Corona in China: Was gilt nun bei einer Einreise nach Deutschland?

Müssen sich Ankömmlinge testen lassen?

In China grassiert Covid 19 nach dem Ende des knallharten Lockdowns heftiger denn je. Umso größer ist nun die Sorge in der Europäischen Union über eine neue Welle. Wie sollen nun die Einreiseregelungen möglichst einheitlich gestaltet werden?

 

In Deutschland hatte sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach tagelang gegen eine Testpflicht am Ankunftsflughafen ausgesprochen – was viele Menschen gerade von ihm nicht erwartet haben.

 

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Am Mittwoch, 4. Januar 2023, hatten sich die 27 EU-Mitgliedsstaaten lediglich auf einige Empfehlungen geeinigt, die allerdings nicht bindend sind:

  • Reisende aus China in Richtung Europa sollen nur mit einem negativen, maximal 48 Stunden alten Corona-Test abreisen – wer soll das kontrollieren?
  • Eine medizinische oder FFP2-Maske wird empfohlen.
  • Ankömmlinge aus China sollen stichprobenartig getestet, positive Proben sollen sequenziert werden.
  • Das Abwasser der aus China angekommenden Flugzeugen soll auf das Corona-Virus hin untersucht werden.
    Da fragt man sich allerdings: Was nützt es, wenn Stunden später Hinweise entdeckt werden, wenn die betreffenden Personen sich längst im Land tummeln?

 

Die Regierungen in Italien, Belgien, Schweden, Frankreich und Spanien sowie Großbritannien und die USA haben bereits vor der Konferenz bzw. inzwischen eine Testpflicht für Anreisende aus China verordnet.

 

Nach langem Hin und Her hat sich nun am Donnerstag, 5. Januar, auch die Bunderegierung von Deutschland pro Testpflicht für Einreisende aus China entschieden.

 

***Update***

Testpflicht bei Einreise in Deutschland: Sinn und Nutzen wird angezweifelt

Auf der Seite des Bundesgesundheitsgesundheitsministeriums heißt es nun:

"Ausreisende aus China müssen vor Reiseantritt nach Deutschland einen Antigenschnelltest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden gemessen am Zeitpunkt der Einreise bzw. der geplanten Einreise ist. Diese Nachweispflicht besteht auch für Geimpfte und Genesene. Sofern die Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist, darf der Test maximal 48 Stunden zurückliegen, gemessen am Zeitpunkt des Beginns oder des geplanten Beginns der Beförderung.

Reisende ab 12 Jahren müssen unverzüglich nach Einreise auf Anforderung der zuständigen Behörde zum Zwecke der stichprobenartigen Überprüfung des Vorliegens von Virusvarianten einen PoC-Antigen-Test sowie im Falle eines positiven Ergebnisses eine bestätigende Testung mittels Nukleinsäurenachweis durchführen lassen. Anstelle des PoC-Antigen-Tests kann auch direkt ein Test mittels Nukleinsäurenachweis durchgeführt werden."

 

Allerdings gibt es auch Zweifel am Sinn und Nutzen dieser Entscheidung: Die Virologin Sandra Ciesek (Institut für Medizinische Virologie am Universitätsklinikum Frankfurt) beispielsweise erklärt der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung DIE ZEIT: "Will man damit Infektionen verhindern? Das wäre keine effektive Maßnahme. Hier in Deutschland gibt es ja genug Infizierte, da würden ein paar mehr auch keine Rolle spielen."

 

Ciesek glaubt, dass es Monate dauert, bis eine ganz neue Virus-Variante auftaucht. Sie gibt aber eine Besonderheit zu bedenken: In Südostasien sei enger Kontakt auch mit Wildtieren weiter verbreitet und "in denen können gefährliche Varianten entstehen, die sich dann auf Menschen übertragen". Bislang sei das nur eine theoretische Möglichkeit, so Ciesek weiter.

 

Quelle: Achim Kaemmerer

Foto: A.Koch/Pixabay

 


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