
Messerangriff bei Holocaust-Mahnmal: Spanischer Tourist von Syrer verletzt
22.02.2025Mutmaßlicher Attentäter wollte „Juden töten“
Am Freitagabend, 21. Februar 2025, wurde am Holocaust Mahnmal in Berlin-Mitte ein spanischer Tourist von einem 19-jährigen Syrer mit einem Messer angegriffen, nachdem er sich diesem von hinten genähert haben soll, teilt die Staatsanwaltschaft Berlin mit. Anschließend flüchtete der Angreifer. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen am Hals. Nur durch das schnelle Eingreifen von Rettungskräften und einer Notoperation, nach der er für einige Zeit in ein künstliches Koma versetzt werden musste, konnte sein Leben gerettet werden. Er befindet sich mittlerweile nicht mehr in Lebensgefahr.
Während der am Ort laufenden Polizeimaßnahmen lief der mutmaßliche Angreifer gegen 20.45 Uhr auf Polizeikräfte zu. Dabei bemerkten diese die blutverschmierten Hände und die mit Blut beschmutzte Hose des Tatverdächtigen und nahmen ihn fest.
Was ist über den mutmaßlichen Angreifer bekannt?
Der mutmaßliche Täter soll 2023 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling, also ohne seine Eltern, nach Deutschland gekommen sein und Asyl beantragt haben. Sein Status wurde anerkannt, sodass er sich legal in Deutschland aufhält. Seinen Wohnsitz hat er in Leipzig.
Nach bisherigen Ermittlungen und dem aktuellen Kenntnisstand sollen Zusammenhänge mit dem Nahostkonflikt bestehen. Nach bisherigem Kenntnisstand, insbesondere aufgrund entsprechender Äußerungen des Beschuldigten gegenüber der Polizei, soll seit einigen Wochen der Plan in ihm gereift sein, Juden zu töten. Vor diesem Hintergrund soll auch die Auswahl des Tatortes erfolgt sein. Bei der Festnahme führte der 19-Jährige in seinem Rucksack einen Gebetsteppich, einen Koran, einen Zettel mit Versen aus dem Koran, versehen mit dem gestrigen Datum, und die mutmaßliche Tatwaffe mit sich, was auf eine religiöse Motivation hindeutet. Der Beschuldigte soll einen klaren Eindruck gemacht haben und kooperativ gewesen sein. Ob eine psychische Erkrankung vorliegt, ist Gegenstand der Ermittlungen.
Anhaltspunkte für Verbindungen zu anderen Personen oder Organisationen liegen bisher nicht vor. Der Beschuldigte ist in Berlin bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten und hier weder polizei- noch justizbekannt. Er wird heute einem Ermittlungsrichter zum Erlass eines Haftbefehls vorgeführt.
Die Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung haben der Polizeiliche Staatsschutz und eine Mordkommission des Landeskriminalamts Berlin übernommen. Aufgrund der Bedeutung des Falls hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Ermittlungen an sich gezogen.
Quelle: Staatsanwaltschaft Berlin
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