Rettungsdienste – Kreis Mettmann befürchtet: Betroffene müssen Fehlfahrten selber zahlen
08.12.2025Krankenkassen wollen Kosten für Einsätze ohne Krankenhaustransporte nicht mehr übernehmen
„Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig“, so lautet seit jeher das Credo, im Notfall einen Rettungsdienst zu rufen. Doch genau das könnte jetzt zu finanziellen Belastungen führen – für die Kommunen, aber auch die Betroffenen. So teilt der Kreis Mettmann mit: „Es bestehen derzeit erhebliche Schwierigkeiten bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Erstattung sogenannter ‚Fehlfahrten‘. Auch andere Städte und Kreise in NRW berichten zunehmend, dass die Krankenkassen bestimmte Einsatzarten nicht mehr finanzieren wollen.“
Als Fehlfahrten werden Einsätze bezeichnet, bei denen kein Krankenhaus-Transport erforderlich ist, weil die Patientinnen und Patienten bereits vor Ort ausreichend versorgt werden konnten. Eine alltägliche Situation für die Helferinnen und Helfer. „Im Kreis Mettmann fallen aktuell 22,3 Prozent aller Einsätze von Rettungswagen in diese Kategorie“, sagt die Kreisbehörde.
Es droht eine Finanzierungslücke von mehreren Millionen Euro
Wenn aber nun die Krankenkassen die Kosten nicht mehr übernehmen, entsteht eine Finanzierungslücke von mehreren Millionen Euro pro Jahr in den ohnehin schon klammen Kommunen, erklärt der Kreis Mettmann weiter. Je nach örtlicher Gebührensatzung kann pro Rettungsdiensteinsatz ein drei- bis vierstelliger Betrag fällig werden.
Mögliche Folge: „Die Städte müssen überlegen, Bürgerinnen und Bürger bei ‚Fehlfahrten‘ unmittelbar zu belasten und ihnen Gebührenbescheide zu schicken, da das Rettungsdienstsystem nach dem Landesrecht in NRW kostendeckend wirtschaften muss. Denn sogenannter Gebührenschuldner ist nicht etwa die Krankenkasse, sondern derjenige, der die Leistung des Rettungsdienstes in Anspruch nimmt. Das Geld müssten die Betroffenen dann später selbst bei ihren Krankenkassen einfordern. Da die Krankenkassen die Rechtmäßigkeit dieser im Landesrecht verankerten Forderung generell anzweifeln, ist fraglich, ob eine Rückzahlung erfolgt.“
Und selbst bei einem Transport ins Krankenhaus könnten die Krankenkassen den Kommunen die lokal ermittelten Kosten nicht vollumfänglich erstatten, da sie einseitig einen Festbetrag festlegen, heißt es weiter: „Auch in diesen Fällen können Bürgerinnen und Bürger direkt herangezogen werden. Diese Praxis hat leider auch schon Einzug in den Kreis Mettmann halten müssen. Die Krankenkassen kürzen örtliche Gebühren mit der Begründung, der Rettungsdienst müsse schlanker aufgestellt werden und effizienter arbeiten. Dabei werden die äußerst komplexen und minutiös errechneten Bedarfe an Rettungsmitteln regelmäßig mit den Kostenträgern einvernehmlich abgestimmt.“
Sollten also „Fehlfahrten“ den Beteiligten in Rechnung gestellt werden müssen, würden ein hoher bürokratischer Aufwand und zudem „Unsicherheit in der Bevölkerung“ entstehen, befürchtet der Kreis Mettmann und fordert Land und Bund auf, "durch entsprechende Gesetzesanpassungen darauf hinzuwirken, dass Rettungseinsätze einschließlich der Behandlung vor Ort weiterhin vollständig erstattet werden und die Notfallversorgung für die Bevölkerung in diesem Sinne kostenfrei bleibt."
Quelle: Kreis Mettmann
bearb: KA
Foto: anzeiger24.de
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