PKW-Maut-Desaster: Bund muss 243 Millionen Euro Schadensersatz zahlen

05.07.2023

Minister Wissing: „Bittere Summe – Gesetz war ein schwerer Fehler“

Eigentlich wollte der Bund über die PKW-Maut für ausländische Autobahnnutzerinnen und -nutzer Millionen einnehmen. Stattdessen wurde das Projekt der CSU – als sie noch regierte – zum Millionenverlust. Denn die Bundesrepublik Deutschland muss nun 243 Millionen Schadensersatz an die Kapsch TrafficCom AG / autoTicket GmbH bezahlen. „Das ist eine bittere Summe“, erklärte der aktuell amtierende Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) am Mittwoch, 5. Juli 2023. „Damit bleibt die Pkw-Maut, die die Vorgängerregierung eingeführt hat, ein schwerer Fehler.“

 

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Was war da los?

Als die CSU noch im Bund mitregierte, hatte Andreas Scheuer als Bundesverkehrsminister 2017 ein Gesetz zur Einnahme von PKW-Maut auf Autobahnen eingeführt – die letztendlich allerdings nur von Nutzerinnen und Nutzer aus dem Ausland bezahlt werden sollte. Die deutschen Autofahrerinnen und Autofahrer mussten die Gebühr zwar auch erst einmal entrichten, konnten sich die Summer aber über eine Minderung der Kfz-Steuer zurück holen.

 

"So geht's aber nicht", urteilte um Juni 2019 der Europäische Gerichtshof (EuGH) und kippte damit das Gesetz. In der Zwischenzeit aber hatte Minister Scheuer schon Verträge mit dem Mautbetreiber Kapsch TrafficCom AG geschlossen, ohne das Urteil abzuwarten. Die Firma ist daraufhin in Vorleistung gegangen.

Da war bereits klar, dass das für die Bundesrepublik sehr sehr teuer wird.

 

Ursprünglich hatte die Kapsch TrafficCom AG 560 Millionen Euro als Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Über ein Schiedsverfahren wurde nun die Summe von „nur“ 243 Millionen Euro vereinbart. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 5. Juli 2023 dem Schiedsspruch zugestimmt. Damit wird die Zahlung fällig.
„Wir bedauern sehr, dass diese 243 Millionen Euro heute nicht für Infrastrukturinvestitionen zur Verfügung stehen, sondern eben an Schadenersatz bezahlt werden müssen“, so Minister Wissing.

 

Die autoTicket GmbH erklärt nun, sie werde von der Rückzahlung „Abwicklungs- und sonstige Kosten sowie bereits entstandene und künftige Aufwendungen, deren insgesamte Höhe aktuell noch nicht feststeht“, bereinigen.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto/Collage: G.Altmann/Pixabay 

 


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