Wie eine intersexuelle Person 240 Prozesse gegen Arbeitgeber gewann

07.03.2025

...und dabei über 200.000 Euro kassiert hat

Seit über zwölf Jahren ist Heidi R. (Name geändert) arbeitslos. Die Ende Vierzig-Jährige ist intersexuell, schwerbehindert und sieht sich bei Bewerbungen immer wieder mit Benachteiligung konfrontiert. Ihre Konsequenz: Sie zieht vor Gericht – und das mit Erfolg. In mehr als 240 Fällen hat sie Arbeitgeber wegen Diskriminierung verklagt und regelmäßig Entschädigungen erhalten.

 

Wie hoch die Summe ihrer bisherigen Entschädigungszahlungen ist, lässt sich nicht genau beziffern. Doch in einem der jüngsten Verfahren schätzte ein Richter, dass Heidi R. mittlerweile deutlich über 200.000 Euro an Entschädigungen erhalten haben müsse.

 

Der aktuelle Fall: Diskriminierung bei Stellenanzeige?

Vor dem Arbeitsgericht Hagen ging es laut BILD-Zeitung jüngst um eine Stellenausschreibung für eine Bürokauffrau in einer mittelständischen Druckerei. Heidi R. hatte sich beworben und eine Absage erhalten. Als sie herausfand, dass das Unternehmen die Stelle nicht der Arbeitsagentur gemeldet hatte – eine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, wenn die Stelle für Menschen mit Behinderung geeignet ist –, sah sie sich diskriminiert. Sie klagte daraufhin auf 5.000 Euro Schadensersatz.

 

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Das beklagte Unternehmen bezweifelte, dass Heidi R. tatsächlich an der Stelle interessiert war. Vielmehr sei es ihr darum gegangen, einen Verstoß zu finden, um eine Entschädigung zu erstreiten. Doch alle Einwände hatten keinen Erfolg. Das Gericht sprach ihr letztlich 700 Euro zu.

 

Hier hatte Heidi mehr Erfolg

Das „Westfalen-Blatt“ berichtete im Dezember letzten Jahres von einem weiteren Verfahren, in dem Heidi eine Entschädigung in Höhe von 3.750 Euro erhielt.

Der Grund: Ein Unternehmen aus der Automobilbranche hatte in seiner Stellenanzeige nicht den gesetzlich geforderten Zusatz „d“ für "divers" aufgeführt und die Stelle ebenfalls nicht bei der Arbeitsagentur gemeldet. Zudem wurde in der Anzeige ein „junges Team“ betont – ein Aspekt, den Heidi als Altersdiskriminierung wertete.

Ursprünglich hatte sie 7.500 Euro gefordert, einigte sich aber in einem Vergleich auf die Hälfte. Dass sie nicht den vollen Betrag erhielt, dürfte für sie dennoch kaum ins Gewicht fallen. Denn Entschädigungen sind stets steuerfrei und haben keine Auswirkungen auf ihre Sozialleistungen.

 

Heidis Vorgehen ist umstritten: Während die einen ihre Klagen als berechtigten Kampf gegen Diskriminierung sehen, werfen Kritiker ihr vor, gezielt nach Verstößen zu suchen, um finanzielle Entschädigungen zu erstreiten.

Man könnte jetzt zwar sagen, dass sei ihr "gutes Recht". Aber ist es das wirklich...?

 

Bericht: Walter Thomas

Fotos: Sang Hyun Cho/G.Altmann / Pixabay

 


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