahl und Art der mindestens zu erbringenden Leistungen, zusammengefasst nach Leistungsgruppen.

 

Zur "Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser" sieht das Gesetz zudem folgende Regelungen vor:

  • Einführung einer frühzeitigen Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen
  • Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes: Ab dem Inkrafttreten des Krankenhaustransparenzgesetzes wird der vorläufige Pflegeentgeltwert von 230 Euro auf 250 Euro erhöht.
  • Vorläufiger Mindererlösausgleich auch für Folgejahre: Für viele Krankenhäuser liegt für das Jahr 2020 noch keine genehmigte Vereinbarung zum Pflegebudget vor. Diese Krankenhäuser erhalten einen schnelleren Ausgleich der noch nicht finanzierten Pflegekosten, wenn sich herausstellt, dass die krankenhausindividuellen Pflegekosten mit dem abgerechneten Pflegeentgeltwert in den vorangegangenen Jahren unterfinanziert werden.

 

Deutsche Krankenhausgesellschaft: "Mehr Bürokratie, künstliche Leveleinteilung und keine Rechtssicherheit"

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist nicht ganz überzeugt von dem Konzept: "Mit diesem Gesetz wird keine zusätzliche Transparenz geschaffen, die zu einer besseren Entscheidungsgrundlage für Patientinnen und Patienten führt, es wird aber die Hoheit der Länder bei der Krankenhausplanung beendet", sagt der Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß. "Die künstliche Leveleinteilung sagt nichts über die Qualität der Behandlungen in einem Krankenhaus aus. Es wird vielmehr dazu führen, dass die vermeintliche 'Sternekategorien' (Level) die Patientinnen und Patienten fehlleiten, und hochspezialisierte Fachabteilungen in kleineren Kliniken, die medizinische Leistungen in anerkannt hervorragender Qualität durchführen, im neuen Transparenzportal des Ministers erst weit hinten auftauchen."

 

Im Transparenzatlas des Bundes sollen schon im nächsten Jahr Kliniken nach Leistungsgruppen in der Qualität gelistet werden, "obwohl diese Leistungsgruppenzuteilung noch gar nicht durch die Länder erfolgt sein wird und auch im konsentierten Zeitplan zur Krankenhausreform erst Ende 2026 vorgesehen ist", so Gaß. "Es bleibt also völlig offen, in welcher Zuordnung und wonach Krankenhäuser hier 'transparent' bewertet werden sollen."

 

Der Weg zur Festlegung der Leistungsgruppen einzelner Kliniken sei "von Willkür geprägt und nicht rechtssicher", heißt es weiter: "Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) soll dem Ministerium Empfehlungen geben, welches Krankenhaus aufgrund von bestimmten Fallzahlen überhaupt für bestimmte Leistungsgruppen gelistet werden soll. Auf welcher wissenschaftlichen Evidenz diese Fallzahlstufung erfolgen soll, bleibt offen. Rechts- und Planungssicherheit gibt es somit weder für die Krankenhäuser noch für die Länder. Deshalb fordert auch hier die DKG die Zuordnung nach Leistungsgruppen im Transparenzportal rechtssicher erst auf Basis der Krankenhausplanung und nicht schon in 2024 anhand fragwürdiger Kriterien vorzunehmen."

 

Gaß befürchtet außerdem "neue bürokratische Lasten", den: "Mit einem ungemeinen Aufwand sollen Krankenhäuser vierteljährlich die ärztliche Personalbesetzung mit kleinteiligen Zusatzinformationen melden. Entgegen der gebetsmühlenartig wiederholten Ankündigung des Ministers für eine Entbürokratisierung zu sorgen, werden neue Meldepflichten ohne Mehrwert mit großem Aufwand geschaffen. In der Sachverständigenanhörung wurde von vielen Seiten und nicht nur direkt aus den Krankenhäusern, sondern beispielsweise auch vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), festgestellt, dass diese Anforderungen einen immensen Arbeits- und Dokumentationsaufwand mit sich bringen."

 

Insgesamt sei das Transparenzgesetz "eine Enttäuschung für die Patienten und auch eine Mogelpackung. Alter Wein wird in neuen Schläuchen verkauft. Die Transparenz über die Qualität von Krankenhausleistung gibt es schon lange. Kein anderer Bereich im Gesundheitswesen ist so transparent wie die Krankenhäuser."

 

Zusammenstellung: Achim Kaemmerer

Foto: S.Tipchai/Pixabay

 


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