Urteil zur Stiftungs-Finanzierung und Teilerfolg für AfD – FDP will „keine Feinde der Freiheit alimentieren“

Bundesverfassungsgericht fordert gesetzliche Regelung für parteinahe Institutionen

„Das heutige Urteil bedeutet zunächst einen Zugewinn an Transparenz für die gesamte Stiftungslandschaft und beendet die diesbezüglichen Mauscheleien im Haushaltsausschuss. Hiermit wird eine Verbesserung für das gesamte demokratische Gefüge in diesem Land erzielt“, kommentierte Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, den Bundesverfassungsrichter-Spruch vom 22. Februar 2023.

 

Der Zweite Senat hat entschieden, dass der Deutsche Bundestag durch den Erlass des Haushaltsgesetzes 2019 "das Recht der AfD auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt“ habe.

So wird die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES), eine der AfD nahestehende politische Stiftung, derzeit von der staatlichen Stiftungsfinanzierung ausgeschlossen, während die anderen politischen Stiftungen, die den übrigen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien nahestehen, Globalzuschüsse kassieren durften.

„Die Nichtberücksichtigung der DES für die gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit im Bundeshaushalt 2019 greift in das Recht der AfD auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ein“, heißt es in dem Urteil.

Mehr Details

 

Banner-Aldi-Sued-Sept-2021

 

Was bedeutet das jetzt?

Für die AfD ist das Urteil lediglich ein Teilerfolg. Denn auf Zuwendungen aus der Staatskasse kann sie deshalb noch nicht hoffen.

Das Bundesverfassungsgericht sagt aber deutlich: „Für die Rechtfertigung dieses Eingriffs bedarf es eines besonderen Parlamentsgesetzes, an dem es hier fehlt.“

 

Also: Der Gesetzgeber muss jetzt ran und klare, demokratische Regeln für die Zuweisungen an parteinahe Stiftungen aufstellen – die einer weiteren Verfassungsklage der AfD auch standhalten können.

 

AfD: „Fraktionen können nicht mehr willkürlich unliebsame Konkurrenz ausschließen“

Die AfD kostet diesen Teilerfolg nun aus: „Auf unser Bestreben hin hat das Bundesverfassungsgericht den Bundestag endlich dazu aufgefordert, das intransparente Verfahren zur Mittelvergabe an parteinahe Stiftungen gesetzlich zu regeln“, meint etwa Mariana Harder-Kühnel, stellvertretende Bundessprecherin der AfD. „Die Bundestagsfraktionen werden in Fragen der Finanzierung parteinaher Stiftungen zukünftig nicht mehr im Rahmen der Haushaltsverhandlungen in eigener Sache entscheiden und damit unliebsame Konkurrenz willkürlich ausschließen können. Das Vergabeverfahren darf nämlich weder den Anschein mangelnder Transparenz noch den der Interessenpolitik eines Parteienkartells erwecken. Dies erleichtert die gerichtliche Kontrolle erheblich. Mit diesem Urteil wird zum wiederholten Male deutlich, dass es unter allen politischen Kräften die AfD ist, die den Schutz unseres Rechtsstaates und Grundgesetzes am effektivsten sicherstellt. Das ist ein guter Tag für die Demokratie in Deutschland."

 

FDP: „Neues Gesetz schaffen – Jeder Euro Steuergeld für die AfD-Stiftung wäre ein Euro zu viel“

Das die AfD nun jubelt, kann den anderen Fraktionen natürlich nicht gefallen.

 

Der FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle erklärte nun im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ): „Mit dieser Klarstellung hat das Bundesverfassungsgericht einen eindeutigen Auftrag an den Gesetzgeber formuliert: Der Bundestag muss zügig eine rechtliche Grundlage zur Stiftungsfinanzierung schaffen.“ 

 

Die AfD solle sich aber auch nicht zu früh freuen, denn: Laut dem Urteil müsse der Gesetzgeber berücksichtigen, „ob sich die Arbeit einer politischen Stiftung für oder gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet“.

Daher erklärte Kuhle in der NOZ: „Es ist Ausdruck der wehrhaften Demokratie der Bundesrepublik Deutschland, dass der freiheitliche Staat nicht die Feinde der Freiheit alimentieren muss. Demokratie und Rechtsstaat dürfen sich nicht selbst abschaffen. Jeder Euro Steuergeld für die AfD-Stiftung wäre ein Euro zu viel.“

 

Kuhle fordert daher „ein transparentes, nachvollziehbares und rechtssicheres Verfahren, um verfassungsfeindlichen Extremisten den Zugriff auf staatliche Mittel zu versagen“.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Quellen: Bundesverfassungsgericht/AfD Bundesgeschäftsstelle/NOZ
Fotos: Pixabay / Collage: anzeiger24.de

 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

[email protected]

oder als Kommentar bei Facebook
unter DeinHilden, DeinLangenfeld, DeinMonheim oder DeinHaan.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.