Ab jetzt gilt: Mehr Befugnisse für die Bundespolizei
28.10.2026Neues Gesetz tritt in Kraft: Drohnenabwehr, Telekommunikationsüberwachung und biometrische Echtzeiterkennung werden ausgeweitet
Die Bundespolizei erhält umfangreichere Befugnisse zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Mit der umfassenden Reform des Bundespolizeigesetzes, die am Mittwoch, 28. Oktober, in Kraft getreten ist, werden die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Bundespolizei an technische und gesellschaftliche Entwicklungen angepasst. Das bisherige Gesetz stammte in wesentlichen Teilen noch aus dem Jahr 1994.
Die Reform betrifft eine Bundesbehörde mit mehr als 50.000 Beschäftigten. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem der Grenzschutz, die Sicherheit an Bahnhöfen und Flughäfen sowie Aufgaben auf See. Nach Auffassung der Bundesregierung haben sich die Gefahrenlagen und die technischen Möglichkeiten seit der Verabschiedung des bisherigen Gesetzes erheblich verändert.
Drohnen dürfen künftig gezielter abgewehrt werden
Eine wesentliche Neuerung betrifft den Umgang mit Drohnen. Die Bundespolizei erhält Befugnisse, Drohnen als mobile Sensorträger einzusetzen. Gleichzeitig darf sie technische Mittel zur Erkennung und Abwehr von Drohnen verwenden, von denen eine Gefahr ausgeht.
Die Regelung kommt vor dem Hintergrund einer wachsenden Bedeutung unbemannter Fluggeräte für Spionage und Sabotage. Die Bundesregierung verweist auf eine Zunahme illegaler Drohnenflüge über kritischer Infrastruktur. Für die Bundespolizei ist die Zuständigkeit insbesondere dort relevant, wo sich Drohnen auf oder über Bahnanlagen des Bundes oder Flughäfen bewegen.
Präventive Überwachung von Telekommunikation
Erweitert werden außerdem die Möglichkeiten zur Überwachung der Telekommunikation. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen soll die Bundespolizei künftig auch präventiv Telekommunikation überwachen können. Dazu gehört die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung, bei der Kommunikation bereits am Endgerät erfasst werden kann.
Daneben schafft die Reform weitere Möglichkeiten zur Erhebung und Verarbeitung von Daten. Dazu gehören unter anderem Regelungen zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Mobilfunkendgeräten.
Neue Kontrollen an Bahnhöfen
Auch für den Kampf gegen Waffen und Messer im Bahnverkehr erhält die Bundespolizei zusätzliche Instrumente. In entsprechenden Waffen- und Messerverbotszonen sollen künftig verdachtsunabhängige Kontrollen möglich sein.
Damit können Beamte dort Personen auch ohne einen konkreten individuellen Verdacht kontrollieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die jeweilige Verbotszone erfüllt sind.
Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote
Die Bundespolizei bekommt zudem die Möglichkeit, Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote zu erlassen. Damit stehen ihr weitere Instrumente zur Verfügung, um Gefahren bereits im Vorfeld zu begegnen.
Eine weitere Änderung betrifft ausreisepflichtige Personen: Die Bundespolizei kann künftig bei Gericht selbst die Anordnung von Abschiebungshaft beantragen. Dies betrifft vollziehbar ausreisepflichtige Personen ohne Duldung, die von der Bundespolizei in deren Zuständigkeitsbereich festgestellt werden.
Automatisierte Gefahrenerkennung und biometrische Echtzeit-Detektion
Im parlamentarischen Verfahren wurde die Reform gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf noch erweitert. Besonders weitreichend sind dabei neue Befugnisse im Bereich automatisierter Daten- und Bilderkennung.
Ein neuer Paragraf erlaubt der Bundespolizei unter den gesetzlichen Voraussetzungen die automatisierte Erkennung von Gefahren. Dabei können Bewegungs- und Objektmuster sowie Aufenthaltsorte erkannt werden, die auf eine Gefahr hindeuten.
Hinzu kommt die Möglichkeit einer biometrischen Detektion in Echtzeit. Damit wird eine technische Grundlage geschaffen, um biometrische Merkmale zur Identifizierung von Personen in laufenden Fahndungs- beziehungsweise Gefahrenlagen einzusetzen. Die entsprechende Befugnis wurde erst im parlamentarischen Verfahren ergänzt.
Neueinstellungen werden auf Zuverlässigkeit geprüft
Nicht nur die technischen Befugnisse ändern sich. Die Reform sieht auch eine neue Sicherheitsvorkehrung innerhalb der Bundespolizei vor. Für alle Personen, die künftig neu eingestellt werden, wird eine Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeführt.
Damit soll verhindert werden, dass Extremisten die Bundespolizei unterwandern. Die Bundesregierung begründet die Regelung mit dem besonderen Schutzbedürfnis einer Sicherheitsbehörde.
Reform nach mehr als 30 Jahren
Das neue Gesetz ersetzt damit einen Rechtsrahmen, dessen Grundstruktur noch aus der Zeit vor der Digitalisierung und Social Media stammt. Seit 1994 haben sich Kommunikation, technische Überwachungssysteme und die Aufgaben der Bundespolizei erheblich verändert.
Die Reform soll diese Entwicklung nachvollziehen und der Bundespolizei zusätzliche Instrumente für ihre Aufgaben an Grenzen, Bahnhöfen, Flughäfen und auf See geben. Gleichzeitig betreffen insbesondere die neuen Überwachungs- und Erkennungsbefugnisse sensible Bereiche des Datenschutzes und der Bürgerrechte.
Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 25. September 2026 in der vom Innenausschuss geänderten Fassung mit 322 Ja- und 134-Nein-Stimmen; 118 Abgeordnete enthielten sich. Der Bundesrat hatte dem Gesetz ebenfalls zugestimmt. Verkündet wurde es anschließend am 22. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt.
Quelle: Bundesregierung/Bundesrat
Weitere Nachrichten gibt es unter www.anzeiger24.de und Deutschland-News
Du hast einen Tipp, eine Anregung, zu welchem Thema wir einmal recherchieren sollten?
Schreib uns an [email protected]. Deine Zuschrift wird streng vertraulich behandelt!
