Bundestag beschießt Steuerreform für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtliche
04.12.2025CDU/CSU und SPD stimmen für Entlastungen, AfD und Grüne dagegen.
Der Deutsche Bundestag in Berlin hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, ein weitreichendes Steuerpaket verabschiedet, das Verbraucher, Ehrenamtliche und die Gastronomie entlasten soll. Das Steueränderungsgesetz 2025 sieht unter anderem eine erhöhte Entfernungspauschale, eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen sowie höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen vor. Für den Entwurf haben CDU/CSU und SPD gestimmt, dagegen die AfD und Bündnis 90/Die Grünen.
Was wurde beschlossen?
Die Entlastung für Fernpendlerinnen und Fernpendler steigt ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent. Auch die Mobilitätsprämie wird ohne zeitliche Befristung weiter gewährt, sodass insbesondere Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften profitieren. Ehrenamtliche und Übungsleiter können künftig Pauschalen von 3.300 Euro beziehungsweise 960 Euro steuerfrei geltend machen. Zudem wird E-Sport künftig als gemeinnützig anerkannt.
Für die Gastronomie bedeutet die Reform ab 1. Januar 2026 einen dauerhaft reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Nach Angaben der Bundesregierung soll dies die Branche wirtschaftlich stützen. Unternehmer können die Ersparnis entweder an die Kundschaft weitergeben oder in Investitionen reinvestieren.
Vorentscheidungen im Finanzausschuss
Der Finanzausschuss hatte mehrere Änderungsanträge eingebracht: So werden Medaillenprämien bei Olympischen Spielen steuerfrei, Gewerkschaftsbeiträge können zusätzlich zu bestehenden Pauschalen abgesetzt und Spenden an politische Parteien steuerlich höher berücksichtigt werden. Auch sportliche Veranstaltungen von Vereinen profitieren künftig steuerlich, wenn die Einnahmen 50.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Weitere Anpassungen betreffen die doppelte Haushaltsführung im Ausland, den Verlustabzug in der Land- und Forstwirtschaft, Betriebsveranstaltungen und die Umsatzsteuer-Durchschnittssatzgrenze.
Das Entlastungsvolumen soll 2026 knapp 5 Milliarden Euro betragen und bis 2030 auf rund 6,3 Milliarden Euro steigen. Das Gesetz wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedet; AfD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, Die Linke enthielt sich.
Bundesrat fordert Ausgleich für sinkende Einnahmen
Der Bundesrat hatte eine Kompensation für die Steuerausfälle der Länder und Kommunen gefordert. Die Bundesregierung wies dies zurück und verwies auf Artikel 106 des Grundgesetzes, nach dem jede Ebene des Staates die Auswirkungen gesetzlicher Änderungen grundsätzlich selbst trägt.
Mit dem Beschluss tritt das Gesetz in Kraft und soll insbesondere den Alltag von Pendlern, Ehrenamtlichen und Gastronomen spürbar entlasten.
Der Bundesrat muss den neuen Regelungen am 19. Dezember 2025 noch zustimmen.
Quelle: Bundestag
bearb.: KA
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