Bittere Niederlage für Monheim nach jahrlangem Rechtsstreit

24.07.2025

OVG Münster: Stadt muss Kosten für Kreisleitstelle mittragen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Anträge der Stadt Monheim auf Berufung abgelehnt. Damit ist endgültig entschieden: Die Stadt muss ihren Anteil an den Kosten der Kreisleitstelle in Mettmann tragen. Die Verwaltung hatte sich geweigert, weil ihre Feuerwehr nicht an das System des Kreises angeschlossen war. Die Stadt war der Ansicht, sie profitiere nicht von der Einrichtung und müsse daher auch nicht zahlen (seit April 2025 sind auch die Städte Langenfeld und Monheim auf die Kreisleitstelle aufgeschaltet; beim Rechtsstreit mit dem Kreis Mettmann geht es um die Vorjahre). 

 

Bürgermeister Zimmermann zeigte sich jahrelang uneinsichtig

Bereits das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte diese Argumentation für die Jahre 2018 bis 2020 zurückgewiesen. Es entschied: Der Kreis darf die Kosten im Rahmen der sogenannten Kreisumlage erheben. Dagegen hatte Monheim beim OVG Münster Berufung beantragt.

 

L-11-Berghausener-Blumentopf

 

Das OVG Münster folgte nun der Begründung des Verwaltungsgerichts und wies die Anträge ab. In seiner Entscheidung betonte das Gericht, dass die Kreisleitstelle eine zentrale Aufgabe für den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz sei. Sie müsse ständig besetzt sein und jederzeit auf größere Notlagen reagieren können. Dafür seien laufend Kosten für Personal und Ausstattung notwendig – unabhängig davon, wie viele konkrete Einsätze stattfinden. Auch Monheim profitiere von dieser Sicherheit, ebenso wie alle anderen Städte im Kreis.

 

Warum die Leitstelle auch für Monheim wichtig ist

Eine Leitstelle ist eine zentrale Einrichtung, die Notrufe entgegennimmt und koordiniert. Sie organisiert den Einsatz von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im gesamten Kreisgebiet. Von hier aus werden Einsatzkräfte alarmiert und gesteuert, damit Hilfe schnell und gezielt ankommt – sei es bei Bränden, Unfällen oder Naturkatastrophen.

 

Die Beschlüsse des OVG sind unanfechtbar. Damit sind die Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf rechtskräftig.

 

Bericht: LT

Fotos: OVG Münster / Polizei Kreis Mettmann

 

Weitere Nachrichten aus Monheim gibt es unter www.anzeiger24.de/monheim/news/

 


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