Ganztag für Grundschüler wird Pflicht: Gute Idee, aber schwierig umzusetzen?
31.07.2026Regierung feiert Inkrafttreten, doch Kommunen und Gewerkschaften sorgen sich um Geld, Personal und fehlende Räume
Als „Meilenstein für Bildungsgerechtigkeit“ bezeichnet Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, der zum 1. August 2026 in Kraft tritt. Doch diejenigen, die dieses Gesetz vor Ort umsetzen sollen, haben noch viele Fragen.
Was bedeutet Ganztagsbetreuung?
„Ein guter Ganztag eröffnet Kindern Chancen – weit über den Unterricht hinaus“, so Prien. „Er gibt ihnen Zeit zum Entdecken, Ausprobieren und Wachsen. Kinder können zusätzliche Lern- und Förderangebote nutzen, ohne den Leistungsdruck des regulären Unterrichts. Sie spielen, musizieren, treiben Sport und lernen gemeinsam. Oft sind die Hausaufgaben bereits erledigt, wenn sie nach Hause kommen, sodass der Nachmittag wieder der Familie gehört. Der Ganztag ermöglicht es, Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. Kinder, deren Familien sich keine Nachhilfe oder teure Freizeitangebote leisten können, erhalten hier Unterstützung und vielfältige Möglichkeiten, ihre Talente zu entfalten.“
Die Regelung gilt zunächst für die 1. Klassenstufe. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise auf die Klassenstufen 2 bis 4 ausgeweitet, sodass er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Kinder greift. Vorgeschrieben sind dann täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung.
So neu ist die Maßnahme allerdings auch nicht: Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter wurde 2025 mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) beschlossen. 2021 befasste sich das damalige Bundeskabinett erstmals mit dem Thema.
Bereits heute sind laut Bundesfamilienministerium 74 Prozent der Grundschulen bereits im Ganztagsbetrieb. Rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter werden ganztägig entweder in einer Ganztagsschule oder einem Hort betreut. Die Inanspruchnahme liegt damit bei 57 Prozent.
Die Bundesregierung stellt bis 2029 Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit. Gefördert werden unter anderem Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, energetische Sanierungen sowie die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund dauerhaft an den zusätzlichen Betriebskosten der Länder.
Außerdem steigt der Bundesanteil ab 2026 schrittweise von jährlich 135 Millionen Euro auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030.
Ergänzend investieren Länder und Kommunen mit eigenen Investitionsprogrammen und weiteren Maßnahmen in die Ganztagsbetreuung.
Lehrergewerkschaft: „Investitionen in Gebäude und Ausstattung allein reichen nicht“
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt den neuen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder, stellt jedoch Forderungen mit Blick auf Qualität, Fachkräfte und Finanzierung: „Ein Rechtsanspruch allein ist noch kein Qualitätsversprechen. Kinder dürfen im Ganztag nicht lediglich untergebracht und Beschäftigte nicht dauerhaft überlastet werden“, sagt die stellvertretende Vorsitzende Doreen Siebernik. „Ganztag muss ein inklusiver und kindgerechter Lern- und Lebensort sein. Dafür braucht es qualifizierte Lehr- und Fachkräfte, gute Arbeitsbedingungen, geeignete Räume und klare Verantwortung. Ganztag gibt es nur ohne halbe Sachen.“
Für die Kommunen und Einrichtungen müsste eine „dauerhaft gesicherte Finanzierung“ gewährleistet sein: „Investitionen in Gebäude und Ausstattung allein reichen nicht.“ Es brauche Mittel für Personal, Leitung, Kooperation und Fortbildung sowie zusätzliche Gelder für Regionen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Bund und Länder müssten daher „überall verlässliche Bedingungen schaffen“, so Siebernik. „Ganztag darf kein Privileg sein.“
DStGB: „Last nicht einseitig auf Kommunen abwälzen“
Auch für den Städte- und Gemeindebund (DStGB) gibt es noch Klärungsbedarf: In einer bundesweiten repräsentativen Umfrage unter Schulleiterinnen und Schulleitern gehen zwar rund zwei Drittel der Grundschulen davon aus, dass die Kommunen den Rechtsanspruch zum Schuljahr 2026/27 erfüllen können. Gleichzeitig rechnet jedoch etwa jede vierte Schulleitung damit, dass ein entsprechendes Angebot vor Ort bis dahin nicht vollständig bereitgestellt werden könne, heißt es in einer Mitteilung vom März 2026. Es fehle oftmals an Räumen und qualifiziertem Personal.
„Der Bund hat eine gesetzliche Regelung geschaffen, für deren Umsetzung er im Sinne der Konnexität die Finanzierung bereitstellen muss. Die Last darf nicht auf die finanziell stark angeschlagenen Kommunen abgewälzt werden“, betont DStGB-Beigeordneter Marc Elxnat. „Viele Kommunen haben in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, um zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen und bestehende Angebote auszubauen.“
Der DStGB fordert daher „verlässliche Rahmenbedingungen sowie eine dauerhaft gesicherte finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder“. Die Mittel müssten direkt an die Kommunen weitergeleitet werden und dürften nicht in den Landeshaushalten verbleiben.
„Gleichzeitig braucht es die Sicherheit für die Kommunen, dass rechtliche Konsequenzen bei Nichterfüllung für die Kommunen für einen begrenzten Zeitraum ausgesetzt werden, damit ein flächendeckende und qualitativ gute Ganztagsbildung und -betreuung gewährleistet werden kann“, heißt es weiter.
Bericht: KA
Foto/Montage: anzeiger24.de
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