Sommerferien: Zoll erinnert an Reisefreimengen und Einfuhrbestimmungen

13.07.2026

Alkohol, Tabakwaren, Tier- und Pflanzenarten: Was zu beachten ist

Mit dem sukzessiven Beginn der Sommerferien in diversen Bundesländern weist der Deutsche Zoll auf die geltenden Reisefreimengen und Einfuhrbestimmungen hin. Viele Urlauber bringen gerne Souvenirs, regionale Spezialitäten oder andere Waren aus dem Ausland mit. Nicht jede Urlaubserinnerung darf jedoch ohne Weiteres nach Deutschland eingeführt werden.

 

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Vorsicht bei Lebensmitteln: Seuchengefahr

Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Staat dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro abgabenfrei mitbringen, sofern die Einreise auf dem Luft- oder Seeweg erfolgt. Bei der Einreise auf dem Landweg liegt die Freigrenze bei 300 Euro. Für Kinder unter 15 Jahren gilt eine Freigrenze von 175 Euro.

Auch für Tabakwaren und Alkohol (der Einführer muss mindestens 17 Jahre alt sein) gelten besondere Freimengen. So dürfen beispielsweise 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak abgabenfrei eingeführt werden. Darüber hinaus sind unter anderem ein Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder zwei Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von bis zu 22 Volumenprozent von den Abgaben befreit.

Der Zoll weist zudem darauf hin, dass besondere Vorsicht bei der Mitnahme von Lebensmitteln, Pflanzen und tierischen Erzeugnissen geboten ist. Fleisch- und Milchprodukte dürfen aufgrund der Gefahr der Einschleppung von Tierseuchen grundsätzlich nicht eingeführt werden.

Auch bei exotischen Souvenirs ist Aufmerksamkeit gefragt. Erzeugnisse aus geschützten Tier- und Pflanzenarten, wie beispielsweise Korallen, Elfenbeinprodukte oder bestimmte Lederwaren, unterliegen strengen artenschutzrechtlichen Bestimmungen und können bei der Einfuhr beschlagnahmt werden. 

 

"Die schönste Urlaubserinnerung ist die, die ohne Probleme mit nach Hause reisen darf. Wer sich vor der Rückreise kurz über die geltenden Bestimmungen informiert, erspart sich am Flughafen oder an der Grenze unangenehme Überraschungen und schützt zugleich bedrohte Tier- und Pflanzenarten", erklärt Michael Walk, Pressesprecher des Hauptzollamts Düsseldorf.

 

Quelle: Hauptzollamt Düsseldorf

 

Ausführliche Informationen zu Reisefreimengen, Einfuhrverboten und Artenschutzbestimmungen sind auf der Internetseite des Zolls unter www.zoll.de erhältlich.

 

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