Streit um Krankenhausreform: Bessere Versorgung oder Risiko für Patienten?

15.05.2024

Kabinett beschließt Entwurf: Länder und Experten warnen vor Problemen und hohen Kosten

„Bessere Behandlungsqualität, weniger Bürokratie“ und ein „lückenlosen Netz von Krankenhäusern in ganz Deutschland“ – das soll das so genannte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) nach Meinung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erreichen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 15. Mai 2024, den Entwurf beschlossen.

Allerdings wollen die Bundesländer noch ein Wörtchen mitreden. Und einige Verbände der Gesundheitsbranche üben ebenfalls heftige Kritik. 

 

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Krankenhausreform: Die Eckpunkte

  • Vorhaltevergütung: Bedarfsnotwendige Krankenhäuser sollen weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung gesichert werden.
  • Für Stroke Units, Traumatologie, Pädiatrie, Geburtshilfe, Intensivmedizin, Koordinierungsaufgaben, Unikliniken, Notfallversorgung werden zusätzliche Mittel gewährt.
  • Es werden bundeseinheitliche Kriterien für 65 Leistungsgruppen (LG) festgelegt
  • Leistungen der Krankenhäuser werden den LG zugewiesen.
  • Die Bundesländer entscheiden selbst, welches Krankenhaus welche LG anbieten soll.
  • Ausnahmeregelungen soll es für bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen Räumen geben. Die bereits bestehenden Zuschläge für diese Krankenhäuser werden erhöht.
  • Die schnelle Erreichbarkeit von Kliniken soll gesichert bleiben – 30 PKW-Minuten für die LG „Allg. Chirurgie“ und „Allg. Innere Medizin“, 40 PKW-Minuten für alle anderen LG; Ausnahmen sollen möglich sein.
  • Für die wohnortnahe Grundversorgung werden durch sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (Level 1i) zusätzlich zu den bedarfsnotwendigen Krankenhäusern im ländlichen Raum wohnortnah stationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbunden.
  • Ein Transformationsfonds soll die notwendigen finanziellen Ressourcen bereitstellen, um die strukturellen Veränderungen zu fördern.

In den Krankenhausverwaltungen sollen die Dokumentation verschlankt und das System entbürokratisiert werden.

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Gesundheitsminister der Länder sehen Versorgungssicherheit gefährdet und „ökonomische Fehlanreize“

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder hat eine einstimmige Stellungnahme zum Entwurf des KHVVG abgegeben und fordert „umfassende Änderungen“. Laut Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken kritisieren die Länder die „fehlende Ausgestaltung und unklare Auswirkungen“ der neuen Vergütungssystematik sowie die „unzureichende Finanzierung kleiner Krankenhäuser“. Zudem enthalte der Entwurf „ökonomische Fehlanreize“, die die „Versorgungssicherheit gefährden“ könnten.

 

Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer betont, dass die Länder konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Behandlungsqualität und zur Vermeidung von Fehlallokationen gemacht haben. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann warnt, dass die aktuellen Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums die zentrale Rolle der Krankenhäuser in der „Daseinsvorsorge gefährden“ könnten.

 

Die GMK fordert eine Übergangsfinanzierung für Kliniken und eine Berücksichtigung der landesspezifischen Versorgungssituationen. Zu den Kritikpunkten zählen die fehlende Auswirkungsanalyse, bürokratische Hürden und unzureichende Fristen für die Umsetzung. Die Stellungnahme und das detaillierte 11-Punkte-Papier der Länder sind auf der GMK-Website verfügbar.

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AOK: „Nutzen für die Qualität der Patientenversorgung unklar“

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, äußert scharfe Kritik am aktuellen Kabinettsbeschluss zur Krankenhausreform. Laut Hoyer drohen den GKV-Beitragszahlenden „höhere Kosten“, ohne dass der „Nutzen für die Patienten klar“ sei.
Die geplante Finanzierung der Krankenhausmodernisierung durch die gesetzlichen Krankenkassen widerspreche der bisherigen Regelung, nach der die Länder für die Investitionskosten zuständig sind. Hoyer fordert, dass „Struktur- und Finanzreform Hand in Hand“ gehen müssen. Die derzeitige Entkopplung dieser Themen könnte die Beitragssätze erheblich steigern.
Die AOK warnt zudem vor möglichen „Ausnahmen und Hintertürchen“, die die dringend benötigten Verbesserungen in der stationären Versorgung untergraben könnten. Höhere Kosten drohen auch durch geplante Einschränkungen bei der Überprüfung von Krankenhausrechnungen.

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Krankenhausgesellschaft: „Ziele der sind richtig – aber die Maßnahmen gefährden die Versorgungssicherheit“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) unterstützt die Ziele der geplanten Krankenhausreform, warnt jedoch, dass die aktuellen Maßnahmen diese Ziele verfehlen und die Versorgungssicherheit „gefährden“ könnten. Laut Dr. Gerald Gaß, DKG-Vorstandsvorsitzender, verzögert Minister Lauterbach die Reform durch seinen Konfrontationskurs und „ignoriert berechtigte Kritik von Bundesländern, Krankenkassen und Kliniken“.

 

Die geplante Vorhaltefinanzierung erfülle nicht die Versprechen der Entökonomisierung, was besonders kleinere Kliniken bedroht, so Gaß. Die neuen Krankenhausplanungen mit Leistungsgruppen könnten durch Mindestfallzahlen viele Standorte in dünn besiedelten Regionen gefährden.

Die Reform führe zudem zu „mehr Bürokratie“ und verschärfe Personalengpässe, „ohne den versprochenen Nutzen“ zu liefern. Dr. Gaß fordert eine Rückkehr zu den Kompromissen zwischen Bund und Ländern sowie eine fallzahlunabhängige Strukturkostenfinanzierung.

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Zusammenstellung: Achim Kaemmerer

 


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