Monheimer Süden: Änderung im Regionalplan öffentlich

Bürger können ab 16. April dazu Stellung nehmen

Die Bezirsregierung Düsseldorf hat die Änderungen im Regionalplan für den Monheimer Süden öffentlich ausgelegt. Alle Interessierten können sich ab Freitag, 16. April, selbst ein Bild machen. Bereits im März 2021 hat der Regionalrat Düsseldorf den Startschuss für das Änderungsverfahren gegeben (wir berichteten). Es soll eine Entwicklung von Gewerbe in Monheim ermöglicht werden.

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Nicht gedeckter Gewerbeflächenbedarf von 28 Hektar 

Die Regionalplanungsbehörde hat in ihrem aktuellen Siedlungsflächenmonitoring errechnet, dass sie zurzeit einen nicht gedeckten Gewerbeflächenbedarf von 28 Hektar hat. Mit der nun vorgesehenen 3. Änderung des Regionalplans soll ein Teil dieses Bedarfs gedeckt werden. Hierzu soll im Monheimer Süden ein weiterer Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in den Regionalplan aufgenommen werden. Die Stadt Monheim, die wie alle Städte natürlich die Planungshoheit behält, könnte nach Abschluss des Verfahrens hier eine entsprechende gewerbliche Entwicklung anstoßen. Die etwa 18 Hektar große Fläche liegt südlich der Alfred-Nobel-Straße an der Stadtgrenze zu Leverkusen und grenzt direkt an das Betriebsgelände der Firma Bayer auf Monheimer Stadtgebiet an. In einem Beitrag von anzeiger24 hatte ein Experte auf den Aspekt einer klimagerechten Bebauungsplanung für den Monheimer Süden hingewiesen.

 

Wie geht es nun weiter?

Ab dem 16. April bis einschließlich zum 15. Juni 2021 werden die Unterlagen für das Verfahren auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Rubrik "Aktuelle Offenlagen veröffentlicht. Als zusätzliches Informationsangebot können die Planunterlagen im genannten Zeitraum außerdem bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf) eingesehen werden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist diese Einsichtnahme jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (telefonische Terminabsprache unter Tel. 0211/475-3201 oder Terminanfrage per E-Mail an [email protected]). 

 

 


 

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Wie kann ich meine Stellungnahme abgeben?

Während der Auslegungsfrist besteht für jedermann die Möglichkeit, zu den Planungen Stellung zu nehmen. Schriftliche Stellungnahmen können bei der Bezirksregierung Düsseldorf als Regionalplanungsbehörde eingereicht werden:

- vor Ort (Hausbriefkasten der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf),

- per Post (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf),

- per Telefax (0211 475-2982) oder

- per E-Mail ([email protected]).

 

Schriftliche bzw. elektronische Stellungnahmen können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers in lesbarer Form enthalten. Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden bei der Abwägung im Rahmen der Erarbeitung und bei der Aufstellung der Regionalplanänderungen berücksichtigt. Über die Aufstellung der Regionalplanänderungen entscheidet der Regionalrat.  

Text: Bezirksregierung Düsseldorf

Foto: Screenshot Google

 

 


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