
Millionensegen für Verbraucher
06.06.2025Das Landgericht Köln hat entschieden: Netflix durfte seine Abo-Preise in den letzten Jahren nicht einfach so erhöhen. Ein Mann hatte 2017 ein Abo für 11,99 Euro abgeschlossen. Irgendwann zahlte er 17,99 Euro – ohne wirklich zugestimmt zu haben. Das Gericht sagt dazu, so geht das nicht! Kunden müssen richtig zustimmen, wenn sich der Preis ändert. Nur auf einen „Zustimmen“-Knopf zu klicken, reicht nicht.
Warum ist das wichtig?
Viele Netflix-Kunden haben über Jahre hinweg mehr bezahlt, ohne wirklich gefragt worden zu sein. Das Gericht hat nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren nicht gültig. Und das bedeutet, Kunden können sich jetzt möglicherweise Ihr zu viel gezahltes Geld zurückholen!
Was können Kunden jetzt tun?
Wenn du auch Netflix-Kunde bist (oder warst), kannst du Folgendes tun:
1. Schau nach, wann du dein Abo abgeschlossen hast – und zu welchem Preis.
2. Vergleiche das mit dem, was du später gezahlt hast.
3. Rechne aus, wie viel du zu viel gezahlt hast.
4. Fordere dein Geld zurück.
Netflix wird das Geld nicht freiwillig und automatisch erstatten. Du musst es also selbst einfordern – vielleicht sogar vor Gericht. Es gibt aber Musterbriefe von Verbraucherzentralen, die dir helfen können.
Und was hat das Gericht noch entschieden?
Auch die AGB von Netflix – also das Kleingedruckte – waren in diesem Fall nicht in Ordnung. Nur weil Netflix sagt „Du kannst ja kündigen“, heißt das noch lange nicht, dass eine Preiserhöhung erlaubt ist. Auch im Internet muss alles klar und fair laufen.
Ein Vertrag ist ein Vertrag – und der darf nicht einfach heimlich geändert werden.