Bundestag beschließt Reform: Notfallversorgung wird neu geordnet

15.10.2026

112 und 116117 sollen künftig enger zusammenarbeiten – Integrierte Notfallzentren sollen Patienten gezielter steuern und Notaufnahmen entlasten

Deutschland bekommt eine neue Struktur für medizinische Notfälle. Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Oktober 2026, die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Für Patientinnen und Patienten soll damit künftig schneller geklärt werden, wo sie im Ernstfall tatsächlich am besten aufgehoben sind – beim Hausarzt, in einer Bereitschaftspraxis, per Telemedizin, im Krankenhaus oder beim Rettungsdienst.

CDU/CSU, SPD und Grüne stimmten dem Gesetz zu, AfD und Linke enthielten sich. Allerdings muss der Bundesrat noch zustimmen.

Worum geht es?

 

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Hintergrund ist ein Problem, das Patienten, Ärzte, Pflegekräfte und Rettungsdienste gleichermaßen kennen: Notaufnahmen sind vielfach überlastet, Rettungswagen werden auch für weniger dringliche Beschwerden gerufen und zugleich ist für Hilfesuchende oft nicht klar, an wen sie sich wenden sollen.

 

Zwei Nummern, ein System

Bisher stehen Menschen mit akuten Beschwerden vor allem zwei Telefonnummern zur Verfügung: 112 und 116117. Die 112 ist die Nummer für lebensbedrohliche Notfälle. Die 116117 gehört zum ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen.

Künftig sollen beide Systeme digital miteinander verbunden werden. Die 116117 wird dafür stärker zu einer Akutleitstelle ausgebaut. Wer dort anruft, soll eine fachliche Ersteinschätzung erhalten. Dabei geht es um eine einfache, aber entscheidende Frage: Was braucht der Betroffene jetzt?

 

Möglicherweise reicht es, am nächsten Werktag eine Arztpraxis aufzusuchen. Vielleicht ist eine telemedizinische Beratung ausreichend. In anderen Fällen wird ein Hausbesuch organisiert oder der Patient an ein Integriertes Notfallzentrum verwiesen. Ist die Situation dagegen lebensbedrohlich, soll die 116117 den Fall an die Rettungsleitstelle der 112 übergeben können. Beide Seiten sollen dafür mit einer standardisierten Ersteinschätzung arbeiten.

Für Bürgerinnen und Bürger soll vor allem eines einfacher werden: Sie müssen künftig weniger selbst entscheiden, welche medizinische Anlaufstelle die richtige ist.

 

Wichtig bleibt: Bei schweren Unfällen, Herzinfarkt, Schlaganfall oder anderen lebensbedrohlichen Situationen ist weiterhin die 112 die richtige Nummer. 

 

Auch der Rettungsdienst soll stärker in das Gesamtsystem eingebunden werden. Die Rettungsleitstellen der 112 werden digital mit der 116117 vernetzt. So sollen Fälle einfacher übergeben werden können, wenn sich bei der Ersteinschätzung herausstellt, dass ein anderes Versorgungssystem zuständig ist.

Zudem sollen Rettungsleitstellen künftig besser erkennen können, welche Krankenhäuser tatsächlich über die notwendigen Kapazitäten verfügen. Ein digitales Informationssystem soll entsprechende Angaben bereitstellen. 

Das Ziel: Rettungswagen sollen möglichst dort eingesetzt werden, wo sie wirklich gebraucht werden.

 

Neue Anlaufstellen an Krankenhäusern: Integrierte Notfallzentren

Ein Herzstück der Reform sind die Integrierten Notfallzentren (INZ). Sie sollen an ausgewählten Krankenhäusern entstehen und drei Bereiche miteinander verbinden: die zentrale Ersteinschätzungsstelle, eine Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und die Notaufnahme des Krankenhauses.

Damit soll Schluss sein mit dem Nebeneinander verschiedener Anlaufstellen. Wer ein INZ aufsucht, soll zunächst zentral eingeschätzt und anschließend zur passenden Versorgung weitergeleitet werden. Patienten mit einem ambulant behandelbaren Problem müssen dann nicht automatisch in der Krankenhaus-Notaufnahme landen. Schwer Erkrankte können dagegen unmittelbar dort behandelt werden.

Für Kinder und Jugendliche können dort, wo ein besonderer Bedarf besteht, zusätzliche spezialisierte Notfallzentren eingerichtet werden. Wo dies nicht möglich ist, soll eine telemedizinische Unterstützung durch Kinder- und Jugendmediziner helfen.

Mehr Details gibt es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums

 

Entlastung für die Krankenhäuser – aber nicht finanziell?

In Krankenhäusern soll sich vor allem die Zahl der unnötigen Notaufnahmefälle verringern. Denn wenn Patienten bereits vorher richtig eingeschätzt und gesteuert werden, können sich die Notaufnahmen stärker auf diejenigen konzentrieren, die tatsächlich eine Krankenhausbehandlung benötigen.

Das könnte Wartezeiten verkürzen und Personal entlasten. Allerdings sehen die Krankenhäuser auch Probleme. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft beispielsweise mahnt an, „dass die künftige Versorgung in den INZ nur funktionieren kann, wenn deren Arbeit angemessen finanziert wird“, sagt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Prof. Dr. Henriette Neumeyer: „Mit den INZ besteht nun die Chance, die Hilfesuchenden in die richtige Behandlungsschiene zu lenken und die stationären Kapazitäten der Krankenhäuser für tatsächliche Notfälle zu nutzen. Damit das funktioniert, müssen aber nicht nur Arztpraxen bereit und in der Lage sein, kurzfristig Patientinnen und Patienten zu behandeln. Die INZ müssen vor allem auf eine Finanzierungsgrundlage gestellt werden, die die Kostenstrukturen eines Krankenhauses berücksichtigt. Das ist nach dem aktuellen Reformgesetz nicht der Fall. Die Finanzierung nach EBM deckt diese Anforderungen nicht und wird die chronische Unterfinanzierung der Klinik-Notaufnahmen bei den INZ fortsetzen.“ Notwendig sei daher ein „eigenständiges INZ-Budget, das sämtliche Behandlungs- und Vorhaltekosten abdeckt und das regelmäßig überprüft und neu verhandelt werden kann“.

 

225 Millionen Euro für die Digitalisierung

Damit das neue System überhaupt funktionieren kann, ist eine leistungsfähige digitale Infrastruktur notwendig. Der Bund stellt dafür über fünf Jahre 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität bereit.

Damit sollen unter anderem die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen unterstützt werden. Auch öffentlich zugängliche Defibrillatoren sollen künftig in einem bundesweit einheitlichen Register erfasst und digital mit den Leitstellen verbunden werden. 

 

Mehr Arbeit für die Kassenärztlichen Vereinigungen

Eine zentrale Rolle bekommen die Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie sollen die 116117 als Akutleitstelle organisieren und dafür sorgen, dass Patienten rund um die Uhr geeignete Hilfe erhalten können.

Dazu gehören Telemedizin und – wenn erforderlich – Hausbesuche. Auch die Notdienstpraxen in den Integrierten Notfallzentren werden Teil des neuen Systems.

Genau hier liegt allerdings einer der größten Streitpunkte. So erklärt die Kassenärztliche Bundesvereinigung: „Der Gesetzentwurf schafft Parallelstrukturen, die finanziell und personell nicht abgesichert sind und die Patientensteuerung nicht nachhaltig und sinnvoll modifizieren. Vor dem Hintergrund des gleichzeitig verhandelten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ergeben sich ferner doppelte finanzielle Belastungen für die Vertragsärzteschaft.“

 

Die Reform ist also ein wichtiger Umbau des bestehenden Systems – ob daraus im Alltag tatsächlich kürzere Wartezeiten und eine spürbar bessere Versorgung entstehen, wird sich allerdings erst in der praktischen Umsetzung zeigen.

 

Quelle: Bundestag, Bundesgesundheitsministerium, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Bundesvereinigung
bearb.: KA
Archivfoto: anzeiger24.de

 

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