Scheckkarten-Führerscheine: Wichtige Frist läuft bald ab

21.12.2025

Diese Fahrerlaubnis-Ausweise müssen umgetauscht werden

Erst wurden die guten alten rosafarbenen und grauen Führerscheine in Papierform durch Scheckkarten-Format ersetzt. Doch ein Teil davon ist nun auch bald veraltet: Derzeit läuft die Umtauschfrist für alle zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Scheckkarten-Führerscheine: Stichtag ist der 19. Januar 2026. Später ausgestellte „Fahrerlaubnis-Ausweise“ sind in den folgenden Jahren an der Reihe. Der gesamte Umtauschprozess muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein. Darauf macht der ADAC aufmerksam.

Rund 43 Millionen Führerschein-Inhaber sind betroffen

 

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Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr – ebenfalls erst bis zum 19. Januar 2033 tauschen.

 

Bin ich betroffen? Antworten darauf geben der Führerschein-Umtauschrechner und die Fristentabelle des ADAC.

 

Wie funktioniert der Umtausch?

Der Umtausch eines Pkw- bzw. Motorradführerscheins erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Inhaber gehen zu ihrer Führerscheinstelle und stellen dort einen Antrag auf Umtausch ihrer Fahrerlaubnis. Hierfür benötigen sie den Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein.

 

Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Dazu kommen natürlich die Kosten für ein biometrisches Passfoto. Wenn der Papier-Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes zum Umtauschzeitpunkt ausgestellt wurde, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift jener Behörde notwendig, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen.

 

Der neue Scheckkartenführerschein gilt 15 Jahre, unabhängig von der Fahrberechtigung. Wenn das Dokument nach 15 Jahren abläuft, erhält man einen neuen Scheckkartenführerschein, wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.

 

Der Hintergrund der Umtauschaktion

Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Führerscheine umtauschen müssen – wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So will man eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermeiden.

 

Quelle: ADAC

Foto: W.Pohnke/Pixabay

 

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