Greisbachsee: Eingriffe in Natur rechtswidrig

02.07.2025

Untere Naturschutzbehörde leitet Ordnungswidrigkeitenverfahren ein

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Mettmann sieht sich in Ihrer Vermutung bestätigt, dass die im April durchgeführten umfangreichen Baggerarbeiten und radikalen Gehölzrückschnitte am Greisbachsee in Monheim rechtswidrig gewesen waren. Dies geht aus der Beantwortung einer Anfrage der Grünen hervor, die in der Sitzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz am 1. Juli behandelt wurde.

 

Verstoß gegen Bundesnaturschutzgesetz

Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann bestätigt, dass die durchgeführten Arbeiten gegen § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes verstießen, der das Abschneiden von Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen in der Zeit vom 1. März bis 30. September ausdrücklich verbietet. Zudem wurden die Verbote des Landschaftsplans missachtet, da sich der Greisbachsee in einem Landschaftsschutzgebiet befindet.

  

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Arbeiten während der Brut- und Setzzeit

„Unsere Anfrage hat offengelegt, dass hier ein schwerwiegender Verstoß gegen geltendes Naturschutzrecht vorliegt. Es ist nicht hinnehmbar, dass für eine städtische Veranstaltung, die das umstrittene Marina-Projekt bewerben sollte, wertvolle Ufergehölze während der Brut- und Setzzeit einfach beseitigt werden", erklärt Andreas Kanschat, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Kreistag. „Der Naturschutz muss endlich den Stellenwert bekommen, der ihm gesetzlich zusteht."

 

Ohne vorherige Abstimmung oder Genehmigung

Besonders kritisch sehen die Grünen, dass die Arbeiten ohne vorherige Abstimmung oder Genehmigung durch die Naturschutzbehörde durchgeführt wurden. Die Behörde ist erst durch Hinweise aus der Bevölkerung auf die laufenden Rodungsarbeiten aufmerksam geworden und hat die Fortsetzung der Arbeiten umgehend untersagt.

 

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Ordnungswidrigkeitenverfahren läuft

Die Untere Naturschutzbehörde hat ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen ist. Bei Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Verstöße gegen die im Landschaftsplan enthaltenen Verbote können sogar mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. „Wir werden den Fall weiter kritisch begleiten und darauf drängen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Auch die Anordnung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die beschädigten Naturbereiche werden wir prüfen lassen", so Kanschat abschließend.(MK)

Quelle: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Mettmann

Foto: Pixbay/HansLinde

 

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