Bis zu 50 % Zuschüsse für Sanierung historischer Fassaden

10.09.2025

 

Der Rat der Stadt Monheim hat am 9. Juli 2025 die 4. Änderung des Revitalisierungsprogramms Historische Altstadt beschlossen. Ziel ist es, die architektonischen Qualitäten der Altstadt zu bewahren und das Viertel als attraktiven Wohn- und Erlebnisort zu stärken. Mit den Fördermitteln sollen private Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Sanierung und Gestaltung historischer Gebäude unterstützt werden.

Was gefördert wird
Im Rahmen des Programms können verschiedene Maßnahmen an Fassaden und Freiflächen gefördert werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Entfernen untypischer Fassadenverkleidungen

  • Freilegung und Sanierung von Fachwerk

  • Rückbau verschlossener Fenster- und Türöffnungen

  • Einbau denkmalgerechter Holzfenster und Haustüren

  • Erneuerung von Putz und Anstrichen in historischer Ausführung

  • Sanierung von Naturstein- und Ziegelmauern

  • Wiederherstellung historischer Schmuckelemente

  • Begrünung von Fassaden, Mauern und Freiflächen


Die Stadt übernimmt in der Regel 50 % der förderfähigen Kosten, je nach Maßnahme bis zu einem bestimmten Höchstbetrag pro Quadratmeter. Insgesamt können maximal 25.000 Euro pro Objekt gefördert werden.

Voraussetzungen für eine Förderung
Die Förderung gilt ausschließlich für Gebäude im Bereich der historischen Altstadt. Weitere Bedingungen sind:

  • Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein.

  • Die Maßnahmen müssen mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt und genehmigt sein.

  • Mit den Arbeiten darf erst nach Bewilligung begonnen werden.

  • Geförderte Maßnahmen müssen fachgerecht ausgeführt und mindestens zehn Jahre erhalten werden.

Zudem dürfen keine umweltschädlichen Materialien oder Tropenhölzer verwendet werden.


Antragstellung und Ablauf

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie Mieterinnen und Mieter mit Zustimmung der Eigentümer. Die Anträge sind bei der Unteren Denkmalbehörde einzureichen. Erforderlich sind unter anderem ein Lageplan, Kostenvoranschläge, Gestaltungspläne und Fotos des aktuellen Zustands.

 

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Die Arbeiten müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung abgeschlossen sein. Spätestens drei Monate danach ist ein Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Fotodokumentation einzureichen. Erst dann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.

 

Bericht: LT

Fotos/Video: anzeiger24.de/

 

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