Digital-Offensive: Führerschein auf Smartphone, Parkraumkontrolle automatisiert, Online-Fahrzeugdaten
06.11.2025Regierung will Verkehrs-Sektor modernisieren – Plastikkarte oder Papier ab 2026 nicht mehr notwendig?
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 5. November 2025, den vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Damit schafft sie die rechtliche Grundlage für eine Reihe digitaler Lösungen für den Straßenverkehr– vom digitalen Führerschein bis zu effizienteren Parkraumkontrollen.
Was soll sich ändern?
Führerschein bald digital
Das Herzstück des Gesetzes ist der digitale Führerschein. Bereits Ende 2026 soll er in Deutschland verfügbar sein – und damit deutlich vor dem europaweit geplanten Start 2030. Autofahrerinnen und Autofahrer sollen ihren Führerschein dann direkt auf dem Smartphone nachweisen können. Der Kartenführerschein ist dann nicht mehr notwendig. Besonders profitieren sollen Nutzerinnen und Nutzer von Carsharing- oder Mietwagenangeboten. Technisch wird der neue Ausweis von Beginn an mit der geplanten EU-weiten digitalen Identitäts-Wallet (EUDI-Wallet) kompatibel sein.
Digitale Parkraumüberwachung
Auch die Parkraumbewirtschaftung soll moderner werden. Kommunen erhalten künftig die Möglichkeit, Parkscheine vollständig digital zu erfassen und zu kontrollieren. Scan-Fahrzeuge sollen Kennzeichen automatisch überprüfen, was die Arbeit des Personals erleichtert, Papier-Parkscheine überflüssig macht und Verstöße schneller aufdeckt – etwa bei blockierten Rettungs- oder Radwegen. Das Verkehrsministerium verspricht sich davon präzisere Kontrollen und mehr Verkehrssicherheit.
Fahrzeugdaten auf Knopfdruck
Darüber hinaus soll der Zugang zu technischen Fahrzeugdaten erleichtert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) soll einen Online-Service einrichten, über den Halterinnen und Halter anhand der Fahrgestellnummer technische Informationen oder Rückrufdaten abrufen können. Der Gesetzentwurf schafft hierfür die notwendigen datenschutzrechtlichen Grundlagen.
Strengere Regeln gegen Punktehandel
Neben den Digitalprojekten enthält das Gesetz auch eine Verschärfung im Bereich der Verkehrssicherheit: Der Handel mit Punkten im Fahreignungsregister soll ausdrücklich verboten werden. Wer Punkte für andere übernimmt oder solche Dienste gewerblich anbietet, muss künftig mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro rechnen. Ziel sei es, „unseriösen Angeboten“ einen Riegel vorzuschieben, die Fahrerinnen und Fahrer nach Verstößen zum Punkteverkauf verleiten.
Mit dem Gesetzentwurf, der nun in Bundestag und Bundesrat beraten wird, will die Bundesregierung die Digitalisierung im Straßenverkehr entscheidend voranbringen. Schnieder sieht darin einen wichtigen Schritt: „Der Gesetzentwurf macht Digitalisierung spürbar – denn er enthält konkrete Maßnahmen, die unser tägliches Leben direkt verbessern.“
Quelle: Bundesverkehrsminisiterium
Bearb.: KA
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