Europäisches Parlament einigt sich auf Asylreform

11.04.2024

Schnellere Prüfung von Asylanträgen, Identität und Schutzbedürftigkeit – wirksamere Rückführung – verpflichtende Sicherheits- und Gesundheitskontrollen

Das Europäische Parlament hat am 10. April 2024, zehn Gesetzestexte zur Reform der europäischen Migrations- und Asylpolitik verabschiedet.

 

Die wichtigsten Punkte:

  • Schnellere Prüfung von Asylanträgen: Die Reform sieht vor, dass Asylanträge, einschließlich an den EU-Grenzen, schneller geprüft werden sollen. Dies beinhaltet auch wirksamere Rückführungsmaßnahmen.
  • Verbesserte Identifizierung und Kontrollen: Bei der Ankunft in der EU sollen Menschen, die irregulär einreisen, besser identifiziert werden. Es werden verpflichtende Sicherheits- und Gesundheitskontrollen sowie Prüfungen der Schutzbedürftigkeit eingeführt.
  • Solidarität und Verantwortung: Mitgliedstaaten können wählen, ob sie Asylbewerber aufnehmen, finanzielle Beiträge leisten oder operative Unterstützung bieten, um EU-Länder mit Migrationsdruck zu unterstützen.

 

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  • Bessere Bewältigung von Krisensituationen: Neue Regelungen sollen die EU-Länder unterstützen, die mit einer außergewöhnlich hohen Anzahl von Migranten konfrontiert sind. Dies beinhaltet auch Maßnahmen gegen die „Instrumentalisierung von Migranten“ durch „Drittstaaten oder feindselige nichtstaatliche Akteuren“, um die EU zu destabilisieren.
  • Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an EU-Grenzen: Personen, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, werden vor der Einreise überprüft, identifiziert und Sicherheitskontrollen unterzogen.
  • Schnellere Asylverfahren: Ein neues gemeinsames Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes wird eingeführt, mit dem Ziel, die Bearbeitung von Asylanträgen schneller zu gestalten.
  • Eurodac-Verordnung: Die Daten von Personen, die irregulär in die EU kommen – darunter Fingerabdrücke und Gesichtsbilder von Menschen ab sechs Jahren –, werden in der überarbeiteten Eurodac-Datenbank gespeichert. Die Behörden sind künftig auch in der Lage, zu erfassen, ob jemand ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte oder gewalttätig bzw. bewaffnet war.
  • Anerkennungsverordnung: Es werden einheitliche Normen für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus eingeführt, basierend auf Informationen der EU-Asylagentur.
  • Aufnahme von Asylsuchenden: Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass für die Aufnahme von Asylsuchenden gleichwertige Normen gelten und registrierte Asylbewerber nach sechs Monaten eine Arbeit aufnehmen können.
  • Sicherer und legaler Weg nach Europa: Ein neuer Rahmen für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen soll die legale, organisierte und sichere Einreise von Flüchtlingen aus Drittstaaten ermöglichen.

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Wie geht es weiter?

Im nächsten Schritt muss der Rat das Paket förmlich billigen. Danach treten die neuen Vorschriften in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Es wird erwartet, dass die Verordnungen in zwei Jahren zur Anwendung kommen. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um die Änderungen in ihr nationales Recht einzuführen.

 

Quelle: Pressemitteilung Europäisches Parlament
Foto: G.Altmann/Pixabay

 


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