Bundesregierung: Förderung für Wärmepumpen zukünftig vom Einkommen abhängig?
08.07.2026Familien mit geringerem Verdienst sollen bevorzugt werden – Einsparungen von mehr als 2 Milliarden Euro geplant
Die Bundesregierung plant laut einem Bericht der tagesschau einen grundlegenden Umbau der staatlichen Förderung für klimafreundliche Heizungen. Ziel sei es demnach, die Ausgaben bis zum Jahr 2030 um bis zu 2,1 Milliarden Euro zu senken und die Förderung künftig stärker an den finanziellen Möglichkeiten der Antragsteller auszurichten. Gleichzeitig sollen zentrale Vorgaben des bisherigen Heizungsgesetzes entfallen.
Nach den Plänen der schwarz-roten Koalition sollen künftig insbesondere Haushalte mit geringeren Einkommen stärker unterstützt werden, während Eigentümer mit höheren Einkommen geringere Zuschüsse erhalten. Damit will die Bundesregierung nach eigenen Angaben die Fördermittel sozial gerechter verteilen und zugleich den Bundeshaushalt entlasten.
Wer soll wie viel bekommen?
Bislang können Eigentümer beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung – etwa einer Wärmepumpe – Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten erhalten. Die maximal förderfähigen Kosten liegen derzeit bei 21.000 Euro.
Künftig soll sich die Förderung deutlich stärker am Einkommen orientieren. Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis 30.000 Euro sollen künftig einen Grundfördersatz von 40 Prozent erhalten. Für Einkommen bis 50.000 Euro ist zusätzlich ein Bonus von zehn Prozent vorgesehen. Familien sollen darüber hinaus durch einen Kinderzuschlag entlastet werden, der das maßgebliche Einkommen für die Förderung reduziert und dadurch höhere Zuschüsse ermöglicht.
Im Gegenzug wird der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise abgeschafft. Dieser Bonus sollte bislang den schnellen Austausch alter Öl- und Gasheizungen gegen klimafreundliche Heizsysteme fördern.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch verteidigte die Pläne. Nicht jeder müsse künftig in gleicher Höhe unterstützt werden wie bisher. Gleichzeitig müsse der Wettbewerb unter den Herstellern weiter gestärkt werden, da Wärmepumpen in Deutschland im internationalen Vergleich noch immer vergleichsweise teuer seien.
Änderungen am Heizungsgesetz
Parallel zur Neugestaltung der Förderung will die Bundesregierung auch das bisherige Heizungsgesetz überarbeiten. Wie berichtet, soll die bislang geltende Vorgabe entfallen, nach der neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Künftig sollen auch neue Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden dürfen. Voraussetzung ist allerdings, dass Betreiber schrittweise einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan einsetzen. Gleichzeitig sollen Brennstofflieferanten gesetzlich verpflichtet werden, ihre Produkte spätestens ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Energieträger umzustellen.
Nach Auffassung der Koalition soll die Neuregelung mehr Planungssicherheit schaffen und die jahrelange politische Auseinandersetzung über das Heizungsgesetz beenden.
Wann das Gesetz den Bundestag erreicht, ist derzeit noch offen. Zunächst will die Bundesregierung eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Die Linksfraktion hatte in Karlsruhe Klage eingereicht und kritisiert das aus ihrer Sicht zu schnelle Gesetzgebungsverfahren.
Deutsche Umwelthilfe übt deutliche Kritik
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet die geplanten Änderungen hingegen äußerst kritisch. Nach Ansicht des Umweltverbandes reichen die vorgesehenen Förderregelungen nicht aus, um die energetische Sanierung von Gebäuden deutlich zu beschleunigen und den notwendigen Ausbau klimafreundlicher Heizsysteme voranzubringen.
Besonders problematisch sei, dass die Förderung für vermietete Wohngebäude weiterhin unzureichend ausgestaltet sei. Gerade Mieterinnen und Mieter liefen dadurch Gefahr, künftig stärker unter steigenden Kosten für fossile Energieträger zu leiden.
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz wirft der Bundesregierung vor, mit der geplanten Kürzung der Fördermittel falsche Signale zu setzen. Aus ihrer Sicht seien finanzielle Anreize allein nicht ausreichend. Notwendig seien zusätzlich verbindliche gesetzliche Vorgaben, um den Umstieg auf Wärmepumpen und umfassende Gebäudesanierungen konsequent voranzutreiben.
Zudem kritisiert die DUH die geplanten Einsparungen als Bruch früherer Zusagen, wonach die Förderung für Wärmepumpen bis 2029 auf dem bisherigen Niveau bleiben sollte. Insgesamt fordert der Verband einen grundlegenden Kurswechsel in der Gebäude- und Klimapolitik. Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz müsse nach Ansicht der DUH überarbeitet werden, um Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gleichermaßen zu berücksichtigen.
Bericht: KA
Quelle: tagesschau / Deutsche Umwelthilfe
Fotos: Archiv anzeiger24.de
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