FIFA WM: Rudelgucken bis in die Nacht – Was ist erlaubt?
01.06.2026Kommunen müssen bei Genehmigung von Public Viewings die Interessen abwägen
Wenn ab dem 11. Juni 2026 die neue FIFA Fußball-Weltmeisterschaft in den USA, Kanada und Mexiko angepfiffen wird, werden sich sicherlich wieder scharenweise Fans zum Rudelgucken treffen (oben: Foto aus Düsseldorf bei der EM 2024).
Da kann es auch schonmal laut werden. Sowohl die 72 Spiele der Vorrunde als auch die 32 Spiele der Finalrunde werden an 34 Tagen, in verschiedenen Zeitzonen, teilweise während der Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit stattfinden.
Damit aber Fußballfeste in der Öffentlichkeit möglich werden, hat der Deutsche Bundestag für diesen Sommer eine befristete Verordnung für Ausnahmen zum Lärmschutz beschlossen. Dadurch könnten Public Viewings der Live-Übertragungen bis zum Finale am 19. Juli 2026 teilweise auch bis spät in der Nacht erlaubt werden.
Es gilt dennoch Schutz der Nachtruhe
Allerdings gibt es keinen Anspruch auf Zulassung. Deshalb muss jede Veranstaltung einzeln geprüft werden.
Bundesumweltminister Carsten Schneider erklärt: "Die Fußball-WM 2026 werden die meisten deutschen Fans vor dem Bildschirm verfolgen und mit Zeitverschiebung mitfiebern. Damit das gemeinsam beim Public Viewing geht, lockert die Bundesregierung die sonst gültigen Lärmschutz-Regeln. (...) Unser Ziel ist ein fairer Ausgleich zwischen Fußballfest und Lärmschutz. Städte und Gemeinden haben damit die Möglichkeit, dass Public Viewing Veranstaltungen trotz Zeitverschiebung genehmigt werden können."
Die zuständigen Behörden der Kommunen haben mit der Verordnung mehr Flexibilität, müssen aber im Einzelfall abwägen zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe.
Da dieses Jahr viele Fußballspiele auf dem amerikanischen Kontinent zu hiesiger Nachtzeit stattfinden, wurde in der Verordnung die Bedeutung des Schutzes der Nachtruhe hervorgehoben. Das bedeutet: Die generelle Regelung zum Lärmschutz greift weiterhin grundsätzlich um 22 Uhr. Zudem gilt auch ein Mindestschutzanspruch der Bevölkerung gegen nächtliche Lärmstörungen.
Es ist also nicht sehr wahrscheinlich, dass beispielsweise in einem Wohngebiet nächtliche WM-Partys unter freiem Himmel gestattet werden. Bestenfalls in geschlossenen Räumen oder vielleicht sogar auf Open Air-Geländern, die weit außerhalb von besiedelten Gebieten liegen.
Bericht: KA
Archivfoto: anzeiger24.de
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