Lockerungen nach gesunkener Inzidenz im Kreis

Außengastronomie ab Montag/ Test- und Terminpflicht in Geschäften entfällt

Da hat die Stadt Monheim ja Glück: Obwohl ihre Inzidenz mit 116 (30.5) mehr als doppelt so hoch ist, wie die des Kreises, gelten auch in Monheim, wie im gesamten Kreis, ab Montag, 31. Mai, Lockerungen durch die Corona-Schutzverordnung des Landes. Fünf Werktage muss die Inzidenz unter 100 liegen, damit am übernächsten Tag die Bundes-Notbremse außer Kraft treten kann. Am Samstag, 29. Mai, hat der Kreis Mettmann diese Marke erreicht: Die 7-Tage-Inzidenz des Kreises liegt am 30.5 bei 57,5.

 

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Wieder Präsenzunterricht, Ausgangssperre entfällt

In den Schulen findet wieder Präsenzunterricht statt, ab dem 7. Juni starten auch die Kitas mit dem Regelbetrieb. Im öffentlichen Raum dürfen sich ab Montag Angehörige aus zwei Haushalten begegnen. Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Eine Ausgangssperre gibt es nicht mehr. Der kontaktfreie Außensport ist mit bis zu 25 Personen möglich. Das Haus der Jugend darf innen wieder zehn und im Außenbereich 20 Jugendliche ohne Test empfangen. Unter freiem Himmel sind Veranstaltungen mit festem Sitzplan und dem Nachweis eines negativen Corona-Tests mit bis zu 500 Personen möglich. In Innenräumen dürfen bis zu 250 Personen ein Konzert- oder Theaterstück erleben. Private Feiern und große Festveranstaltungen sind weiterhin verboten.

 

Einkaufen ohne Test und Termin

Geschäfte dürfen Kunden ab Montag auch ohne Testergebnis und Termin begrüßen. Auch Hotels und die Außengastronomie dürfen wieder für alle Gäste öffnen. Jeder Gast muss aber einen negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, eine überstandene Corona-Infektion oder eine Corona-Impfung vorweisen. In der Musik- und Kunstschule im Ulla-Hahn-Haus können Angebote wieder vor Ort stattfinden. Dabei ist für den Unterricht an Musikschulen und für Kurse mit mehr als fünf Teilnehmenden in den anderen Einrichtungen der Nachweis eines negativen Coronatests, der nicht älter als 48 Stunden ist, erforderlich. Kinder bis zum Schuleintritt und Immunisierte benötigen keinen Negativtest.

 

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Bibliothek öffnet wieder - ohne Testung

Die Bibliothek ist ab Dienstag, 1. Juni, wieder geöffnet. Der Eintritt in die Kinderbibliothek ist immer zur vollen und zur halben Stunde für jeweils 30 Minuten möglich. Dabei werden die Kontaktdaten von allen Besucherinnen und Besuchern registriert. Ein negatives Testergebnis ist nicht nötig. Termine können auf Wunsch unter Telefon +49 2173 951-4130 oder per E-Mail an [email protected] vereinbar werden. Für Erwachsenenbelletristik und Sachbücher steht Nutzern weiterhin der Bestellservice zur Verfügung. Einen aktuellen Einblick in den Bestand gibt es im Internet unter www.bibnet.smartbib.de über den Reiter Monheim. Die Abholung ist ohne Eintritt in die Bibliothek möglich.

 

Wo FFP-Masken bleiben

FFP2-Masken müssen weiterhin an Haltestellen wie dem Busbahnhof und allen Bushaltestellen, in Bussen und Bahnen und bei Dienstleistenden, bei denen kein Mindestabstand möglich ist, getragen werden. OP-Masken sind in Arztpraxen und Geschäften Pflicht.

Quelle: Stadt Monheim am Rhein

Foto: Thorsten Frenzel/Pixabay

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