
Neue Meldefristen für Stromkunden
04.06.2025Endzählerstand am Tag der Schlüsselübergabe
Ab Freitag, 6. Juni tritt laut der MEGA, Monheims Lokalversorgerin, ein neues Gesetz in Kraft, das die Meldepflicht für An- und Abmeldungen sowie Umzüge regelt. Strombeziehende, Vermietende sowie Hausverwaltungen sind künftig demnach verpflichtet, An- und Abmeldungen sowie Umzüge rechtzeitig zu melden. Mit dem digitalen Service der MEGA ist dies bequem und ortsunabhängig möglich.
24 Stunden im voraus
Ab dem Stichtag gilt: Alle Änderungen wie Anmeldungen, Abmeldungen oder Umzüge müssen spätestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden. Rückwirkende Anmeldungen sind nicht mehr zulässig. „Wir empfehlen unserer Kundschaft, uns mindestens sieben Tage vor dem geplanten Termin zu informieren. So lassen sich technische Probleme und Verzögerungen vermeiden“, erklärt Dirk Fleschenberg, Leiter des MEGA-Kundencenters. „Die rechtzeitige Meldung vor Ein- oder Auszug ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf.“
Zusätzliche Kosten
Verspätete oder unterlassene Meldungen können zusätzliche oder unerwünschte Kosten verursachen, die von der Stromkundschaft oder den Vermietenden getragen werden müssen. „Die gesetzlichen Änderungen sollen die Prozesse transparenter und effizienter machen, erfordern jedoch die Einhaltung der neuen Fristen“, betont Fleschenberg. Versäumte Abmeldungen führen dazu, dass der Stromanschluss weiterhin auf den Namen der bisherigen Mietenden registriert bleibt. Neue Bewohnerinnen und Bewohner könnten Strom über diesen Vertrag beziehen, was ungewollte Kosten verursacht. „Zusätzlich sollte der Endzählerstand am besten direkt am Tag der Schlüsselübergabe mitgeteilt werden“, rät Fleschenberg. Eine frühzeitige Anmeldung vor dem Einzug ermöglicht es zudem, den bisherigen Tarif mitzunehmen.
Gilt auch für Vermietende
Auch Vermietende und Hausverwaltungen sind in der Pflicht: Die Meldung von Leerständen sowie Ein- und Auszügen ist unerlässlich. Versäumte Anmeldungen neuer Mietender führen dazu, dass der Stromanschluss weiterhin auf die Vermietenden registriert bleibt. „Bei Leerständen tragen Vermietende die Kosten für den Stromverbrauch. Daher ist es wichtig, die Fristen rechtzeitig mitzuteilen und den Endzählerstand am Tag der Schlüsselübergabe zu melden“, so Fleschenberg. Ein Übergabeprotokoll bei Mieterwechsel ist ein hilfreiches Dokument für eine korrekte Abrechnung.
Infos
Auf der Website der MEGA unterwww.mega-monheim.de findet man die wichtigsten Fragen übersichtlich beantwortet. Sollten dennoch Unsicherheiten auftreten, steht der Kundenservice zur Verfügung – digital, telefonisch oder persönlich. Das Beratungsteam der MEGA ist per E-Mail an [email protected] oder telefonisch über die +49 2173 9520-222 zu erreichen. Eine persönliche Beratung erhält man an der Rheinpromenade 3a – gerne auch zu den Themen Wärme, Multimedia und Erdgas. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 16.30 Uhr, Freitag 9 bis 12:30 Uhr.
Quelle: Nachrichtendienst der Stadt Monheim am Rhein
Foto: TG/anzeiger24