Behandlungsfehler-Statistik: Tausende Verdachtsfälle – Medizinischer Dienst fordert mehr Patientensicherheit
20.08.2026Gesundheitsschäden verursachen Milliardenkosten
Fehler bei medizinischen Behandlungen können für Patientinnen und Patienten schwerwiegende Folgen haben. Die aktuelle Jahresstatistik des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund) zeigt erneut, wie groß die Herausforderung ist. Im vergangenen Jahr erstellte der Medizinische Dienst bundesweit 11.735 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern. In 3.098 Fällen – also etwa jedem vierten Gutachten – stellten die Gutachter einen Behandlungsfehler mit einem eingetretenen Schaden fest.

In 2.700 Fällen war der Fehler nach Einschätzung der Gutachter ursächlich für den Schaden. Besonders dramatisch: In 97 Fällen führte der Behandlungsfehler zum Tod des Patienten oder trug wesentlich dazu bei.
Die Zahlen bilden allerdings nach Einschätzung des MD Bund nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Geschehens ab. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen.

Hunderttausende vermeidbare Schäden
Wissenschaftliche Untersuchungen gehen davon aus, dass bei etwa zwei bis vier Prozent der stationären Behandlungen vermeidbare Schadensereignisse auftreten. Auf Deutschland übertragen entspricht dies einer Größenordnung von rund 350.000 bis 700.000 Ereignissen pro Jahr.
Neben dem menschlichen Leid entstehen dadurch erhebliche Folgekosten. Notwendige zusätzliche Behandlungen, längere Krankenhausaufenthalte, dauerhafte Gesundheitsschäden oder Pflegebedürftigkeit belasten nicht nur die Betroffenen, sondern auch das Gesundheitssystem.
Der MD Bund verweist auf eine Schätzung der OECD, wonach in hochentwickelten Ländern rund 15 Prozent der Kosten der stationären Versorgung für die Folgen vermeidbarer Schadensereignisse aufgewendet werden. Übertragen auf die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ergibt sich für 2025 eine Größenordnung von rund 16,7 Milliarden Euro.
„Mehr Patientensicherheit ist deshalb auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit unseres Gesundheitswesens“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund.
Vergessenes OP-Material und Verwechslungen
Besonders schwerwiegende und eindeutig vermeidbare Fehler werden als sogenannte „Never Events“ bezeichnet. Dazu gehören etwa gravierende Medikationsfehler, Patienten- oder Seitenverwechslungen sowie Gegenstände, die nach einer Operation unbeabsichtigt im Körper zurückbleiben.
In der aktuellen Statistik wurden 150 solcher Fälle erfasst. Im Vorjahr waren es 134.
Dass sich bestimmte Fehler immer wiederholen, ist für den Medizinischen Dienst ein Hinweis darauf, dass nicht nur einzelne Personen, sondern die Abläufe in der Versorgung überprüft werden müssen. Ziel müsse es sein, Risiken systematisch zu erkennen und zu beseitigen.
Wo werden die meisten Behandlungsfehler vermutet?
Rund zwei Drittel der Vorwürfe bezogen sich auf die stationäre Versorgung, vor allem auf Krankenhäuser. Insgesamt waren es 7.633 Fälle. Auf den ambulanten Bereich entfielen 4.073 Fälle.
Die meisten Vorwürfe betrafen die Orthopädie und Unfallchirurgie mit 3.476 Fällen beziehungsweise 29,6 Prozent. Es folgten:
- Innere Medizin und Allgemeinmedizin: 1.246 Fälle
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe: 1.099 Fälle
- Zahnmedizin: 1.043 Fälle
- Allgemein- und Viszeralchirurgie: 961 Fälle
- Pflege: 776 Fälle
Weitere 3.134 Vorwürfe verteilten sich auf 29 andere Fachgebiete.
Der Medizinische Dienst warnt allerdings davor, aus der Häufung von Vorwürfen unmittelbar auf eine höhere Unsicherheit einzelner Fachgebiete zu schließen. Chirurgische Fehler seien für Patienten beispielsweise häufig leichter zu erkennen als Medikationsfehler. Deshalb würden sie eher als Behandlungsfehler vermutet und gemeldet.
Warum passieren Behandlungsfehler?
Die Statistik zeigt vor allem, wo Fehler vermutet und festgestellt werden. Sie macht zugleich deutlich, dass Patientensicherheit nicht allein durch die Vermeidung individueller Fehler erreicht werden kann. Wiederkehrende Fehler bei Medikamenten, Operationen oder Verwechslungen können auf Risiken in den Versorgungsabläufen hinweisen.
Der Medizinische Dienst fordert deshalb mehr systematische Fehlerprävention. Dazu gehört insbesondere ein verpflichtendes, pseudonymisiertes und sanktionsfreies Meldesystem für schwere, aber eindeutig vermeidbare Schadensereignisse.
Die Meldung solcher „Never Events“ soll nach den Vorstellungen des MD Bund ausschließlich dazu dienen, aus Fehlern zu lernen und Wiederholungen zu verhindern. Haftungs- oder Sanktionsfragen sollen dabei keine Rolle spielen.
Mehr Offenheit gegenüber Patienten gefordert
Darüber hinaus fordert der Medizinische Dienst eine gesetzliche Pflicht zur Offenheit. Patientinnen und Patienten sollen demnach umgehend informiert werden, wenn während einer Behandlung etwas Unerwünschtes passiert und Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler bestehen.
Eine solche Informationspflicht stärke nicht nur die Rechte der Betroffenen, sondern könne auch zur Fehlerprävention beitragen. Denn nur wenn Fehler offen angesprochen und systematisch aufgearbeitet werden, lassen sich daraus Konsequenzen für die Zukunft ziehen.
Für Patienten, die selbst einen Behandlungsfehler vermuten, gibt es bereits einen Weg zur unabhängigen Begutachtung: Sie können sich an ihre Krankenkasse wenden. Diese kann den Medizinischen Dienst mit einem Gutachten beauftragen. Für die Versicherten ist diese Begutachtung kostenfrei.
Die Botschaft des MD Bund ist damit eindeutig: Jeder vermiedene Behandlungsfehler verhindert nicht nur menschliches Leid, sondern kann zugleich erhebliche Folgekosten für das Gesundheitssystem vermeiden.
Quelle/Grafiken: Medizinischer Dienst Bund (KöR)
Foto: Sasin Tipchai/Pixabay
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