Corona Update: Neue Impfstoffe früher zugelassen

Neues Infektionsschutzgesetz für Herbst und Winter

Die neuen Corona-Impfstoffe können voraussichtlich früher ausgeliefert und verabreicht werden, als bislang geplant. Anfang und Ende September werde die Europäische Arzneimittelbehörde über die Zulassung des an BA.1 bzw. BA.5 angepassten bivalenten Impfstoffs entscheiden. Das berichtete Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach bei seiner Pressekonferenz in Berlin am 12. August.

Dies sei hilfreich, weil nach dem Abflachen der Sommerwelle im Herbst mit einem erneuten Aufflammen der Pandemie zu rechnen sei. „Die Dynamik der BA.5 Welle lässt erwarten, dass wir im Herbst wieder stark steigende Fallenzahlen erwarten müssen“, so Lauterbach mit Verweis auf die zu beschließenden Maßnahmen im angepassten Infektionsschutzgesetz.

 

Die Bundesregierung hat die beiden neuen Impfstoffe gegen die Omikron-Variante in ausreichender Menge bestellt, sodass die Impfkampagne zeitnah starten könne.

 

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Sommerwelle: Hoher Immunisierungsgrad, weniger schwere Verläufe, aber Anstieg der Infektionszahlen im Herbst erwartet

Prof. Dr. Leif Erik Sander Leiter der Medizinischen Klinik der Charité spricht von einer „ausgeprägten Sommerwelle“ bedingt durch die hohe Übertragbarkeit der BA.5 Variante. Ein „hoher Immunisierungsgrad in der Bevölkerung“ führe aber zu weniger schweren Verläufen. Als „Warnzeichen für den Herbst“ sieht Sanders zudem die bereits jetzt hohen Personalausfälle im Gesundheitswesen.

 

Im Herbst und Winter sei dagegen mit einem saisonalen Anstieg der COVID-19-Fälle zu rechnen – und mit einer gesteigerten Belastung des Gesundheitssystems und der sonstigen kritischen Infrastruktur. Die bisherigen auf die COVID-19-Pandemie bezogenen Sonderregeln sind bis zum 23. September 2022 befristet. Deshalb haben BMG und BMJ eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erarbeitet. "Mit dem IfSG-Stufenmodell geben wir Bund und Ländern rechtssichere Werkzeuge zur Pandemievorsorge an die Hand", sagt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach.

 

Irritation wegen neuer Maskenpflicht-Regelung

Eben dieser Gesetzentwurf hatte aber etwas Verwirrung gestiftet. So gab es beispielsweise einige Unklarheiten wegen der Maskenpflicht und der Impfregelung.    

 

Zur Ausnahmeregelung von der Maskenpflicht in Innenräumen im Herbst erklärte Lauterbach nun: „Es geht nicht darum, dass man sich alle drei Monate impfen lassen soll. Auf Grundlage der Daten, die wir momentan haben, ist man drei Monate nach der Impfung, zusätzlich vor einem schweren Verlauf, auch vor einer Ansteckung geschützt.“

Dieser Zeitraum könne aufgrund neuer Studien aber noch nachträglich angepasst werden. Es sei „medizinisch völlig unsinnig“, sich nach Ablauf dieser Periode wieder und wieder impfen zu lassen, nur um der Maskenpflicht zu entgehen.

 

Quelle: Bundesgesundheitsministerium