Neue „Aktivrente“ soll Anreiz zum längeren Arbeiten bieten – bis zu 2.000 Euro steuerfrei

15.10.2025

Bundesregierung will Arbeiten im Alter attraktiver machen – bis zu 2.000 Euro steuerfrei

Wer über das Rentenalter hinaus weiterarbeitet, soll künftig steuerlich belohnt werden. Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober 2025 den Gesetzentwurf für die sogenannte Aktivrente beschlossen. Das Konzept sieht vor, dass Rentnerinnen und Rentner, die freiwillig länger erwerbstätig bleiben, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

 

Mit der neuen Regelung will die Bundesregierung ältere Fachkräfte länger im Arbeitsleben halten – und damit dem wachsenden Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenwirken. Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) sprach von einem „wichtigen Impuls für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit“. Wer freiwillig länger arbeite, profitiere doppelt: „Das stärkt den Arbeitsmarkt, die Wirtschaft – und alle, die beruflich aktiv bleiben wollen“, so Klingbeil.

 

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Was die Aktivrente bedeutet

Die Aktivrente richtet sich an sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht haben. Sie können ihr reguläres Gehalt weiterhin beziehen – und müssen auf bis zu 2.000 Euro im Monat keine Einkommensteuer zahlen. Erst Beträge darüber hinaus werden regulär versteuert.

 

Von der Regelung nicht erfasst sind Selbstständige, Beamtinnen und Beamte sowie Personen in Minijobs. Auch wer zwar das Rentenalter erreicht hat, aber nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, profitiert nicht.

 

Die Steuerbefreiung gilt unabhängig davon, ob bereits eine Rente bezogen oder der Rentenstart aufgeschoben wird. Sozialversicherungsbeiträge – etwa zur Kranken- und Pflegeversicherung – müssen allerdings weiterhin gezahlt werden. So sollen auch die Sozialsysteme von der Maßnahme profitieren.

 

Entlastung von fast 900 Millionen Euro jährlich

Laut Regierungsangaben werden ältere Beschäftigte durch die Aktivrente jährlich um bis zu 890 Millionen Euro entlastet. Zugleich fließen durch die fortgesetzten Sozialbeiträge zusätzliche Mittel in die Renten- und Krankenkassen. Das Finanzministerium bezeichnet die Maßnahme daher als „Win-win-Modell“ – für Beschäftigte, Arbeitgeber und Staat.

 

Hintergrund der neuen Regelung ist der demografische Wandel: Immer mehr Menschen gehen in Rente, während die Zahl der Erwerbstätigen sinkt. In vielen Branchen fehlen qualifizierte Fachkräfte. Durch steuerliche Anreize will die Bundesregierung erreichen, dass erfahrene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger aktiv bleiben – und ihr Wissen weitergeben.

 

Nächste Schritte: Bundestag und Bundesrat

Noch ist der Vorschlag kein Gesetz: Nach der Kabinettsentscheidung geht der Gesetzentwurf nun an Bundestag und Bundesrat. Wird das Gesetz wie geplant verabschiedet, könnte die Aktivrente zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Die Aktivrente ist Teil eines größeren wirtschaftspolitischen Pakets der Bundesregierung, das darauf abzielt, mehr Menschen in Beschäftigung zu halten, Wachstumsimpulse zu setzen und die Finanzierbarkeit des Sozialstaats langfristig zu sichern.

 

Quelle: Bundesregierung

bearb.: KA

Foto: stevenpb/Pixabay

 

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