
Bundestag beschließt Wahlrechtsreform: Weniger Abgeordnete, kleineres Parlament
17.03.2023Begrenzung auf 630 Mandate, weiterhin 299 Wahlkreise
Der Deutsche Bundestag, bzw. die Abgeordneten, sollen den Querschnitt der Bevölkerung repräsentieren. Dennoch sagen nun Kritiker: Aktuell 736 belegte Sitze – so viele wie noch nie in seiner Geschichte – sind einfach zu viel und zu teuer. Die reguläre Mindestanzahl der Sitze liegt bei 598 – also 299 Wahlkreise plus gleich viele Mandate über die Landeslisten.
Im Laufe der Jahre hat sich die Sitzverteilung immer mehr „aufgebläht“ – vor allem durch die so genannten Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei durch die Direktwahl von Kandidatinnen und Kandidaten in einzelnen Wahlkreisen (Erststimme) mehr Plätze erhält als ihr nach der Zweitstimme zustehen würde und dadurch zusätzliche Ausgleichsmandate entstehen.
Das soll sich nun ändern: Mit 400 Ja-Stimmen bei 261 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen hat eine Mehrheit des Parlamentes am 17. März 2023 für den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP („Ampel-Koalition“) für eine Wahlrechtsreform votiert.
Dagegen stimmten CDU/CSU (u.a. weil die CSU dadurch in ihren bayrischen Wahlkreisen „benachteiligt“ werden könnte) sowie Die Linke.
Was soll nun gelten?
Mit der Neuregelung wollen die Koalitionsfraktionen die Zahl der Bundestagsmandate künftig sicher auf 630 begrenzen. Dazu sehen sie einen Verzicht auf die bisherige Zuteilung sogenannter Überhang- und Ausgleichsmandate vor. Dies könnte dazu führen, dass künftig nicht alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, in das Parlament einziehen.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll es wie bisher 299 Wahlkreise und zwei Stimmen geben. Dabei wird mit der Zweitstimme, mit der die Wähler für eine Parteiliste votieren können, über die proportionale Verteilung der Mandate an die Parteien entschieden. Mit der Erststimme können wie bisher in den Wahlkreisen Direktkandidaten gewählt werden.
Ihnen wird ein Mandat laut Vorlage jedoch nur zugeteilt, wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist. Stellt eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreissieger, als ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht, sollen – in der Reihenfolge ihrer Ergebnisse bei den Wahlkreisstimmen – entsprechend weniger von ihnen bei der Mandatszuteilung berücksichtigt werden.
Heißt also: Selbst wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat einen Wahlkreis direkt gewinnt, ist dennoch der Einzug in den Bundestag nicht garantiert.
Oppositionsanträge abgelehnt
Keine Mehrheit fanden hingegen mehrere Initiativen der Oppositionsfraktionen: Zur Abstimmung standen ein Gesetzentwurf der AfD und ein Antrag der CDU/CSU. Beide Vorlagen wies das Parlament jeweils gegen die Stimmen der einbringen Fraktion zurück.
Von der Tagesordnung wieder abgesetzt wurden drei Anträge der Fraktion Die Linke; darin ging es um die Absenkung des Mindestalters für das aktive Wahlrecht bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahren, ein Ausländerwahlrecht auf Bundesebene ab einem fünfjährigen legalen Aufenthalt in der Bundesrepublik und eine Stärkung des Frauenanteils im Bundestag im Parteiengesetz..
Bericht: Achim Kaemmerer / Protokoll Deutscher Bundestag
Fotos/Collage: anzeiger24.de / Alexa/Pixabay
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