Verkehrsrisiko E-Scooter: Mehr Verletzte und tödliche Unfälle

31.07.2025

Mobil, aber gefährlich, vor allem für die Fahrer selbst – Großstädte besonders betroffen

Die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden ist im Jahr 2024 in Deutschland erneut stark angestiegen. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) zeigt sich eine besorgniserregende Entwicklung in der Verkehrssicherheit rund um das beliebte Fortbewegungsmittel.

 

Unfallzahlen und Verletzungen

2024 ereigneten sich 11944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden – ein Anstieg von 26,7 % gegenüber 2023.

Wichtigste Zahlen:

  • 11 944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden (+26,7 %)
  • 27 Tote (2023: 22 Tote)
  • 1 513 Schwerverletzte
  • 11 433 Leichtverletzte
  • 83,9 % der Verunglückten fuhren selbst den E-Scooter
  • 4,7 % der verunglückten E-Scooter-Fahrenden waren Mitfahrende (trotz gesetzlichem Verbots)

 

Anteil an Gesamtunfällen

Trotz steigender Zahlen ist der Anteil der E-Scooter an allen Unfällen mit Personenschaden vergleichsweise gering, stieg aber von 3,2 % (2023) auf 4,1 % (2024). Zum Vergleich: Fahrradunfälle machten 32,1 % aller Unfälle mit Personenschaden aus.

 

Wichtigste Zahlen:

  • 290 701 Verkehrsunfälle mit Personenschaden insgesamt
  • 4,1 % mit E-Scooter-Beteiligung (2023: 3,2 %)
  • 93 279 Fahrradunfälle mit Personenschaden
  • 445 Tote bei Fahrradunfällen
  • 13 919 Schwerverletzte, 79 242 Leichtverletzte bei Fahrradunfällen

 

Altersverteilung der Verunglückten

Junge Menschen sind überproportional häufig in E-Scooter-Unfälle verwickelt. Fast die Hälfte war unter 25, mehr als 80 % unter 45. Ältere Menschen verunglücken seltener mit E-Scootern, fahren aber auch seltener damit.

 

Wichtigste Zahlen:

  • 48,6 % der verunglückten E-Scooter-Fahrenden unter 25 Jahren
  • 82,0 % unter 45 Jahren
  • Nur 3,3 % 65 Jahre oder älter
  • Zum Vergleich bei Fahrrädern/Pedelecs:
    o 21,4 % unter 25 Jahren
    o 48,3 % unter 45 Jahren
    o 20,5 % 65 Jahre oder älter

 

Hauptursachen der Unfälle

Das häufigste Fehlverhalten von E-Scooter-Fahrenden war die falsche Straßenbenutzung (21,2 %). Fahren unter Alkoholeinfluss (12,4 %) und nicht angepasste Geschwindigkeit (8,0 %) folgten. Auch Vorfahrtsmissachtung (6,2 %) wurde oft festgestellt.

 

Unfallarten und Beteiligte

31,4 % der Unfälle waren Alleinunfälle – darunter 14 der 27 Todesfälle.

Bei 66,5 % war ein weiterer Verkehrsteilnehmer beteiligt, meist ein Auto. In fast der Hälfte der Fälle trugen E-Scooter-Fahrende die Hauptschuld. Besonders häufig bei Kollisionen mit Fußgängern (87,7 %).

 

Wichtigste Zahlen:

  • 5 302 Unfälle mit Pkw (50,5 % der Verunglückten bei Pkw-Zusammenstoß)
  • 1 140 Unfälle mit Fahrrädern
  • 869 Unfälle mit Fußgängern

 

Hauptschuld der E-Scooter-Fahrenden:

  • Gesamt bei Zwei-Personen-Unfällen: 47,6 %
  • Bei Pkw: 35,2 %
  • Bei Fahrrad: 72,7 %
  • Bei Fußgänger: 87,7 %

 

Regionale Verteilung

E-Scooter-Unfälle ereignen sich besonders häufig in Großstädten. Mehr als die Hälfte passierten in Städten ab 100.000 Einwohnern. In Städten über 500 000 Einwohnern lag der Anteil bei 30,9 %.

 

Wichtigste Zahlen:

  • 53,7 % der E-Scooter-Unfälle in Städten ≥100 000 Einwohner
  • 30,9 % in Städten ≥500 000 Einwohner

 

Zum Vergleich:

  • Pedelec-Unfälle in Städten ≥500 000: 12,2 %
  • Fahrradunfälle (ohne Motor) in Städten ≥500 000: 26,7 %

 

Hintergrund

Nicht enthalten sind Unfälle, die durch unachtsam abgestellte E-Scooter verursacht werden. In manchen Städten ist das Abstellen mittlerweile nur noch auf Sammelparkplätzen erlaubt.

 

E-Scooter sind seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge am 15. Juni 2019 im Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Einen Führerschein brauchen die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern nicht, sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. In Bezug auf Alkohol gilt die allgemein übliche 0,5-Promille-Grenze. Unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge dürfen sich keinerlei Alkoholkonsum erlauben, wenn sie E-Scooter fahren wollen.

 

Quelle: Statistisches Bundesamt
Archivfoto: anzeiger24.de

 

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