Welt-AIDS-Tag: Stiftung warnt weiterhin vor Diskriminierung

Vorstand: „Bei Bewerbungen sind Fragen zu HIV unzulässig“

Zum Welt-AIDS-Tag am 1. Dezember 2022 erinnert die Deutsche AIDS-Stiftung zum daran, ältere Menschen mit HIV nicht zu vergessen. Denn Fast die Hälfte aller HIV-positiven Menschen in Deutschland sind bereits älter als 50 Jahre. Medizinisch seien die meisten gut versorgt.

„Aber in vielen Biografien steckt Verlust, Schmerz und eine tiefe Angst vor Diskriminierung“, sagt Dr. Kristel Degener, geschäftsführende Vorstandsvorsitzende der Deutschen AIDS-Stiftung.

 

HIV sei bis heute mit Vorurteilen behaftet. 

 

Schülerinnen und Schüler informieren

Für junge Menschen, die gerade erst ihre Sexualität entdecken, sei es wichtig, altersgerechte Informationen über HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten bereitzustellen.

Die Deutsche AIDS-Stiftung unterstütze gerade zum Welt-AIDS-Tag bundesweit Schülerinnen und Schüler mit Infomaterial an ihren Schulen.

Gleichzeitig fördere die Stiftung lokale Beratungsstellen, die niedrigschwellig zu HIV beraten und HIV-Tests anbieten. Hiermit würden besonders Männer, die Sex mit Männern haben erreicht. 

 

Forderung: AIDS-Test im Arbeitsleben verbieten

„HIV-positive Bewerber*innen für den Polizeidienst werden als 'untauglich' zurückgewiesen. Auch die Berliner Feuerwehr lehnte 2018 einen HIV-positiven Bewerber ab. Und die Uni Marburg schloss einen HIV-positiven Zahnmedizinstudenten von den praktischen Kursen aus – und damit von der Fortsetzung seines Studiums“, diese drei Beispiele zeigen für die AIDS-Stiftung: „Schwerwiegende Diskriminierung von Menschen mit HIV im Arbeitsleben kommt immer wieder vor – obwohl sie in allen Berufen arbeiten können und dürfen. Denn HIV ist im Arbeitsalltag nicht übertragbar und aufgrund der heute verfügbaren Medikamente muss die Infektion die Leistungsfähigkeit nicht mehr einschränken.“

 

Sven Warminsky, Vorstand der Deutschen Aidshilfe, fordert daher von der Bundesregierung: „Wir brauchen ein ausdrückliches Verbot von HIV-Tests und der Frage nach einer HIV-Infektion im Arbeitsleben. HIV darf bei Einstellungsuntersuchungen schlicht keine Rolle mehr spielen.“

 

Ein Ausschluss aus der Arbeitswelt stelle eine „Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gesetzes zur Gleichbehandlung (AGG) dar“, heißt es weiter. „Doch das wird immer wieder in Zweifel gezogen. Grund für diese Diskriminierung ist oft die Behauptung, dass es im Arbeitsalltag unter bestimmten Bedingungen doch zu einer Übertragung kommen könnte. Faktisch finden solche Infektionen aber nicht statt. Bei einer wirksamen HIV-Therapie - heute der Regelfall - ist HIV ohnehin nicht mehr übertragbar.“

 

Nach mehr als 40 Jahren HIV und 25 Jahren HIV-Therapie sei es nun „Zeit, dass Menschen, die Personalverantwortung tragen, sich nicht mehr an irrationalen Ängsten und Vorbehalten orientieren, sondern an wissenschaftlichen Erkenntnissen“, sagt DAH-Vorstand Sven Warminsky.

 

Das hätten auch schon einige Gerichte festgestellt. Das Verwaltungsgericht Hannover beispielsweise entschied 2019: Die Ablehnung eines HIV-positiven Bewerbers für den niedersächsischen Polizeidienst war unzulässig; Menschen können „polizeidiensttauglich“ sein.
Das Berliner Verwaltungsgericht stellte im September 2022 fest: Die Berliner Feuerwehr hat einen HIV-positiven Bewerber diskriminiert, als sie ihn zurückwies. Der Rechtsstreit des HIV-positiven Zahnmedizin-Studenten aus Marburg zieht sich hingegen seit 2020.

 

„Auch bei der Verbeamtung braucht es ein klares Verbot der Benachteiligung – und ein wissenschaftliches Update in den Köpfen“, sagt Sven Warminsky.

 

Gesundheitsberufe: Nur Einschränkungen in der Chirurgie zulässig

Auch in Gesundheitsberufen sei die Frage nach HIV nicht zulässig, da sie irrelevant für die angestrebte Tätigkeit sei, erklärt die Deutsche AIDS-Stiftung: „Die einzige legitime Ausnahme sind Chirurg*innen, die bestimmte Eingriffe mit Verletzungsrisiko ausführen. Bei ihnen darf laut den Empfehlungen der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV) und der Gesellschaft für Virologie (GfV) HIV im Blut nicht mehr nachweisbar sein. Das ist bei heutigen HIV-Therapien der Normalfall. Man spricht dann von einer ‚Viruslast unter der Nachweisgrenze‘.“

 

Abgesehen von diesem Fall spiele die Viruslast im Arbeitsleben „keine Rolle“.

 

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich im Programm #positivarbeiten, das die Deutsche Aidshilfe unter anderem mit IBM und SAP ins Leben gerufen hat, zum Thema informieren.

 

Quelle: Deutsche Aidshilfe
Foto: Teyssier Gwenaelle

 


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