Massenhaft Betrugsschreiben im Umlauf!

Die Verbraucherzentrale warnt

Mahnbriefe mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Kanzleien sind derzeit im Umlauf“, warnt die Verbraucherzentrale. In den Schreiben würden Empfänger:innen aufgefordert, Geld für einen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Die Verbraucherzentrale sagt, wie Betroffene reagieren sollten.

 

Betrügerische Forderungsschreiben

Verschiedene angebliche Anwaltskanzleien verschicken derzeit betrügerische Forderungsschreiben. Darin stehe, dass die Empfänger:innen mittels Lastschrift rund 390 Euro bezahlen sollten. Betroffene hätten sich angeblich telefonisch für einen Dienstleistungsvertrag "Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot-6/49" angemeldet. Die Verbraucherzentralen raten, sich nicht einschüchtern zu lassen, nicht zu reagieren und diese unberechtigten Forderungen nicht zu bezahlen.

 

Verbraucherzentrale: massenweise Anfragen

Die Verbraucherzentralen erhalten derzeit massenweise Anfragen zu Forderungsschreiben verschiedener erfundener Kanzleien wie etwa Schmidt und Kollegen aus München für angebliche Gewinnspiel-Anmeldungen. Die Empfänger:innen sollen mittels Lastschrift rund 390 Euro bezahlen. Die "EU-Collect AG" aus Hamburg fordert sogar 398,50 Euro. 2021 hat die angebliche "Pro Collect AG" aus Köln einen Betrag in Höhe von 272,46 Euro gefordert. Identisch sind jedes Mal diese Merkmale: Überschrieben sei das Forderungsschreiben mit "Vorgerichtliche Mahnung".

  

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Unseriöse und unberechtigte Forderungen

Beigefügt sei ein Kündigungsformular mit SEPA-Lastschriftmandat. Dieses Formular könnten Betroffene allerdings nur per Fax oder QR-Code einreichen. Die Verbraucherzentralen raten, unseriöse und unberechtigte Forderungen nicht zu bezahlen. Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale können Betroffene Forderungen kostenlos überprüfen. Hier erfahren Verbraucher außerdem, wie Sie unseriöse Inkassoforderungen entlarven können.

 

Verträge: Ungültig ohne schriftliche Bestätigigung

Angeblich sei durch eine telefonische Anmeldung und die Angabe von persönlichen Daten ein Dienstleistungsvertrag "Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot-6/49" zustande gekommen. Die Absender drohen damit, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher oder Pfändung der Bezüge einzuleiten. „Das sind leere Drohungen“, so die Verbraucherzentrale. Eine Pfändung sei ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil nicht möglich. Dass es sich bei diesen Zahlungsaufforderungen um Betrug handelt, sei auch daran zu erkennen, dass der Brief keine konkreten Angaben zum vermeintlichen Gläubiger enthält.

 

Nicht einschüchtern lassen

Betroffene sollten sich daher nicht einschüchtern lassen und die Forderung keinesfalls bezahlen! Wichtig zu wissen: Zwar kann man Verträge für Lotterien am Telefon schließen. Sie sind allerdings nicht ohne anschließende schriftliche Bestätigung gültig. Das gilt auch für eine Reihe weiterer Verträge, die wir in diesem Artikel auflisten. Auf der Website der Verbraucherzentrale Brandenburg gibt es neben Informationen zu betrügerischen Schreiben auch eine Schwarzliste zum Thema Inkasso. Darin sind Namen von Unternehmen und Nummern von Konten aufgelistet, auf die Verbraucher kein Geld überweisen sollten. Individuelle Beratung rund um das Thema bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen an.

 

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Nicht echte Schreiben erkennen

Wie erkennt man, dass Schreiben nicht echt sind? Im Internet recherchieren. Dann finden Verbraucher meist schon die ersten Ungereimtheiten. Wie etwa beim Schreiben der Anwälte Schmidt und Kollegen. Sitz der Kanzlei soll in der Maximilianstraße in München sein. Allerdings soll dort kein Postempfang stattfinden.

 

Fehlen von Internetseite und E-Mail-Adresse 

Damit sollen Verbraucher als Betroffene:r davon abgehalten werden, sich schriftlich gegen die Forderung zu wehren. Ruft man die angegebene Telefonnummer an, wird darüber informiert, dass eine Mailbox aktiviert sei und man eine Nachricht hinterlassen könne. Eine Internetseite oder E-Mail-Adresse wird gar nicht erst angegeben. Auch die angeblichen Hamburger Anwälte Patrick Mehl und Maik Kühne von der "EU-Online AG" sind an der genannten Anschrift Neuer Wall 50 nicht über eine Internet-Recherche zu finden.

Quelle: Verbraucherzentrale

Foto: Pixabay