Alter Bundestag streitet über 500 Milliarden Sondervermögen – am Ende gewinnen die Grünen

13.03.2025

Merz bricht Wahlversprechen – Grüne können Forderungen stellen – Erste Beratung ohne Ergebnis

Es ist schon etwas verwirrend: Die CDU gewinnt die Bundestagswahl. Der Spitzenkandidat Friedrich Merz, der noch zum neuen Bundeskanzler gewählt werden soll, hatte im Wahlkampf vehement gegen die Lockerung der Schuldenbremse argumentiert – und ebenso gegen die linken Parteien SPD und Grüne, die genau dafür eintreten, um Investitionen in die marode Infrastruktur zu finanzieren.
Nach dem Wahlergebnis stellte Merz fest, dass er für eine Koalition die SPD braucht. Eine Zusammenarbeit mit der AfD hatte er ausgeschlossen – und das würde eine Mehrheit der Bevölkerung wohl auch nicht wollen.

 

In den Sondierungsgesprächen vereinbarten CDU und SPD schließlich ein kreditfinanziertes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Verkehr, den Zivil- und Bevölkerungsschutz, Bundeswehr, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen und Digitalisierung – also genau das Gegenteil von dem, was Merz vor der Wahl angekündigt hatte. Ein Sondervermögen ist aber letztlich nichts anderes als neue Schulden.

 

Grundgesetzänderung geht nur mit den Grünen

Für dieses Vorhaben muss das Grundgesetz geändert werden. In Artikel 109 und 115 soll laut Gesetzentwurf festgeschrieben werden, dass der Betrag der Verteidigungsausgaben, der ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts übersteigt, von den bei der Schuldenregel zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten abzuziehen ist. Merz hatte nach den Sondierungen verkündet, angesichts der Bedrohung aus Russland massiv in die Bundeswehr zu investieren – „koste es, was es wolle“.

 

Banner-Lidl-Pad-Sept-2021

 

Für eine Grundgesetzänderung braucht es jedoch eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. CDU und SPD müssen also einen weiteren Partner ins Boot holen – und genau das gestaltet sich schwierig. Die Grünen und die FDP, die in ihren eigenen Gesetzentwürfen jeweils höhere Verteidigungsausgaben vorsehen, haben eigene Forderungen formuliert, um ihre Zustimmung entsprechend teuer zu machen.

 

Noch brisanter: Das gesamte Paket soll vom „alten“ Bundestag beschlossen werden. Das stößt auf Widerstand bei der AfD und der Linken, die das Verfahren als verfassungswidrig kritisieren. Ihre Beschwerde beim Bundeverfassungsgericht wurde jedoch abgewiesen.

Auch unter Rechtsexperten gibt es unterschiedliche Einschätzungen dazu.

 

Am 13. März 2025 debattierte der Bundestag über das Vorhaben. Eine Entscheidung fiel nicht – alle drei Gesetzentwürfe wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen. Dafür wurde in der Debatte umso heftiger gestritten.

 

Wie geht es nun weiter?

 

***Update***

Am Freitagmittag, 14. März 2025, verkündeten CDU und SPD eine Einigung mit den Grünen. 100 Milliarden Euro aus dem schuldenfinanzierten, 500 Milliarden starken Infrastrukturtopf sollen in den Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft fließen. Außerdem sind weitere 100 Milliarden Euro für die Länder vorgesehen. 

Die Kompromisslösung:

  • Das Sondervermögen wird nicht nur für Verteidigungsausgaben, sondern auch für Cybersicherheit, Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie Nachrichtendienste und für die Unterstützung für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten genutzt.
  • Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit sollen nur noch bis zu einer Grenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) - also etwa 44 Milliarden Euro - unter die Schuldenbremse fallen. Alles darüber Hinausgehende soll beliebig aus Krediten finanziert werden dürfen. Nach oben hin gibt es keine Grenze.
  • Die Bundesländer sollen künftig Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des BIP aufnehmen dürfen.
  • Für Investitionen in die Infrastruktur wird ein Sondertopf eingerichtet, der im Grundgesetz von der Schuldenbremse ausgenommen und mit Krediten von bis zu 500 Milliarden Euro gefüttert wird. 100 Milliarden davon gehen an die Länder für die kommunale Wärme- und Energieplanung.
  • Weitere 100 Milliarden werden für Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft gentzt..
  • Im Infrastruktur-Programm werden zusätzliche und nicht bereits geplante Vorhaben finanziert. So soll vernieden werden, dass Ausgaben im Kernhaushalt für CDU-Projekte wie  Mütterrente oder Steuererleichterung für die Gastronomie genuztzt werden.

 

Am Dienstag, 18. März 2025, soll der "alte" Bundestag über dieses Paket abstimmen. Wrd es wirklich eine Mehrheit geben? Dafdür müssten die meisten Abgeordneten von CDU, SPD und Grünen wirklich geschlossen mitspielen.

 

Zusammenfassung: Achim Kaemmerer
Quelle: Deutscher Bundestag / tagesschau

 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

[email protected]