Mehr Mindestlohn für Millionen von malochenden Menschen
29.10.2025Ab Januar 2026 steigt der Stundensatz auf 13,90 Euro – ein saftiges Plus für Arbeitnehmer – ein Jahr später gibt’s noch mehr
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 29. Oktober 2025, die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Ein weiteres Plus folgt ein Jahr später: Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Die Bundesregierung setzt damit den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 um.
„Die heutige Entscheidung stellt sicher, dass der hart errungene Kompromiss der Mindestlohnkommission nun verbindlich wird“, erklärte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss. „Mit der zweistufigen Anhebung bekommen Millionen Beschäftigte spürbar mehr für ihre Arbeit – und die Unternehmen können die steigenden Kosten verantwortungsvoll über zwei Jahre verteilen.“
Die Erhöhung um insgesamt knapp 14 Prozent sei die "größte sozialpartnerschaftlich vereinbarte Lohnsteigerung seit Einführung des Mindestlohns" im Jahr 2015.
Was sich ab 2026 ändert
Mit dem neuen Satz von 13,90 Euro pro Stunde steigt der gesetzliche Mindestlohn um 8,4 Prozent gegenüber dem derzeitigen Wert von 12,82 Euro. Ein Jahr später kommt ein weiteres Plus von 5 Prozent hinzu. Die Entscheidung markiert einen Kompromiss zwischen den ursprünglichen Forderungen der SPD, die eine raschere Anhebung auf 15 Euro gefordert hatte, und den Positionen der Arbeitgeberseite, die vor übermäßigen Belastungen warnten.
Der Mindestlohn gilt bundesweit und umfasst grundsätzlich alle Beschäftigungsverhältnisse, mit wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmen. Für Minijobs, Teilzeitkräfte und viele Tätigkeiten im Dienstleistungs- und Gastgewerbe bedeutet die Erhöhung eine deutliche Einkommenssteigerung.
Statistisches Bundesamt: Bis zu 6,6 Millionen Jobs betroffen
Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) werden von der ersten Erhöhungsstufe zum Jahresbeginn 2026 bis zu 6,6 Millionen Jobs direkt betroffen sein. Etwa jedes sechste Beschäftigungsverhältnis lag laut Verdiensterhebung vom April 2024 unterhalb der neuen Grenze von 13,90 Euro.
Besonders profitieren Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland. Bei rund 20 Prozent der von Frauen ausgeübten Jobs wird sich der Stundenlohn erhöhen, bei Männern sind es etwa 14 Prozent. Regional betrachtet liegt der Anteil betroffener Beschäftigungsverhältnisse in Ostdeutschland bei rund 20 Prozent, in Westdeutschland bei 16 Prozent. Den höchsten Anteil meldet Mecklenburg-Vorpommern (22 %), den niedrigsten die Hansestadt Hamburg (14 %).
Am stärksten spürbar sind die Auswirkungen in Branchen mit traditionell niedrigen Löhnen: Im Gastgewerbe betrifft die Erhöhung rund 56 Prozent aller Jobs, in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei etwa 43 Prozent.
Nächster Schritt: 14,60 Euro ab 2027
Die zweite Anhebung auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 wird laut Destatis-Schätzung bis zu 8,3 Millionen Beschäftigte betreffen – rund ein Fünftel aller Jobs in Deutschland. Auch hier rechnet das Amt mit einer weiteren deutlichen Steigerung der Verdienstsumme um rund 4 Prozent gegenüber 2026.
Die Schätzungen von Destatis basieren auf Daten aus dem April 2024 und gelten als Obergrenzen, da spätere Lohnsteigerungen und Strukturveränderungen nicht berücksichtigt wurden.
Gewerkschaften begrüßen die Entscheidung als „wichtigen Schritt für mehr soziale Gerechtigkeit“, Arbeitgeber warnen hingegen vor steigenden Kosten, insbesondere im Dienstleistungssektor.
Quelle: Bundesarbeitsministerium / Statista
bearb. KA
Foto: blickpixel/Pixabay
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