Mutmaßliche russische Spione festgenommen – Vorwurf: Sprengstoffanschlag

19.04.2024

Mitglied der ‚Volksrepublik Donezk‘ wollte gegen die Ukraine kämpfen

Die Bundesanwaltschaft hat am 17. April 2024 in Bayreuth aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs zwei deutsch-russische Staatsangehörige festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnungen und Arbeitsplätze der Beschuldigten mit Unterstützung des bayerischen Landeskriminalamts durchsucht.

 

Verdächtige sollen Sabotageakte gegen militärische Unterstützung für die Ukraine geplant haben 

Die Männer werden verdächtigt, für einen russischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein, heißt es in einer Presseerklärung. Einem von ihnen (Dieter S.) werden zusätzlich „die Verabredung zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie Brandstiftung, Agententätigkeit zu Sabotagezwecken und sicherheitsgefährdendes Abbilden militärischer Anlagen“ vorgeworfen.

„Die Aktionen sollten insbesondere dazu dienen, die aus Deutschland der Ukraine gegen den russischen Angriffskrieg geleistete militärische Unterstützung zu unterminieren“, schreibt die Bundesanwaltschaft. „Vor diesem Hintergrund erklärte sich der Beschuldigte gegenüber seinem Gesprächspartner bereit, Sprengstoff- und Brandanschläge vor allem auf militärisch genutzte Infrastruktur und Industriestandorte in Deutschland zu begehen. Zur Vorbereitung sammelte Dieter S. Informationen über potentielle Anschlagsziele, darunter auch Einrichtungen der US-Streitkräfte.“

 

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Der Komplize, Alexander J., soll ihm spätestens ab März 2024 dabei geholfen haben: „Einige der ins Visier genommenen Objekte kundschaftete Dieter S. vor Ort aus, wobei er Fotos und Videos, etwa von Militärtransporten und -gütern, anfertigte. Die gesammelten Informationen übermittelte er an seinen Gesprächspartner.“

 

Pro-russische Vereinigung wollte Donezk von der Ukraine loslösen 

Dieter S. wird außerdem die „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ vorgeworfen: „Nach dem zugrunde liegenden Sachverhalt besteht der dringende Verdacht, dass Dieter S. zwischen Dezember 2014 und September 2016 in der Ostukraine als Kämpfer einer bewaffneten Einheit der ‚Volksrepublik Donezk‘ („VRD“) tätig war und in diesem Zusammenhang über eine Schusswaffe verfügte. Bei der VRD handelt es sich um eine pro-russische Vereinigung, die ab Frühjahr 2014 die Kontrolle über den ukrainischen Verwaltungsbezirk Donezk mit dem Ziel der Loslösung von der Ukraine beanspruchte und sich intensive Auseinandersetzungen mit den ukrainischen Streitkräften lieferte. Dabei setzte die Vereinigung immer wieder auch Gewalt gegen die Zivilbevölkerung ein.“

 

Quelle: Generalbundesanwalt
Symbolfoto: Pixabay

 


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