Mehr Macht für den BND? Vom Beobachter zum aktiv handelnden Geheimdienst?
12.08.2026Gesetzentwurf sieht mehr Befugnisse vor, zum Beispiel Zugriff auf IT-Systeme und operative Maßnahmen gegen Angriffe
Wohl kaum ein Außenstehender weiß, wie es bei einem Geheimdienst wie dem deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) zugeht – und so soll es ja auch sein. Klar ist aber: Ein Leben wie in vielen Agentenfilmen führen die Beschäftigten sicherlich nicht. Bekannt ist lediglich, dass der BND Informationen über mögliche Bedrohungen der nationalen Sicherheit sammelt. Aber aktiv eingreifen darf er nicht. Dafür sind andere Institutionen zuständig. Doch das ist mittlerweile zu wenig und soll sich ändern, meint die Bundesregierung.
Das Bundeskabinett hat nun am Mittwoch, 12. August 2026, einen Gesetzentwurf zur umfassenden Reform der Nachrichtendienste beschlossen.
Demnach soll der Bundesnachrichtendienst (BND) deutlich mehr Befugnisse bekommen.
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach deshalb von einer „neuen Zeitrechnung“ und will die Nachrichtendienste zu „echten Geheimdiensten“ weiterentwickeln.
Die Vorlage muss nun noch den Bundestag und den Bundesrat passieren.
Warum die Reform?
Die Bundesregierung begründet den Schritt mit einer veränderten Sicherheitslage. Deutschland sei zunehmend Ziel von Spionage, Sabotage, Cyberangriffen, Desinformation und anderen Formen hybrider Einflussnahme durch fremde Staaten. Gleichzeitig sieht die Bundesregierung Nachholbedarf gegenüber den Nachrichtendiensten befreundeter europäischer Staaten, die über weitreichendere technische und operative Möglichkeiten verfügen.
Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) betonte, Deutschland sei bislang in zu vielen Bereichen darauf angewiesen, dass ausländische Partnerdienste Informationen liefern.
Nach Ansicht der Bundesregierung reicht es angesichts moderner Bedrohungen nicht mehr aus, einen Angriff lediglich zu erkennen und Informationen darüber an andere Sicherheitsbehörden weiterzugeben.
Was soll der BND künftig mehr dürfen?
Eine wesentliche Neuerung betrifft den Zugriff auf IT-Systeme, etwa von Drohnenfabriken oder Chemiewaffenlaboren. Der BND soll zusätzliche Möglichkeiten erhalten, technische Systeme gezielt zu untersuchen. Die Bundesregierung nennt dabei ein breites Spektrum – von internetfähigen Haushaltsgeräten über Mobiltelefone und Laptops bis hin zu anderer Hardware.
Auch Online-Durchsuchungen sollen möglich werden. Damit könnten Sicherheitsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen direkt auf digitale Systeme zugreifen, um beispielsweise Anschlagspläne oder andere Gefahren zu erkennen.
Ein weiterer Punkt betrifft die strategische Fernmeldeaufklärung. Daten sollen künftig länger gespeichert werden können: Inhaltsdaten bis zu sechs Monate, Metadaten beziehungsweise Verkehrsdaten bis zu zwölf Monate. Dadurch soll der BND auch rückwirkend auf bereits gespeicherte Informationen zugreifen können, wenn sich später ein konkreter Ermittlungs- oder Aufklärungsansatz ergibt.
Als weitere mögliche Maßnahmen nennt Warken die „Verbringung fehlerhafter Bauteile in Warenlieferungen" oder das Abschalten von Servern staatlicher Hackergruppen und Desinformationsakteure.
Die Bundesregierung will ausdrücklich den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und automatisierter Datenanalyse ermöglichen beziehungsweise ausbauen.
KI soll helfen, große Datenbestände schneller zu durchsuchen, Zusammenhänge zu erkennen und relevante Hinweise herauszufiltern.
Zudem sollen Möglichkeiten verbessert werden, Informationen an andere Sicherheitsbehörden und an die Bundeswehr zu übermitteln – jeweils innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen.
Der BND soll damit nicht zu einer Polizei mit weltweiten Zuständigkeiten werden. Sein Grundauftrag als Auslandsnachrichtendienst bleibe bestehen, betonen Warken und Dobrindt.
Neu sei jedoch, dass er in bestimmten Gefahrensituationen nicht mehr nur erkennen und melden, sondern selbst handeln können soll.
Mehr Macht – und wer kontrolliert das?
Die Ausweitung der Befugnisse ist politisch besonders sensibel. Die Bundesregierung versucht deshalb, die Reform mit einer Neuordnung der Kontrolle zu verbinden.
Die Rechtskontrolle über die Nachrichtendienste soll künftig beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt werden. Statt einer Verteilung der Kontrollaufgaben auf mehrere Stellen soll eine zentrale unabhängige Behörde die Tätigkeit der Dienste überwachen.
Warken spricht von einer „lückenlosen Kontrolle aus einer Hand“. Der Kontrollrat soll nach ihren Angaben weitreichende Prüf- und Nachfragemöglichkeiten erhalten. Gleichzeitig soll die parlamentarische Kontrolle über das Parlamentarische Kontrollgremium bestehen bleiben und durch Berichtspflichten gestärkt werden.
Die Regierung verweist zudem darauf, dass konkrete Maßnahmen an gesetzliche Voraussetzungen und Hürden gebunden sein sollen: Entscheidend seien unter anderem die konkrete Bedrohung, das Gewicht des bedrohten Rechtsguts und die Frage, ob ein Eingreifen tatsächlich erforderlich sei.
Kritik: „Tabubruch“, „geschichtsvergessen“ und „verfassungsrechtlich hochproblematisch"
Es dürfte keine Überraschung sein, dass die Kritik nicht lange auf sich warten ließ, bzw. bereits vor der Pressekonferenz bereits kursierte.
Der Innenexperte Konstantin von Notz (Bündnis 90/ Die Grünen) beispielsweise erklärte im rbb24 Inforadio: Es sei zwar richtig, dass die Geheimdienste im Ausland mehr Befugnisse erhalten sollen, um zum Beispiel auf Sabotage, Cyber-Angriffe und Desinformationskampagnen zu reagieren. Dort habe Deutschland keine Polizei, deshalb brauche der Bundesnachrichtendienst mehr Möglichkeiten.
Im Inland jedoch, „wo wir 16 Landespolizeien und eine Bundespolizei und ein BKA haben", stelle sich die Situation aber ganz anders dar: „Wenn wir da jetzt noch den Bundesverfassungsschutz als Gefahrenabwehrbehörde installieren, der den Bürgerinnen und Bürgern geheim gegenübertritt und wo man sich nicht gerichtlich wehren kann, ist das ein vollkommen anderes Spiel und aus unserer Sicht überzogen und verfassungsrechtlich hochproblematisch", betonte von Notz.
FDP-Chef Wolfgang Kubicki sprach im Gespräch mit der Augsburger Allgemeinen Zeitung von einem „historischen Tabubruch“. Die strikte Trennung zwischen Geheimdiensten und Polizei habe mit Blick auf die deutsche Geschichte im Nationalsozialismus ihre Berechtigung: „Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei. Ich will volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und einen Staat, der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet."
Auch die Innenpolitikerin Clara Bünger von Die Linke lehnt das Vorhaben ab: „Wer Nachrichtendiensten operative Eingriffsrechte, Sabotagebefugnisse und staatliche Hackbacks an die Hand gibt, plant eine neue deutsche Geheimpolizei." Dies sei „geschichtsvergessen und verantwortungslos“, zitiert die tagesschau die Politikerin.
Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Gottfried Curio, kommentiert: „Hier soll vorsätzlich die Grenze verwischt werden zwischen verdeckter, geheimdienstlicher Aufklärung und operativem, polizeilichem Eingriff. Solche angemaßte Selbst-Ermächtigung ist abzulehnen. Zudem widerspricht die dabei geplante staatliche Informationsverfälschung sowohl dem Prinzip rechtsstaatlicher Beweissicherung als auch den informationellen Bürgerrechten. Wo die Gefahrenlage eine derartige Höhe zeigt, dass Eingriffsmaßnahmen erwogen werden, sind diese im bestehenden rechtlichen und polizeiliche Rahmen durchführbar."
Ob dieser weitreichende Umbau tatsächlich Gesetz wird, ist allerdings noch offen. Nach dem Kabinettsbeschluss steht nun das parlamentarische Verfahren an. Zugleich dürfte die Frage der rechtsstaatlichen Kontrolle und der Grenzen nachrichtendienstlicher Eingriffe die politische und juristische Debatte in den kommenden Monaten bestimmen.
Bericht: KA
Quelle: Bundesregierung / tagesschau
Foto: Bundesnachrichtendienst
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