Lachgas: Kommt ein Verkaufsverbot in Monheim?

27.05.2025

Auch in der Stadt gibt es Konsumspuren

In der Stadt Monheim am Rhein soll der Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von „Lachgas", Distickstoffmonoxid, an Minderjährige verboten werden. Das fordert die CDU Monheim und stellte hierzu einen Antrag im Ausschuss Inklusion, Soziales und Ordnung.

 

Inhalative Droge in reiner Form

Aufgrund seiner Wirkungen würde Lachgas in den letzten Jahren zunehmend als inhalative Droge in reiner Form gerade von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf Partys und in der Freizeit konsumiert. Anfangs sei es vor allem in Clubs und auf Musikfestivals verbreitet. "Mittlerweile konsumieren es viele auch in kleinen Gruppen oder allein zu Hause" heißt es in der Vorlage. Auch im Stadtgebiet in Monheim am Rhein seien schon in Mülltonnen und auf Parkplätzen Lachgasbehälter gefunden worden, so die CDU.

  

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Fehlendes Verbot

Das Lachgas sei relativ kostengünstig und — aufgrund des fehlenden Verbots — leicht für jedermann zu beschaffen. Es ist in Monheim an Verkaufsstellen oder im Online-Handel frei verkäuflich. Auf diversen Social Media-Plattformen ließen sich viele Videos finden, die zur Nachahmung anregen. In zahlreichen Kommunen seien bereits entsprechende Ordnungsbehördlichen Verordnungen in Kraft gesetzt z.B. in Dortmund, Osnabrück, Kaiserslautern, Hamburg, Landkreis Helmstedt, Landkreis Heidekreis, und in vielen weiteren Kommunen würde diese Maßnahme derzeit diskutiert.

 

Ordnungsbehördliche Verordnung 

Auch in der Stadt Monheim am Rhein, der Hauptstadt der Kinder, solle daher durch den Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung dem Verkauf und der Weitergabe von Lachgas an Minderjährige im Stadtgebiet Monheim/Baumberg entgegengewirkt werden. Die Stadt Monheim am Rhein lehnt ein solches Verbot ab. Auch in Monheim am Rhein würde zwar gelegentlich Konsumspuren (Kapseln, Dosen, Luftballons) von Lachgas gefunden, räumt die Stadt ein.

 

 

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Zuständigkeit der Bundesländer

"Durch ein Abgabeverbot an Minderjährige lässt sich der Konsum vermutlich nicht vermeiden, wie Erfahrungen mit Alkohol und E-Zigaretten zeigen", heißt es in der Begründung. Vorfälle mit Gesundheitsschäden seien für Monheim nicht bekannt. Zudem sei fraglich, ob eine Regelungskompetenz der Städte vorliegt. Diskussionen über ein entsprechendes Verbot auf Bundesebene seien bisher ergebnislos verlaufen. "Das Gefahrenabwehrrecht fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer" Sio die Stadt Monheim am Rhein.

Bericht: Marjana Kriznik

Foto: Pixabay

 

 


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